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Jetzt bis zu 22.400 Euro Förderung für neue Heizung 

Ein Heizungstausch kann hohe Kosten verursachen. Bis zu 80 % davon kannst du dir jedoch vom Staat zurückholen. Besonders Familien und Haushalte mit niedrigem Einkommen profitieren von der Förderung. Welchen Zuschuss du für deine neue Heizung bekommen kannst und worauf du bei der Beantragung achten musst, erfährst du in diesem Artikel und in unserem Fördermittelguide. Diesen findest du dir hier als PDF zum Herunterladen. 

Förderung für neue Heizung: Alles zu Zusam­men­setzung, Vo­raussetzung & Antragsstellung

Die staatliche Heizungs­förderung 2026 auf einen Blick
  • Zuschüsse von 30–80 %: Der Staat fördert den Einbau von emissionsarmen Heizsystemen wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen mit bis zu 22.400 Euro. Besonders hoch fällt der Fördersatz aus, wenn du ein geringes Einkommen und Kinder hast.
  • Alle Ausgaben förderfähig: Gefördert bekommst du nicht nur die neue Heizungsanlage, sondern auch alle mit ihrem Einbau und Betrieb verbundenen Arbeiten, wie den Ausbau der alten Öltanks, den Austausch von Heizkörpern oder den Einbau einer Fußbodenheizung.
  • Vertrag, Antrag, Start: Du musst den Förderantrag stellen, bevor du mit dem Heizungstausch beginnst. Bei der Antragsstellung musst du mit einem Vertrag nachweisen, dass du bereits einen Fachbetrieb mit dem Heizungstausch beauftragt hast.
  • Kredit als Finanzierungshilfe: Brauchst du Startkapital, kannst du bei der KfW einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 € beantragen. Für Haushalte mit einem Einkommen unter 90.000 € ist dieser besonders zinsgünstig.
Der TapTapHome Fördermittel-Guide
Älterer Mann in gelbem Hemd hebt triumphierend die Faust, Werbung für Heizungsförderung bis 70%.

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Lade dir hier unseren Fördermittelguide herunter.

Für neue Heizung im Altbau bis zu 22.400 Euro Förderung

Erneuerst du dein altes Heizsystem, musst du mit einigen Kosten rechnen – besonders, wenn du es auf die Nutzung erneuerbarer Energien umstellst. Einen Teil dieser Kosten bekommst du jedoch vom Staat erstattet. Bis zu einer Summe von 28.000 Euro übernimmt er 30–80 % deiner Ausgaben. Das sind bis zu 22.400 Euro.

 

Wie hoch der Zuschuss in deinem Fall ausfällt, hängt davon ab:

  • wie viel dich die neue Heizung und ihr Einbau kosten
  • ob du den Heizungstausch in deinem Eigenheim oder einem Mietobjekt durchführst
  • womit du aktuell heizt
  • wie viel dein Haushalt im Jahr verdient
  • ob in deinem Haushalt minderjährige Kinder leben

 

Bei Heizungstausch sind Kosten von bis zu 28.000 Euro förderfähig

Der Staat fördert die beim Heizungstausch anfallenden Kosten zu einem bestimmten Prozentsatz und bis zu einer bestimmten Summe. So vergibt er die Förderung für Kosten bis maximal 28.000 Euro. Ausgaben, die darüber liegen, werden nicht in die Berechnung des Förderbetrags einbezogen.

Förderung erhältst du nicht auf die neue Heizung und deren Einbau, sondern auch auf alle weiteren Arbeiten, die du für ihren Betrieb brauchst. Dazu gehören:

  • der Ausbau deiner alten Heizung
  • die Entsorgung nicht mehr benötigter Teile (z. B. Öltanks)
  • der hydraulische Abgleich des Heizsystems
  • der Austausch alter Heizkörper
  • der Einbau einer Fußbodenheizung
  •  
Reduzierung der förderfähigen Kosten ab 2027

Ab 1. Februar 2027 sind nur noch Kosten bis 27.250 Euro förderfähig. Danach sinkt der förderfähige Betrag alle halbe Jahr um weitere 750 Euro. Je länger du also mit dem Förderantrag wartest, desto geringer fällt dein Zuschuss aus.

