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Sanierungspflicht 2026: Was sie bedeutet und wann sie gilt

Du planst, ein altes Haus zu kaufen, oder hast vor kurzem eines geerbt? Dann kann es sein, dass du ein Sanierungsmaß­nahmen durchführen musst. So fordert es das Gebäudeenergie­gesetz (GEG). Was genau du zu tun hast, wie viel Zeit dir dafür bleibt und womit der Staat dich dabei finanziell unterstützt, erfährst du in diesem Artikel.

Sanierungspflicht: Wen und was sie betrifft

Das Wichtigste zur Sanierungspflicht 2026 im Überblick
  • Was: Du musst alte Heizkessel austauschen, die oberste Geschoss­decke oder das Dach dämmen sowie Warm­was­ser­rohre in unbeheiz­ten Räumen isolieren. Er­neuerst du mehr als 10 % von Fassade oder Dach, musst du für ausreichend Dämmung sorgen.
  • Wann: Die Sanierungs­pflicht greift in erster Linie bei einem Eigentü­mer­wechsel – durch Kauf, Erbe oder Schenkung. Als Neubesitzer hast du zwei Jahre Zeit, die Maßnah­men durchzuführen.
  • Wie viel: Die Kosten für die Maßnahmen variieren – von wenigen Euro für die Rohrisolierung bis hin zu ein paar zehntausend Euro für eine neue Hei­zung. Ignorierst du die Sanierungspflicht, kön­nen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro auf dich zu­kommen. Der Staat unter­stützt dich je nach Maß­nah­me mit Zuschüssen in Höhe von 15–70 % sowie zinsgünstigen Krediten.
  • Wann nicht: Hast du dein Ein- oder Zweifamilien­haus bereits am 1. Februar 2002 besessen und be­wohnt, bist du nicht zum Sanieren verpflichtet. Ansonsten kannst du dich von der Sanierungs­pflicht befreien lassen, wenn eine Sanierung für dich nicht wirtschaftlich oder finanzierbar wäre.
  • Warum: Die verpflichten­de energetische Sanie­rung soll den Energiever­brauch von Gebäuden senken.
  • Wo: Die Sanierungspflicht findet sich im Gebäude­ener­giegesetz (GEG), in den Paragraphen 47, 69, 72 und 48.

Was ist die Sa­nie­rungspflicht und warum gibt es sie?

Der Begriff „Sanierungspflicht“ fasst einige Regelungen des Gebäude­energiegesetzes (GEG) zusammen. Diese verpflichten Hausbesitzer zu bestimmten energetischen Sanie­rungsmaßnahmen. Das Ziel dahin­ter: den Energieverbrauch der Ge­bäu­de und die damit verbundenen CO2-Emissionen um 30–50 % zu reduzieren. Dies soll dazu beitragen, die EU-weiten Klimaziele zu errei­chen, die Heizkosten zu senken und unabhängiger vom Gas- und Öl-Import zu machen.

Kein allgemeiner Sanie­rungszwang für alte Häuser

Das deutsche Gebäudeenergie­gesetz (GEG) schreibt derzeit keine Komplettsanierung von Häusern mit niedriger Energie­effi­zienzklasse vor. Seine Nach­rüstpflichten umfassen nur einzelne Sanierungsmaßnah­men und betreffen nur einen Teil der Altbau-Besitzer.

Was du sanieren musst

Drei Vorgaben finden sich im GEG, die eine Pflicht zur energetischen Sanierung darstellen.

1. Sanierungspflicht: Austausch alter Heizkessel

In § 72 des GEG findet sich die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Diese gilt jedoch weder für Nieder­tem­peraturkessel noch für Brenn­wert­heizungen. Auch Öl- und Gashei­zungen, die Teil einer sowie Hybrid­hei­zung sind, bei denen eine Wärme­pumpe oder Solarthermie-Anlage mindestens 65 % der Wärme bereit­stellt, sind davon nicht betroffen.

Die Austauschpflicht bezieht sich lediglich auf Standard- oder Kon­stant­temperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind und eine Nennleis­tung zwischen 4 und 400 kW ha­ben. Ob es sich bei deiner Heizung um einen solchen handelt, verrät dir das am Kessel angebrachte Typen­schild. Ist dies nicht mehr vorhanden oder lesbar, geben dir Schornstein­feger­protokoll, Rechnung, Bauun­terlagen oder Datenblätter Aus­kunft über die Art deines Heizkes­sels.

