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Für neue Heizung gibt’s Förderung von bis zu 70 %

Ein Heizungstausch kann hohe Kosten verursachen. Mit der staatlichen Förderung reduzie­ren sich diese um 30–70 Prozent. Du bekommst deine neue Hei­zung also bis zu 21.000 Euro billiger. Sogar die Demontage deiner alten Anlage und der Ein­bau neuer Heizkörper werden mit­gefördert. Hier erfährst du, wo und wie du die Heizungsförde­rung beantragst und worauf du dabei achten musst.

Förderung für neue Heizung: Alles zu Zusam­men­setzung, Vo­raussetzungen & Antragsstellung

Die staatliche Heizungs­förderung 2026 auf einen Blick
  • Zuschüsse von 30–70 %: Der Staat fördert den Ein­bau klimaschonender Heiz­systeme wie Wärme­pumpen oder Pellethei­zun­gen mit bis zu 21.000 Euro je Haushalt. 30 % der Kosten übernimmt er in jedem Fall. Wenn du dei­nen Heizungstausch nicht aufschiebst, du ein geringes Einkommen hast oder dich für eine besonders effiziente Wärmepumpe entschei­dest, erhöhen Boni den Fördersatz.
  • Übernahme aller Kosten: Gefördert werden nicht nur die neue Heizungsan­lage selbst, sondern auch alle notwendigen Neben­ar­beiten wie der Ausbau des alten Öltanks, der Aus­tausch von Heizkör­pern oder die Installation einer Fußbodenheizung.
  • Antrag vor Start: Du musst den Förderantrag stellen, bevor du mit dem Heizungstausch beginnst. Lediglich einen Vertrag mit einem Fachbetrieb musst du vorher abschlie­ßen.
  • Kredit als Finanzie­rungs­hilfe: Brauchst du Startkapital, kannst du bei der KfW einen Ergän­zungskredit von bis zu 120.000 € beantragen. Für Haushalte mit einem Ein­kommen unter 90.000 € ist dieser besonders zins­günstig.

Wie viel du mit der Heizungs­för­derung 2026 vom Staat be­kommst

Für den Einbau einer neuen Heizung in einen Altbau vergibt der Staat Zuschüsse im Rahmen seiner „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM). Je nach Art deiner Heizung, deiner Einkommenssitua­tion oder der Art deiner neuen Heizung erstattet er dir zwischen 30 und 70 % deiner Investitions­kosten.

Kombinationen Maximaler Fördersatz Maximale Fördersumme
Grundförderung 30 % von 30.000 € 9.000 €
GF + Effizienzbonus 35 % von 30.000 € 10.500 €
GF + Klimageschwindigkeitsbonus 50 % von 30.000 € 15.000 €
GF + Klima- & Effizienzbonus 55 % von 30.000 € 16.500 €
GF + Einkommensbonus 60 % von 30.000 € 18.000 €
GF + Einkommens- & Effizienzbonus 65 % von 30.000 € 19.500 €
GF + Einkommens- & Klimabonus (& Effizienzbonus) 70 % von 30.000 € 21.000 €

30 % Grundförde­rung

Den Basiszuschuss in Höhe von 30 % können alle Hausbesitzer erhalten – egal, ob sie selbst in ihrem Haus wohnen oder es vermieten. Dafür muss das Haus mindestens 5 Jahre alt sein. Gefördert bekommst du je­de Heizung, die erneuerbare Ener­gien nutzt. Sie muss dafür nur ein paar technische Bedingungen erfül­len.

30 % Einkommens-Bonus

Hierauf hast du Anspruch, wenn du selbst in deinem Haus lebst und das zu versteuernde Jahreseinkommen deines Haushalts bei maximal 40.000 Euro liegt. Dies weist du nach, indem du die Einkommen­steuer­bescheide des vorletzten und vorletzten Jahres einreichst. Für einen Antrag im Jahr 2026 sind also die Bescheide der Jahre 2023 und 2024 relevant.

20 % Klimage­schwin­dig­keits-Bonus

Wenn du deine fossile Heizung bis Ende 2028 ersetzt, steigt dein För­der­betrag um 20 Prozent. Wie der Name schon sagt, ist bei diesem Bonus Geschwindigkeit gefragt. Denn je länger du mit dem Hei­zungstausch wartest, desto weni­ger Erstattung bekommst du:

  • 1. Januar 2024 bis 31. Dezem­ber 2028: 20 Prozent
  • 1. Januar 2029 bis 31. Dezem­ber 2030: 17 Prozent
  • 1. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 14 Prozent
  • 1. Januar 2033 bis 31. Dezem­ber 2034: 11 Prozent
  • 1. Januar 2035 bis 31. Dezem­ber 2036: 8 Prozent
  • 2037 entfällt er schließlich.