Der Staat erstattet dir einen Teil der förderfähigen Kosten. Wie groß dieser ist, richtet sich danach, ob du neben der Grundförderung auch Anspruch auf die beiden Boni hast.

 

30 % Grundförderung

Ersetzt du eine alte Heizung durch eine neue, berechtigt dich das zu einem Zuschuss von 30 % – sofern das neue Heizsystem erneuerbare Energien nutzt. Weitere Voraussetzungen sind, dass dein Haus mindestens 5 Jahre alt ist und sich in Deutschland befindet. Keine Rolle hingegen spielt, ob du es selbst bewohnst oder an andere vermietest.

Ab 2027 müssen Wärmepumpen für volle Förderung Made in Europe sein 

Geplant ist, dass ab dem 1. Quartal 2027 bei Wärmepumpen die Herkunft über die Höhe der Grundförderung entscheidet. Die vollen 30 % gibt es dann nur noch für in Europahergestellte Wärmepumpen. Denn nur sie berechtigen zu dem bis dahin eingeführten Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 %. Er wird Bestandteil der Grundförderung, die in gleichem Maße sinkt. Für alle außerhalb Europa produzierten Wärmepumpen erhältst du ohne den Bonus also nur noch 15 %.

16 % Klimageschwindigkeitsbonus

Tauscht du deine Heizung noch 2026, erhöht das den Fördersatz um 16 Prozent. Dafür müssen jedoch auch folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Der Einbau der neuen Heizung erfolgt in deinem Eigenheim. Dies belegst du anhand eines Grundbuchauszugs und einer Meldebescheinigung.
  • Du ersetzt eine Öl-, Gas-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher- oder Biomasseheizung. Eine Biomasse- oder Gasheizung muss mindestens 20 Jahre alt sein, damit der Bonus greift.
  • Die Heizung muss bei Antragstellung noch funktionsfähig sein.
  • Du verzichtet künftig auf fossile Brennstoffe. Nur, wenn du Öl, Gas und Kohle komplett aus deinem Heizsystem verbannst, bekommst du auch den Bonus.
Senkung des Klimageschwindigkeitsbonus ab 2027 

Neben dem Klimaaspekt ist auch die Geschwindigkeit bei diesem Bonus wichtig. Ab 1. Februar 2027 verringert er halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Im August 2028 läuft er dann aus.

10–40 % Einkommensbonus

Diesen Bonus erhältst du, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen in deinem Haushalt maximal 50.000 Euro beträgt. Je weniger dein Haushalt verdient, desto höher ist der Prozentsatzs:

  • bis 30.000 Euro: 40 %
  • 30.001–40.000 Euro: 30 %
  • 40.001–50.000 Euro: 10 %

 

Bei minderjährigen Kindern im Haushalt greift der Familienzuschuss. Durch ihn verringert sich dein Jahreseinkommen rechnerisch um 10.000 Euro, was dir einen höheren Bonus-Satz verschafft:

  • Einkommen von 30.001–40.000 Euro + mindestens 1 minderjähriges Kind: 40 %
  • Einkommen von 40.001–50.000 Euro + mindestens 1 minderjähriges Kind: 30 %
  • Einkommen von 50.001–60.000 Euro + mindestens 1 minderjähriges Kind: 10 %

 

Für diesen Bonus musst du die Einkommenssteuerbescheide des letzten und vorletzten Jahres einreichen. Beantragst du die Förderung für deine neue Heizung im Jahr 2026, zählt somit, wie viel dein Haushalt 2023 und 2024 verdient hat. Auch dieser Bonus setzt voraus, dass du den Heizungstausch in deinem Eigenheim durchführst.

 

Förderung bei 70–80 Prozent gedeckelt

Kommen für dich beide Boni infrage, addierst du ihre Fördersätze zur Grundförderung. Rein rechnerisch kämst du so auf bis zu 86 % Förderung. Der Staat hat jedoch eine Obergrenze für seine Zuschüsse festgelegt.