Seit 01.01.2024 enthält § 72 noch eine weitere Vorgabe. Diese besagt, dass du Gas- und Ölheizungen nur bis zum 31.12.2044 betreiben darfst. Sie gilt unabhängig davon, wie alt deine Heizung dann ist oder seit wann sich dein Haus schon in deinem Besitz befindet. Spätestens bis zum 01.12.2045 musst du eine fossile Heizung in jedem Fall ersetzen.

65 %-Regel für neue Heizungen

Das Gebäudeenergiegesetz macht nicht nur Vorgaben dazu, welche Heizungen zu ersetzen sind. Es schreibt auch vor, wel­che du künftig einbauen darfst. In Frage kommen nur Heizsys­teme, die mindestens 65 % ihr­es Energiebedarfs mit erneuer­baren Energien decken. Dazu zählen Wärmepumpen, Pellet­hei­zungen, Solarthermie-Anlagen, Brennstoffzellenhei­zungen, wasserstofffähige Heizungen und der Anschluss an ein Wärmenetz. § 71 listet alle Optionen und die mit ihnen verbundenen Anforderungen auf.

Alter großer oranger Ölkessel mit weiß-blauem Bedienfeld in einem Kellerraum unter einem vergitterten Fenster.
Die Sanierungspflicht zum Heizungstausch verlangt das Ersetzen alter Konstanttempera­turkessel. | Foto: zenturio1st – stock.adobe.com

2. Sanierungspflicht: Dämmung der ober­sten Geschoss­de­cke oder des Dachs

Ist die oberste Geschossdecke dei­nes neuen Hauses nicht gedämmt, bist du laut § 47 des GEG verpflich­tet, hier für einen Mindestwärme­schutz zu sorgen. Alternativ kannst du das darüber liegende Dach däm­men. Zu erreichen ist ein U-Wert von maximal 0,24 W/m2K. Sollte dies technisch nicht möglich sein – zum Beispiel, weil die Sparrenhöhe zu gering ist – reicht es, einen Dämm­stoff in maximaler Dicke anzubrin­gen.

Dachgeschoss mit blauer Folie, Dämmplatten aus Styropor und Holzbodenverkleidung unter einem sichtbaren Dachgebälk.
Die Sanierungspflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke sorgt für weniger Wärmeverluste im Haus. | Foto: SKatzenberger – stock.adobe.com

3. Sanierungspflicht: Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren

Die dritte Sanierungspflicht fordert, dass du Heizungs- und Warmwas­ser­rohre sowie Armaturen in unbe­heizten Räumen wie dem Keller isolierst. Seit 2024 findet sie sich in § 69 des GEG. Angaben zur Dicke der Dämmung liefert Anlage 8. Sie rich­tet sich nach dem Innendurchmes­ser der Rohre und der Wärmeleitfä­hig­keit des Dämmstoffs.

Vier graue Isolierschläuche mit unterschiedlichem Durchmesser zur Dämmung von Heizungsrohren.
Mit einfachen Schaumisolierungen lässt sich die Sanierungspflicht zum Rohrdämmen leicht umsetzen. | Foto: fefufoto – stock.adobe.com

Wann die Sanie­rungspflicht für Dich gilt

Verpflichtend sind diese Sanierungs­maßnahmen jedoch nur in bestimm­ten Situationen. Nicht jeder, der ein altes Haus besitzt, muss es auch modernisieren.

Altes Haus bekommt neuen Eigentümer

In erster Linie bist du von der Sanie­rungspflicht betroffen, wenn du eine Immobilie neu übernimmst. Dabei spielt es keine Rolle, ob du sie kaufst, erbst oder als Schenkung erhältst. Sobald der Eigentümer­wechsel vollzogen ist – meist mit Eintrag ins Grundbuch –, hast du zwei Jahre Zeit, um die geforderten Sanierungen durchzuführen. Diese Frist gilt auch, wenn du bereits vor­her in dem Haus gewohnt hast. Da­mit die Pflicht greift, muss das Haus mindestens vier Monate im Jahr bewohnt und auf mindestens 19 °C beheizt werden. Dazu gehören Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfami­lienhäuser und Eigentumswoh­nun­gen.