Für Haushalte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro sowie jene, die durch den Familienzuschlag dort eingestuft werden, liegt der Förderdeckel bei 80 %. Alle anderen Haushalte erhalten bis zu 70 % Förderung.

Heizungsförderung im Mehrfamilien­haus

Auch in Mehrfamilienhäusern wird der Heizungstausch gefördert. Die anrechenbaren Kosten sind hier gestaffelt, um den höheren Investitionen gerecht zu werden:

  • 28.000 Euro für die 1. Wohneinheit
  • 15.000 Euro für die 2.–6. Wohneinheit
  • 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit 

Zunächst stellt die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen Basisantrag für das gesamte Gebäude, um die Grundförderung zu erhalten. Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen, können für ihren Anteil an den Kosten individuell einen Zusatzantrag stellen, um persönliche Boni geltend zu machen.

Einmal durchgerechnet: So senkt die För­derung die Kos­ten deiner Hei­zung

Die folgenden Rechenbeispiele zei­gen, wie sich die Förderung in der Praxis auswirkt:

💶 Beispiel 1: Familienzuschuss

Eine vierköpfige Familie (Haushaltseinkommen: 55.000 €, 2 minderjährige Kinder)* tauscht ihre 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe.

  • Kosten: 29.000 Euro
  • Antragszeitpunkt: 30.09.2026
  • Förderung: 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus + 10 % Einkommensbonus* = 56 %
  • Zuschuss: 0,56 × 28.000 € (maximale förderfähige Kosten) = 15.680 €

Kosten nach Förderung: 29.000 € – 15.680 € = 13.320 €

* (Durch die Kinder greift der Familienzuschuss: Vom Einkommen werden 10.000 Euro abgezogen. Rechnerisch beträgt es also 45.000 €, wodurch sich die Familien für einen Einkommensbonusvon 10 % qualifiziert.)

💶 Beispiel 2: Haushalt mit geringem Einkommen

Ein Hausbesitzer mit einem Jahreseinkommen von 35.000 € ersetzt seine alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe.

  • Kosten: 32.000 Euro.
  • Antragszeitpunkt: 30.03.2027
  • Förderung: 30 % Grundförderung + 12 % Klimageschwindigkeits-Bonus + 30 % Einkommens-Bonus = 70 % (gedeckelt)
  • Zuschuss: 0,70 × 27.250 € (maximale förderfähige Kosten) = 19.075 €

Kosten nach Förderung: 32.000 € – 19.075 € = 12.925 €

Keine Förderung für Eigenbau, dafür aber für Eigen-Einbau 

Installierst du eine gebrauchte oder selbst gebaute Heizungsanlage, gibt es dafür keine Förderung.

Wenn du deine neue Heizung selbst einbaust, erhältst du dagegen schon einen Zuschuss – und zwar auf die Materialkosten. Deine Arbeitszeit kannst du nicht geltend machen. Wichtig ist, dass die Rechnungen für das Material auf deinen Namen ausgestellt sind und du die Materialien erst nach der Antragstellung kaufst. Außerdem muss dir ein Energie-Effizienz-Experte oder ein Fachhandwerker per Verwendungsnachweis die korrekte Durchführung der Maßnahmen und die wahrheitsgetreue Angabe der Kosten bescheinigen.

Heizungsmonteur an weißer Heizung
Voraussetzung für eine Förderung: Die Heizung wird von einem darauf spezialisierten Handwerker eingebaut bzw. abgenommen. | Foto: Alexander Raths – stock.adobe.com

Für welche Hei­zungen es Förde­rung gibt

Folgende Systeme sind förderfähig:

  • Wärmepumpe: Förderung gibt es für alle elektrisch angetriebenen Luft-, Erd- oder Grundwasser-Wärmepumpen, die bestimmte technische Effizienzanforderungen erfüllen. Das BAFA führt in seinem Wärmeerzeuger-Portal eine Liste mit allen förderfähigen Modellen.
  • Brennstoffzellenheizung: Voraussetzung ist der Betrieb mit grünem Wasserstoff oder Biomethan.
  • Biomasseheizung: Förderfähig sind Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzvergaserkessel, die strenge Grenzwerte für Staubemissionen einhalten. Ausgenommen von der Förderungsind Kaminöfen.
  • Hybridheizung: Bei Kombi­na­tionsanlagen ist nur der rege­nerative Anlagenteil förder­fä­hig, beispielsweise die Wär­me­pumpe bei einer Gas-Hy­bridheizung.
  • Solarthermie-Anlage: Solar­thermische Anlagen zur Warm­wasserbereitung oder Heizungsunterstützung wer­den ebenfalls bezuschusst. Deren Kollektoren müssen zertifiziert sein – z. B. Solar Keymark – und eine Mindest­größe haben. Nicht gefördert werden Anlagen ohne trans­parente Abdeckung auf der Frontseite wie Schwimmbad­absorber.
  • Anschluss an ein Wärme­netz: Auch den Anschluss an die Nah- oder Fernwärme be­kommst du gefördert, inklusi­ve Wärmeübergabestation und der Leitungen auf dem Grundstück.
  • Wasserstofffähige Heizung (H2-Ready): Hier werden aus­schließlich die Mehrkos­ten gefördert, die anfallen, um ei­ne Gasheizung für den Betrieb mit 100 % Wasserstoff vorzu­be­reiten. Die Heizung selbst bekommst du
Förderung auch für den Austausch alter Wärmepumpe 

Förderung gibt es nicht nur, wenn du eine fossile Heizung ersetzt. Auch, wenn du bereits eine Wärmepumpe hast, kannst du dir ihren Austausch bezuschussen lassen. Denn neuere Modelle arbeiten effizienter als in die Jahre gekommene, die bereits Verschleiß-Erscheinungen aufweisen.

Ab 2027 wird diese Förderung jedoch eingeschränkt:

  • Hast du deine Wärmepumpe vor 2008 eingebaut, bekommst du bei ihrem Austausch nur noch die Hälfte der für andere Heizsysteme geltenden förderfähigen Kosten bezuschusst (z. B. 14.000 Euro statt 28.000 Euro).
  • Für den Austausch einer nach 2008 installierten Wärmepumpe erhältst du dann gar keine Förderung mehr.

ℹ️ Übrigens: Wenn deine alte Hei­zung einen Defekt hat und du sie nicht sofort umrüsten kannst, be­kommst du für bis zu ein Jahr die Miete für eine provisorische Hei­zung erstattet.

❗️ Achtung: Eine bezuschusste Heizung muss mindestens 10 Jahre in Betrieb bleiben. Solltest du dein Haus vor Ablauf dieser Zeit verkaufen, hat der neue Besitzer die Pflicht, sie entsprechend weiterzubetreiben. Wird sie früher ausgebaut, kann es sein, dass du einen Teil der Förderung zurückgeben musst.

Förderungen 2025 mit Anzahl Zusagen, z. B. Wärmepumpen 288.223, Biomasse-Heizungen 28.751.

In 8 Schritten zur Förderung: Deine Anleitung für den Antrag

Der Weg zum Zuschuss ist klar struk­turiert. Wenn du diese Schritte befolgst, vermeidest du Fehler und gehst sicher, dass du die Förderung auch erhältst.