Die 10-Prozent-Regel bei freiwilligen Baumaßnahmen

Eine weitere Form der Sanierungs­pflicht kann dich auch dann betref­fen, wenn dir dein Haus schon länger gehört. Sie greift, wenn du mehr als 10 % der Fläche eines Außenbau­teils erneuerst oder veränderst. Beispiele hierfür sind eine Dachsa­nie­rung oder ein Fenstertausch. In diesem Fall bist du verpflichtet, die Baumaßnahme zu nutzen, um das ganze Bauteil zu dämmen. So steht es in § 48 des GEG. Anlage 7 liefert die entsprechenden U-Werte. Nicht unter diese Regelung fallen kleinere Ausbesserungen wie der Austausch einzelner Ziegel.

Bei Dachsanierungen teils auch Solarpflicht

In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Nie­der­sachsen, Nordrhein-West­falen und Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich zur Sanierungspflicht auch eine Solarpflicht. Hier musst du im Rahmen einer um­fassenden Dachsanierung, auch eine Solaranlage installieren.

Handwerker bringen Dämmmaterial auf einem schrägen Dach eines Hauses an, um es zu isolieren.
Bei einer umfassenden Dachsanierung muss auch gedämmt werden. | Bild: Kara – stock.adobe.com

Sonderfälle und Ausnahmen

Die Sanierungspflicht betrifft viele Immobilien und Eigentümer, aber es gibt spezielle Ausnahmen für Härte­fälle und besondere Umstände:

  • Langjährige Hausbesitzer: Wenn du ein Ein- oder Zwei­fa­milienhaus bereits am 1. Februar 2002 bewohnt hast und dies ununterbrochen tust, bist du von Nachrüstpflichten wie der Dachbodendämmung und dem Heizkesseltausch ausgenommen. Beachte je­doch, dass dieser Bestands­schutz entfällt, wenn das Haus vererbt oder verschenkt wird.
  • Denkmalschutz: Denkmal­geschützte Gebäude oder Bauten mit besonderer histo­ri­scher Bedeutung können von der Sanierungspflicht ausge­nommen sein (GEG § 105). Hier musst du mit der zustän­di­gen Behörde abklären, welche Maßnahmen gestattet sind und ob du zusätzliche Anfor­derungen zu beachten hast.
  • Geringer Energiebedarf: Passivhäuser und Gebäude, die maximal vier Monate im Jahr genutzt werden, sind von den Sanierungspflichten aus­ge­nommen. Das gilt auch für Gebäude unter 50 m2. Ein nur zeitweise bewohntes Ferien­haus brauchst du nicht zu modernisieren.
  • Wirtschaftliche Unzumut­bar­keit: Stellen die energeti­schen Maßnahmen einen finanziellen Härtefall dar, kannst du eine Ausnahme beantragen. Dies kann der Fall sein, wenn du seit mindes­tens sechs Monaten Sozial­leistungen beziehst. Eine Befreiung ist ebenfalls mög­lich, wenn dein Haus stark renovierungsbedürftig ist und die Investitionen in eine neue Heizung oder eine Dachge­schoss-Dämmung den Wert des Gebäudes übersteigen würden (GEG § 102).

Kosten und Finanzierung deiner Sanierung

Die geforderten Maßnahmen durch­zuführen, ist natürlich auch mit Kos­ten verbunden. Diese lassen sich aber durch die staatlichen Förderpro­gramme um bis zu 70 % senken.

Mit diesen Kosten musst du je Maß­nah­me rechnen

Die Kosten für Sanierungsmaß­nah­men hängen stark von Art, Umfang und Material ab:

Sanierungsmaßnahme Geschätzte Kosten (Spanne) Hinweise
Heizungstausch (Wärmepumpe) 20.000–45.000 € Luft-Wasser-Wärmepumpe: 20.000–40.000 €; Erdwärmepumpe: 25.000–45.000 €
Heizungstausch (Pelletheizung) 18.000–36.000 €
Isolierung der Warmwasserrohre 2–9 € pro Meter geringe Kosten, aber hohes Einsparpotenzial
Dämmung oberste Geschossdecke 50−75 €/m2 (unbegehbar/begehbar) ca. 5.000–7.500 € für 100 m2 Dachbodenfläche
Dachdämmung 50−310 €/m2 (je nach Methode) Zwischensparrendämmung: 5.000–7.500 € (100 m2); Aufsparrendämmung: 25.000–31.000 € (100 m2)
Fassadendämmung 30–350 €/m2 (je nach Methode/Material) WDVS aus Polystyrol: ca. 175 €/m2; Mineralwolle: ca. 195 €/m2
Fenstertausch 600–1.200 € pro Fenster