  1. Planung mit Experten: Triff die Wahl deiner neuen Hei­zung in Abstimmung mit ei­nem Heizungsfachbetrieb oder einem gelisteten Energie-Effizienz-Experten (EEE).
  2. Angebot einholen und Ver­trag schließen: Lass dir von Fachbetrieben ein detailliertes Angebot für den Einbau einer förderfähigen Heizung erstel­len. Achte darauf, dass alle Kostenpunkte klar ausgewie­sen sind. Schließe dann mit einem Unternehmen einen Lieferungs- oder Leistungsver­trag ab. ❗️ Wichtig: Der Ver­trag muss eine Klausel enthal­ten, die seine Gültigkeit an die Zusage der Förderung knüpft (aufschiebende oder auflösen­de Bedingung).
  3. Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen: Der Heizungsbauer erstellt die "Bestätigung zum Antrag" (BzA) und generiert eine BzA-ID, die du für den Antrag benötigst.
  4. Antrag im KfW-Portal stellen: Registriere dich im Kunden­portal „Meine KfW“. Fülle dort den Online-Antrag für den „Heizungstausch für Privat­personen – Wohngebäu­de“ (458) aus. Hierfür brauchst du die BzA-ID und musst den Vertrag deines Heizungsbau­ers hochladen.
  5. Zusage abwarten: Nachdem du den Antrag gestellt hast, erhältst du eine Benachrichti­gung über den Eingang. Kurz darauf folgt die offizielle För­derzusage. Warte mit dem Beginn der Arbeiten, bis du diese hast, um kein Risiko einzugehen.
  6. Heizung einbauen lassen: Nach Erhalt der Zusage hast du 36 Monate Zeit, um den Heizungstausch umzusetzen.
  7. Nachweise einreichen: Nach Abschluss der Arbeiten erstellt dein Fachbetrieb die „Bestäti­gung nach Durchführung“ (BnD). Diese lädst du zusam­men mit allen Rechnungen und den für die Boni benötigten Unterlagen
  8. Zuschuss erhalten: Die KfW prüft die Unterlagen und überweist den Zuschuss direkt auf dein Bankkonto.
Ordner mit den Aufschriften "Anträge" und "Fördermittel" sowie Papiere, ein Taschenrechner und ein Kugelschreiber
Erhältst du für eine Heizung Förderung, musst d die Unterlagen 10 Jahre lang aufheben. | Foto: Zerbor – stock.adobe.com

Förderung gibt es auch für die Optimierung bestehender Heizung

Willst du deine alte Heizung noch etwas länger nutzen, kannst du dir auch deren Modernisierung fördern lassen. Voraussetzungen für die Förderungeiner Heizungsoptimierung sind:

  • Deine Anlage ist länger als zwei Jahre in Betrieb.
  • Handelt es sich um eine fossi­le Heizung, darf sie nicht äl­ter als 20 Jahre sein.
  • Die Heizung befindet sich in einem mindestens 5 Jahre alten Altbau.
  • In diesem Altbau gibt es maximal 5 Wohneinheiten.
  • Die Maßnahmen kosten min­destens 300 Euro.

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) be­kommst du einen

  • Zuschuss von 15 % für Maß­nahmen wie den hydrau­li­schen Abgleich, den Tausch alter Heizungspumpen oder die Dämmung von Heizungs­rohren*
  • Zuschuss von 50 % für die Nachrüstung von Partikel­abscheidern bei Biomasse­heizungen, um den Feinstaub-Ausstoß zu reduzieren

* Bis Juli 2026 wurden noch 5 % iSFP-Bonus gewährt, wenn die Optimierung der Heizungsanlage Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist. Künftig greift der iSFP-Bonus jedoch erst, wenn deine Sanierungskosten 30.000 Euro überschreiten.

Heizungsförderung im Neubau

Im Neubau werden einzelnen Heizungen nicht gefördert. Stattdessen unterstützt der Staat den Bau eines kompletten Effizienzhauses mit zinsgünstigen Krediten.Dies geschieht im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN).

Weitere Förder­mög­lichkeiten für deine Heizung

Finanzielle Unterstützung beim Heizungstausch gibt es nicht nur in Form der KfW-Förderung. Auch auf lokaler Ebene wird die Anschaffung einer klimafreundlichen Heizung teils bezuschusst oder über zinsgünstige Kredite erleichtert.