Die Isolierung für deine Heizungs­rohre bekommst du bereits für ein paar Euro im Baumarkt und kannst sie auch selbst anbringen. Eine fach­gerechte Dämmung der obersten Geschossdecke kostet zwischen 5.000 und 7.500 Euro je 100 Qua­drat­meter – je nachdem, ob der Dach­boden begehbar sein soll oder nicht. Sie meist deutlich günstiger als eine komplette Dachdämmung, die mit teils über 25.000 Euro zu Buche schlägt. Für eine neue Hei­zungsanlage inklusive Installation musst du je nach System und Arbeitsaufwand mit Ausgaben von 18.000 bis 45.000 Euro rechnen.

Willst du deine Fassade erneuern, greift die 10 %-Regel und du musst auch für deren Dämmung sorgen. Diese kann dich je nach Material und Methode zwischen 30 und 350 Euro je Quadratmeter kosten. Je nach Art deiner Fassade hast du die Wahl zwischen einer Außen-, Innen- oder Kerndämmung. Tauscht du in dei­nem Einfamilienhaus ein Fenster aus, musst du auch die anderen durch besser isolierte ersetzen. Bei Dreifachverglasung liegen die Kosten meist bei 600–1.200 Euro je Fenster.

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Das steuert der Staat zur Sanierung bei

Du musst die Kosten allerdings nicht allein tragen. Denn der Staat unter­stützt energetische Sanierungen mit umfassenden Förderprogrammen:

Zuschuss für neue Heizung

Eine Heizungsförderung gibt es für Technologien wie Wärmepumpen, Pelletheizungen und Solarthermie-Anlagen. Du erhältst jeweils eine Grundförderung in Höhe von 30 %. Zu dieser kannst du häufig noch Boni addieren:

  • einen Einkommensbonus von 30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahresein­kommen unter 40.000 Euro
  • einen Klimageschwindig­keits­bonus von 20 % für den Austausch noch funktions­fähiger fossiler Heizungsan­lagen. Gasheizungen müssen älter als 20 Jahre sein; dieser Bonus sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um 3 %.
  • einen Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen oder mit Wärme aus dem Erdboden oder Grundwasser arbeiten

Insgesamt sind bis zu 70 % Förde­rung möglich. Die förderfähigen Kos­ten sind auf 30.000 Euro pro Wohn­ein­heit begrenzt. Für einen Heizungs­tausch in einem Einfamilienhaus kannst du also bis zu 21.000 Euro Zuschuss erhalten. Für Biomassehei­zungen sind sogar bis zu 23.500 Euro möglich. Denn für Modelle mit geringen Staubemissionen gibt es noch einen Emissionsminderungs­zuschlag von 2.500 Euro. Beantra­gen musst du den Zuschuss bei der Förderbank KfW.

Förderung von Däm­mung und Fenster­tausch

Für Maßnahmen an der Gebäudehül­le erhältst du einen Zuschuss von 15 %. Wenn du einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt und die Maßnahmen schritt­wei­se umsetzt, erhöht sich die För­derung um 5 Prozentpunkte auf 20 %. Die Höchstgrenzen der förderfähi­gen Ausgaben liegen bei 60.000 Euro je Wohneinheit mit iSFP und 30.000 Euro ohne iSFP. Erhältlich ist diese Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der individuelle Sanierungs­fahr­plan (iSFP) ist ein umfassendes und maßgeschneidertes Doku­ment, das ein zertifizierter Ener­gieberater für dich erstellt. Er hilft dir, die Sanierung Schritt für Schritt zu planen und Maß­nah­men in einer sinnvollen Rei­henfolge umzusetzen. Du bist allerdings nicht verpflichtet, die vorgeschlagenen Maßnahmen durchzuführen. 15 Jahre hast du Zeit, um dich zu entscheiden und dann den iSFP-Bonus von 5 % zu erhalten.