  • Regionale und kommunale Programme: Viele Bundesländer, Städte und sogar Energieversorger bieten eigene Förderprogramme an, die du oft mit der KfW-Förderung kombinieren kannst. In Nordrhein-Westfalen (progres.nrw), Hamburg (IFB) oder Berlin (IBB) gibt es beispielsweise spezielle Zuschüsse, etwa für Erdwärmesonden oder die intelligente Steuerung von Wärmepumpen. Eine Recherche bei den örtlichen Stadtwerken kann sich ebenfalls für dich auszahlen. Beachte aber, dass die Gesamtförderung aus allen öffentlichen Töpfen in der Regel 60 % der Kosten nicht übersteigen darf.
  • Steuerbonus als Alternative (§ 35c EStG): Wenn du die Antragsfrist für die KfW-Förderung verpasst hast oder eine teure Komplettsanierung planst, kann der Steuerbonus nach §35c EStG eine Option für dich sein. 20 % der Sanierungskosten (maximal 40.000 €) kannst du dann über drei Jahre hinweg von deiner Einkommenssteuer abziehen lassen. Voraussetzung: Dein Haus ist älter als zehn Jahre. Für einen reinen Heizungstausch ist der KfW-Zuschuss aufgrund der höheren Förderquote aber fast immer die bessere Wahl. ❗️ Wichtig: Eine Kombination von Zuschuss und Steuerbonus für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich. Du musst dich für eine Förderung entscheiden.

Heizungswechsel leicht gemacht

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Staat hilft auch bei der Finanzie­rung

Die Kosten für den Heizungstausch musst du zunächst vorstrecken. Die Förderung er­hältst du erst nach Einreichen aller Unterlagen, inklusive Rechnungen und Zahlungsbelegen. Damit das Erneuern deiner Heizung nicht am fehlenden Kapital scheitert, unter­stützt dich der Staat auch bei der Finanzierung. So bekommst du bei der KfW einen mit dem Förderzuschuss verbundenen Ergän­zungskredit (Programm 358/359):

  • Kreditsumme: bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit
  • Besondere Zinsvorteile: Liegt dein zu versteuerndes Haus­halts­einkommen bei maximal 90.000 Euro pro Jahr, erhältst du eine zusätzliche Zinsver­billigung.
  • Antragsweg: Den Kredit bean­tragst du nicht direkt bei der KfW, sondern über deine Haus­bank oder einen anderen Finanzierungspartner. ❗️ Ach­tung: Finanzinstitute verge­ben nur ungern KfW-Kredite. Es kann also sein, dass du bei mehreren Banken anfragen musst.
Meine Empfehlung: Hol dir die Förderung, bevor die Zuschüsse sinken

Wenn du überlegst, deine alte Heizung in den nächsten Jahren gegen eine Wärmepumpe oder ein anderes klimaschonendes Heizsystem zu tauschen, solltest du bereits jetzt Nägelmit Köpfen machen. Denn künftig reduziert sich die Förderung alle halbe Jahr. Willst du also noch von den aktuellen Fördersätzen profitieren, musst du noch in diesem Jahr einen Antrag stellen. Hast du erst einmal die Förderzusage, bleiben dir ja immer noch 3 Jahre, um den Heizungstausch durchzuführen.

Wobei sich ein Heizungswechsel schon heute lohnen kann. So sind die Betriebskosten einer Wärmepumpe deutlich geringer als mit einer alten Gas- oder Ölheizung. Angesichts der immer wieder schwankenden Preise für Gas und Öl auf dem Weltmarkt, der kommenden Pflicht zu noch teureren Biobrennstoffen und der steigenden Gasnetzentgelte wird sich der Vorsprung derregenerativen Heizsysteme noch weiter vergrößern. Wenn du jetzt umsteigst, brauchst du dir um diese Entwicklungen keine Gedanken mehr zu machen.

Frau mit braunen Haaren und schwarzem Oberteil vor grünem Hintergrund lächelt in die Kamera.
Ariane Müller

Fachredakteurin für Energiethemen

Ich recherchiere und rechne, analysiere Forschungsdaten und Förderprogramme – damit du auf einen Blick erfährst, welche Maßnahmen sich für dein Haus lohnen. Als Altbau-Besitzerin weiß ich aus eigener Erfahrung, wie kostspielig Sanierungen sein können und wie wichtig es ist, gut informiert zu sein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Heizungsförderung

Wie lange wird es die Förderung für eine neue Heizung noch geben? 