Die Kosten für die Energiebera­tung zur Erstellung eines iSFP werden mit bis zu 50 % geför­dert – maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser.

❗️Wichtig: Die Anträge müssen vor Beginn der Sanierung gestellt wer­den. Für die Heizungsförderung muss bei Antragsstellung aber be­reits ein Vertrag mit einem Fachbe­trieb vorliegen.

Steuerbonus für alle Sanierungsmaßnahmen

Neben einer Förderung durch KfW oder BAFA hast du auch die Möglich­keit, dir einen Teil deiner Ausgaben über deine Steuererklärung zurück­zu­holen (§ 35c EStG). 20 % der Sa­nierungskosten kannst du über ei­nen Zeitraum von drei Jahren von der Einkommensteuer absetzen. Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt.

Voraussetzungen dafür sind:

  • dass dein Haus mindestens zehn Jahre alt ist,
  • du es selbst bewohnst
  • und die Maßnahmen von einem Fachunternehmen ausgeführt wurden und bestimmte technische Anforderungen einhalten.

Der Vorteil des Steuerbonus besteht darin, dass du ihn nicht vor Maß­nah­menbeginn beantragen musst. Eine Kombination der Förderungen ist nicht möglich. Bei jeder Maßnah­me musst du dich für eine Variante entscheiden.

Was passiert, wenn du nicht sanierst?

Kommst du den Sanierungspflichten nicht nach, kann das zu erheblichen Bußgeldern und weiteren Sanktionen führen:

  • Bußgelder bis zu 50.000 Eu­ro: Diese drohen, wenn du nicht innerhalb von zwei Jah­ren nach Übernahme des Hau­ses die oberste Geschossde­cke dämmst, die Rohrleitun­gen isolierst und – sofern vor­handen – einen alten Heiz­kes­sel austauschst.
  • Bußgelder bis zu 10.000 Eu­ro: Diese fallen an, wenn An­gaben im Energieausweis nicht korrekt sind oder du diesen potenziellen Käufern oder Mietern nicht rechtzeitig übergibst.
  • Bußgelder bis zu 5.000 Euro: Diese sind für fehlende Unter­lagen vorgesehen, zum Bei­spiel wenn Handwerksunter­nehmen keine Unternehmer­erklärung ausstellen oder du Stichprobenkontrollen nicht ermöglichst.
  • Weitere Konsequenzen: Miss­achtest du wiederholt Frist­set­zungen durch das Bauamt, können Einträge im Baulas­ten­verzeichnis erfolgen. Diese erschweren einen späteren Verkauf der Immobilie. Zudem können eine Wertminderung der Immobilie und Haftungs­fragen entstehen.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Sanierungs­pflicht?

Willst du kein Bußgeld kassieren, solltest du sanieren. Denn ein Igno­rieren der Sanierungspflicht kann auf verschiedene Weise auffallen. Zuständig für die Überprüfung von energetischen Sanierungen sind die jeweiligen Landesbehörden wie das örtliche Bauamt. In der Praxis erfol­gen Kontrollen oft stichprobenartig oder auf Basis von Beschwerden. Dein Bezirksschornsteinfeger führt mindestens einmal im Jahr eine Feuerstättenschau durch und weiß daher, ob deine Heizungsanlage un­ter die Austauschpflicht fällt. Darü­ber hinaus kann eine nicht erfolgte Sanierung auch bei Überprüfen des Energieausweises, während eines Beratungsgesprächs und im Rah­men einer Förderung auffallen.

Daher bist du auch verpflichtet, alle Bescheinigungen und Nachweise, die du im Zusammenhang mit der Sanierung erhältst mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren. Dazu zählen Rechnungen und die Unter­nehmererklärung, mit welcher dir ein Fachbetrieb bestätigt, alle Arbeiten GEG-konform durchgeführt zu haben.

Lass dir von Experten helfen

Bei der Umsetzung deiner Sanie­rungs­maßnahmen kannst du auf verschiedene Experten zurück­grei­fen:

  • Energieberater: Sie sind dein erster Ansprechpartner für die Planung und die Beantragung von Fördermitteln. Sie erstel­len den individuellen Sanie­rungs­fahrplan und begleiten dich durch den Prozess.
  • Architekten und Bauin­ge­nieure: Bei umfassenderen Sanierungen können sie die Planung und Koordination übernehmen.
  • Fachhandwerker: Für die eigentliche Ausführung der Arbeiten benötigst du spezia­lisierte Handwerker wie Dach­decker, Heizungsbauer oder Fassadenbauer. Achte auf zer­ti­fizierte Betriebe mit Erfah­rung im Bereich energetischer Sanierungen.
  • Verbraucherzentralen: Sie bieten unabhängige Infor­ma­tionen und Beratungen zur energetischen Sanierung an.

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Wie geht man die Sanierung am besten an?

Eine energetische Sanierung ist ein größeres Projekt, das gut geplant sein sollte. So gehst du am besten vor:

  1. Bedarf prüfen: Ermittle, wel­che Sanierungspflichten für dein Haus gelten und welche weiteren Maßnahmen sinnvoll wären. Ein Energieberater kann dir hierbei helfen.
  2. Energieberatung einholen: Ein zertifizierter Energiebera­ter erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für dich. Dieser Plan zeigt dir auf, welche Maßnahmen in wel­cher Reihenfolge am effizien­testen sind und welche Förde­rungen du nutzen kannst. Die Kosten für die Energiebera­tung werden oft ebenfalls ge­fördert.
  3. Angebote einholen: Kontak­tie­re mehrere Fachbetriebe und hole dir detaillierte Ange­bote für die geplanten Maß­nahmen ein. Vergleiche die Leistungen und Preise genau.
  4. Förderanträge stellen: Bean­trage die entsprechenden För­derungen bei der KfW oder dem Bundesamt für Wirt­schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), bevor du Aufträge vergibst.
  5. Umsetzung der Maßnahmen: Beauftrage die Fachbetriebe mit der Durchführung der Sanierung.
  6. Nachweise sichern: Lass dir alle Rechnungen und Beschei­nigungen ausstellen, um die Einhaltung der Sanierungs­pflicht nachweisen zu können.

Fazit: Wenig Pflicht, viel Förderung

Eine Sanierungspflicht greift erst dann für dein Haus, wenn es einen neuen Besitzer bekommt oder eine Modernisierung der Außenbauteile vorgenommen wird. Die geforderten Maßnahmen wurden so gewählt, dass sich ohne allzu großen Aufwand große Einsparungen beim Energie­ver­brauch erzielen lassen. Damit senkst du nicht nur deine Heizkos­ten, sondern steigerst auch deinen Wohnkomfort und den Wert deiner Immobilie. Die für die Sanierung nö­tigen Ausgaben bekommst du vom Staat bezuschusst. Insbesondere für Heiztechnik ist die Förderung mit bis zu 70 % so hoch wie nie.

Unabhängig davon, ob du von der Sanierungspflicht betroffen bist: Die meisten alten Häuser haben energe­tische Schwachstellen. Es ist durch­aus möglich, dass die Vorgaben des GEG in Zukunft verschärft werden, um die EU-Ziele zu erreichen. Warte daher nicht zu lang mit dem Sanie­ren. Je früher du energetische Maß­nahmen durchführen lässt, desto mehr profitierst du von den Förder­geldern und desto eher sparst du beim Heizen. Und in einem Haus, in dem die Wärme nicht sofort durch die Wände verschwindet, ist es doch auch gleich viel gemütlicher.

So sehe ich die Sanierungspflicht

„Sanierungspflicht“ klingt nach umfangreichen Umbauten und ausufernden Ausgaben. Dabei handelt es sich dabei lediglich um eine kleine Anzahl an Maß­nahmen, die dich auch nur dann betreffen, wenn du ein Haus neu in Besitz nimmst. So ist vor dem Einzug – also bevor du dein neu­es Heim mit Möbeln und Geräten füllst – ein guter Zeitpunkt, um Arbeiten wie einen Heizungs­tausch und das Dämmen der obersten Geschossdecke durch­zu­führen. Langjährige Bewohner werden hingegen nicht gezwun­gen, ihren Dachboden oder Hei­zungskeller dafür zu räumen. Das Isolieren der Warmwasser-führenden Rohre ist immer eine sinnvolle Sache, die sich leicht selbst machen lässt und kaum Kosten verursacht.