Mit abschließender Sicherheit lässt sich das nicht sagen. Es sieht jedoch momentan so aus, als würde sie zumindest bis 2030 fortbestehen. Allerdings bleibt sie nicht in der aktuellen Form erhalten, sondern reduziert sich künftig alle 6 Monate. Wenn du also noch von den derzeitigen Konditionen profitieren willst, solltest du zeitnah einen Förderantrag stellen.

Gibt es 2026 noch Förde­rung für eine Gashei­zung?

Bereits seit Mitte 2022 bekommst du für den Einbau einer Gasheizung keine Förderung mehr. Nur Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien sind noch Bestandteil des Förderprogramms. Bei wasserstofffähigen Gas-Brennwertheizungen erhältst du jedoch einen Zuschuss für Ausgaben, die bei der Umstellung auf einen Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff anfallen.

Wie viel Zuschuss gibt es für eine neue Heizung?

Maximal ist ein Förderbetrag von 22.400 Euro möglich.

Für eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung, eine Brennstoffzellenheizung, eine Solarthermie-Anlage oder eine wasserstofffähige Heizung sowie den Anschluss an ein Gebäude-oder Wärmenetz bekommst du einen Investitionszuschuss von mindestens 30 % deiner Kosten (für Ausgaben bis 28.000 Euro). Handelt es sich bei dem zu beheizenden Haus um dein Eigenheim, kannst du die Förderung mit zwei Boni auf bis zu 70–80 % erhöhen. Für den Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 % muss der Austausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Biomasse- oder Gasheizung erfolgen. Den Einkommensbonus von 10–40 % erhältst du, wenn dein Haushaltsjahreseinkommen bei maximal 50.000 Euro liegt oder du maximal 60.000 Euro verdienst und mindestens ein minderjähriges Kind hast.

Kann ich die Förderung auch nachträglich beantragen?

Nein, beim KfW-Zuschuss ist das nicht möglich. Der Förderantrag muss immer vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Hast du bereits mit dem Heizungstausch begonnen, bleibt dir noch der Steuerbonus als Alternative. Hier machst du deine Ausgaben nach der Durchführung in deiner Steuererklärung geltend.

Wer hilft mir bei der Antragstellung?

Dein Heizungsfachbetrieb ist in der Regel der erste Ansprechpart­ner und kann dich unterstützen. Für komplexere Sanierungen oder wenn du unsicher bist, kann auch ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte (Energieberater) helfen.

Muss ich für die Förde­rung einen Energiebe­rater beauftragen?

Für den reinen Heizungstausch ist in der Regel kein separater Ener­gie­berater notwendig. Die für den Antrag erforderlichen technischen Nachweise kann dein Fachbetrieb erbringen.

Kann ich den Zuschuss der KfW mit der steuerli­chen Förderung kombi­nie­ren?

Nein, für ein und dieselbe Maßnahme kannst du entweder den direkten Zuschuss der KfW oder die steuerliche Ermäßigung nach § 35c EStG in Anspruch nehmen. Eine Kombination von beiden ist ausgeschlossen.

Was passiert, wenn mein Förderantrag abgelehnt wird?

Prüfe zunächst den Ablehnungs­grund. Der häufigste Fehler ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Wurde der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt, kannst du nach Korrektur eventuell einen neuen Antrag stellen, solange du noch nicht mit dem Vorhaben begonnen hast. Eine weitere Möglichkeit ist, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Als letzte Alternative bleibt die steuerliche Förderung, die auch nach Abschluss der Maßnahme in Anspruch nehmen kannst.

Gibt es Sonderrege­lun­gen für Opfer von Hoch­was­ser?

Ja, für Betroffene von Hochwasser­katastrophen gibt es Ausnahme­regelungen. So kann der Förderan­trag auch nachträglich, also nach Beginn der Notreparaturen, ge­stellt werden. Außerdem kann der Klimageschwindigkeits-Bonus auch dann beansprucht werden, wenn die alte Heizung durch das Hochwasser zerstört wurde. Und eine Kombination mit anderen Hilfen auf bis zu 100 % ist gestat­tet.

Sparen bei der Heizungswahl

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