Und was die 10 %-Regel angeht: Wenn du bereits dabei bist, dein Haus zu modernisieren und bei einer Fassaden- oder Dachsanie­rung gerade ein Gerüst stehen hast, dann lohnt es sich, diese Bauteile auch gleich zu däm­men. Sollte dir der Wunsch nach mehr Wärmeschutz zu einem späteren Zeitpunkt kommen, wäre das Dämmen mit zusätz­lichen Kosten verbunden.

Die Sanierungspflicht ist also eine Art gesetzlicher Sanie­rungs­leitfaden. Sie veranlasst dazu, energetische Maßnahmen durchzuführen, die großes Ein­sparpotenzial haben – und zwar genau dann, wenn es sich am ehestens anbietet.

Frau mit braunen Haaren und schwarzem Oberteil vor grünem Hintergrund lächelt in die Kamera.
Ariane Müller

Fachredakteurin für Energiethemen

Ich recherchiere und rechne, analysiere Forschungsdaten und Förderprogramme – damit du auf einen Blick erfährst, welche Maßnahmen sich für dein Haus lohnen. Als Altbau-Besitzerin weiß ich aus eigener Erfahrung, wie kostspielig Sanierungen sein können und wie wichtig es ist, gut informiert zu sein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Sanierungspflicht

Gilt die Sanierungs­pflicht auch für meine Eigentumswohnung?

Ja, die Sanierungspflicht kann auch Eigentumswohnungen betreffen, insbesondere im Rah­men der allgemeinen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) oder bei einem Eigentümer­wechsel. Die Maßnahmen können sich hier jedoch auf die individuel­len Gegebenheiten innerhalb der Wohnung oder die Gemeinschafts­bereiche des Mehrfamilienhauses beziehen.

Gibt es einen Sanie­rungs­zwang für alle Häuser?

Nein, es gibt keinen pauschalen Sanierungszwang für alle Häuser. Die Sanierungspflicht greift bei bestimmten Anlässen wie einem Eigentümerwechsel, größeren Sanierungsmaßnahmen oder bei bestimmten Gebäudeteilen wie alten Heizkesseln oder obersten Geschossdecken, die nicht den Standards entsprechen. Bei Nicht­einhaltung drohen jedoch hohe Bußgelder.

Welche Rolle spielt der Energieausweis bei der Sanierungspflicht?

Der Energieausweis ist ein wichti­ger Nachweis über den energeti­schen Zustand deiner Immobilie und muss bei jedem Neubau, Ver­kauf oder jeder Neuvermietung vorgelegt werden. Er liefert dir ers­te Hinweise auf mögliche Sanie­rungsbedarfe und dient den Behör­den zur Kontrolle der Einhaltung der Sanierungspflicht.

Wer kontrolliert, ob ich die Sanierungspflicht einhalte?

Die Einhaltung der Sanierungs­pflich­ten wird primär durch die zuständigen Landesbehörden überprüft. In der Praxis erfolgen Kontrollen oft stichprobenartig oder auf Basis von Anwohnerbe­schwerden. Auch zertifizierte Schornsteinfeger überprüfen im Rahmen regelmäßiger Inspek­tio­nen bestimmte Pflichten im Hei­zungsbereich.

Was passiert, wenn ich die Sanierungspflicht ignoriere?

Bei Nichteinhaltung drohen Buß­gelder von bis zu 50.000 Euro, je nach Schwere des Verstoßes. Eine direkte Zwangssanierung durch die Behörden ist zwar unwahr­scheinlich, aber die finanziellen Konsequenzen können erheblich sein.

Muss ich mein Haus sa­nieren, wenn ich es nur vorübergehend nutze, bei­spielsweise als Ferien­haus?

Unter bestimmten Umständen können Gebäude, die nur temporär genutzt werden, von der Sanie­rungs­pflicht ausgenommen sein. Dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden und hängt von der Dauer und Art der Nutzung ab. Oft ist eine explizite Befreiung nötig.

Gibt es eine zentrale An­laufstelle für alle Fragen zur Sanierungspflicht und Förderung?

Eine zentrale Anlaufstelle im klassischen Sinne gibt es nicht. Die besten Ansprechpartner sind zertifizierte Energieberater und die Verbraucherzentralen sowie die Webseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Förderin­formationen.

Sanieren leicht gemacht

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