Voraussetzungen für den Bonus sind: Du nutzt dein Haus selbst und die zu ersetzende Heizung ist noch in Betrieb. Dabei kann es sich um eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nacht­speicherheizung handeln. Gas- und Biomasseheizungen müssen min­destens 20 Jahre alt sein.

Nach dem Heizungstausch darfst du dein Haus nicht mehr mit fossilen Brennstoffen heizen. Ausnahmen von dieser Vorgabe bilden gasbetrie­bene Brennstoffzellen-Heizungen und wasserstofffähige Gas-Brenn­wert­heizungen.

Für eine neue Biomasseheizung wie eine Pelletheizung bekommst du diesen Bonus nur, wenn du sie mit einer Solarthermie-Anlage, einer Warmwasser-Wärmepumpe oder einer PV-Anlage kombinierst.

5 % Effizienz-Bonus

Hiermit wird die Anschaffung von besonders effizienten Wärmepum­pen belohnt. Darunter fallen Grund­wasser-Wärmepumpen und Erdwär­me­pumpen sowie solche, die mit einem natürlichen Kältemittel arbei­ten – zum Beispiel Propan-Wärme­pumpen.

70 % maximal

Um die Höhe deiner Förderung zu bestimmen, addierst du alle infrage kommenden Boni zum Basiszu­schuss. Ersetzt du beispielsweise eine 20 Jahre alte Gasheizung durch eine effiziente Wärmepumpe, er­hältst Du 55 %: 30 % (Grundförde­rung) + 20 % (Klimageschwindig­keits-Bonus) + 5 % (Effizienzbonus)

Hättest du nun auch Anspruch auf den Einkommensbonus (30 %), wür­de dein Fördersatz rein rechnerisch 85 % betragen. So hoch kann der Zu­schuss allerdings nicht ausfallen. Denn die BEG begrenzt die Hei­zungs­förderung auf 70 %.

Insgesamt bis zu 23.500 Euro vom Staat

Nun stellt sich dir vielleicht die Fra­ge: 70 % wovon? Die Antwort: Alle mit dem Heizungstausch verbundenen Kosten (= förderfähige Kosten). Bei diesen gibt es jedoch auch eine De­ckelung. So werden bei einem Einfa­milienhaus nur Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 Euro ge­fördert. Der maximale Förderbetrag liegt 2026 also bei 21.000 Euro (70 % von 30.000 Euro).

→ Für Biomasseheizungen mit ei­nem Feinstaub-Ausstoß von maxi­mal 2,5 mg/m3 gibt es zusätzlich noch den pauschalen Emissions­minderungs-Zuschlag in Höhe von 2.500 €. Für eine Feinstaub-arme Pelletheizung kannst Du also bis zu 23.500 Euro vom Staat erhalten.

Sonderfall Mehrfamilien­haus und Wohnungs­eigen­tümergemein­schaf­ten (WEG)

Auch in Mehrfamilienhäusern wird der Heizungstausch geför­dert. Die anrechenbaren Kosten sind hier gestaffelt, um den hö­heren Investitionen gerecht zu werden:

  • 30.000 Euro für die 1. Wohneinheit
  • 15.000 Euro für die 2.–6. Wohneinheit
  • 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit

Die WEG stellt einen Basisantrag für das gesamte Gebäude – z. B. 30 % Grundförderung + 5 % Effizienz-Bonus. Selbstnutzen­de Eigentümer in der WEG kön­nen für ihren Anteil an den Kos­ten individuell einen Zusatz­an­trag stellen, um persönliche Bo­ni wie den Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus gel­tend zu machen.

🎧 Mehr Informationen zur seit 2024 geltenden Heizungsförderung in un­serem Podcast:

Praxisbeispiele: So senkt die För­derung die Kos­ten deiner Hei­zung

Die folgenden Rechenbeispiele zei­gen, wie sich die Förderung in der Praxis auswirkt:

💶 Beispiel 1: Familie mit effizienter Wärmepumpe

Eine vierköpfige Familie (Haushaltseinkommen: 65.000 €) tauscht ihre 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel. Die Kosten betragen 29.000 €:

30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus + 5 % Effizienz-Bonus = 55 % Gesamtförderung → Zuschuss: 0,55 × 29.000 € = 15.950 €

➤ Eigenleistung: 29.000 € – 15.950 € = 13.050 €

💶 Beispiel 2: Haushalt mit geringem Einkommen

Ein Hausbesitzer mit einem Jahreseinkommen von 35.000 € ersetzt seine alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe. Die Kosten belaufen sich auf 32.000 €:

30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus + 30 % Einkommens-Bonus = 80 % (rechnerisch), gedeckelt auf 70 % → Zuschuss: 0,70 × 30.000 € (maximale förderfähige Kosten) = 21.000 €

➤ Eigenleistung: 32.000 € – 21.000 € = 11.000 €

Für welche Hei­zung es Förde­rung gibt

Um eine Förderung zu erhalten, muss deine neue Heizung die Vor­gaben des Gebäudeenergie­gesetzes (GEG) erfüllen und zu mindestens 65 Prozent mit erneuer­baren Energien betrieben werden. Folgende Systeme sind förderfähig:

  • Wärmepumpe: Förderung gibt es für alle elektrisch angetrie­be­nen Luft-, Erd- oder Grund­wasser-Wärmepumpen, die bestimmte technische Effi­zienzanforderungen erfüllen. Das BAFA führt eine offizielle Liste förderfähiger Modelle. Für Anlagen, die Energie aus dem Erdreich oder dem Grund­wasser beziehen oder ein natürliches Kältemittel verwenden, gibt es den Effi­zienz-Bonus von 5 %.
  • Biomasseheizung: Förder­fähig sind Pellet-, Hackschnit­zel- oder Scheitholzvergaser­kessel, die strenge Grenzwerte für Staubemissionen einhal­ten. Ausgenommen von der Förderung sind Kaminöfen. Für besonders saubere Anla­gen gibt es einen pauschalen Zuschlag von 2.500 €. Um für eine Biomasseheizung den Klimageschwindigkeits-Bo­nus zu erhalten, musst du sie mit einer Solarthermie-Anlage oder einer Warmwasser-Wär­me­pumpe kombinieren.
  • Hybridheizung: Bei Kombi­na­tionsanlagen ist nur der rege­nerative Anlagenteil förder­fä­hig, beispielsweise die Wär­me­pumpe bei einer Gas-Hy­bridheizung.
  • Solarthermie-Anlage: Solar­thermische Anlagen zur Warm­wasserbereitung oder Heizungsunterstützung wer­den ebenfalls bezuschusst. Deren Kollektoren müssen zertifiziert sein – z. B. Solar Keymark – und eine Mindest­größe haben. Nicht gefördert werden Anlagen ohne trans­parente Abdeckung auf der Frontseite wie Schwimmbad­absorber.
  • Anschluss an ein Wärme­netz: Auch den Anschluss an die Nah- oder Fernwärme be­kommst du gefördert, inklusi­ve Wärmeübergabestation und der Leitungen auf dem Grundstück.
  • Wasserstofffähige Heizung (H2-Ready): Hier werden aus­schließlich die Mehrkos­ten gefördert, die anfallen, um ei­ne Gasheizung für den Betrieb mit 100 % Wasserstoff vorzu­be­reiten. Die Heizung selbst wird nicht bezuschusst.
  • Brennstoffzellenheizung: Voraussetzung ist der Betrieb mit grünem Wasserstoff oder Biomethan.

ℹ️ Übrigens: Wenn deine alte Hei­zung einen Defekt hat und du sie nicht sofort umrüsten kannst, be­kommst du für bis zu ein Jahr die Miete für eine provisorische Hei­zung erstattet.

Mindestbetriebsdauer beachten

Eine bezuschusste Heizung muss mindestens 10 Jahre in Betrieb bleiben. Solltest du dein Haus vor Ablauf dieser Zeit ver­kau­fen, hat der neue Besitzer die Pflicht, sie entsprechend weiter­zubetreiben. Wird sie früher aus­gebaut, kann es sein, dass du einen Teil der Förderung zurück­geben musst.

Was nicht gefördert wird

Gebrauchte Anlagen und solche mit wesentlich gebrauchten Teilen erfüllen die Anforderun­gen der BEG nicht. Auch Eigen­bau­anlagen und Prototypen, von denen bisher weniger als vier Exemplare in Betrieb sind, fallen nicht unter die Heizungs­förderung.

Auch Umfeld­maß­nahmen sind Teil der Förderung

Ein Heizungstausch ist oft mehr als nur der Austausch des Geräts im Keller. Die Förderung deckt daher bewusst auch alle notwendigen Nebenarbeiten ab. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Demontage und Entsorgung der Altanlage
  • Austausch von Heizkörpern oder Einbau einer Fußbodenheizung
  • Installation von Pufferspeichern und Regelungstechnik
  • Fachplanung und Baubegleitung durch Energie-Effizienz-Experten oder Fachunternehmen
  • Hydraulischer Abgleich
Auch bei Eigenleistun­gen gibt es Förderung

Du kannst auch dann Förderung beantragen, wenn du deine neue Heizung selbst einbaust. Du er­hältst dann einen Zuschuss für die Materialkosten. Deine Ar­beitszeit wird jedoch nicht bezu­schusst. Wichtig ist, dass die Rechnungen für das Material auf deinen Namen ausgestellt sind und du die Materialien erst nach der Antragstellung kaufst. Außerdem muss dir ein Energie-Effizienz-Experte oder ein Fachhandwerker per Verwen­dungsnachweis die korrekte Durchführung der Maßnahmen und die wahrheitsgetreue Anga­be der Kosten bescheinigen.

Heizungsmonteur an weißer Heizung
Voraussetzung für eine Förderung: Die Heizung wird von einem darauf spezialisierten Handwerker eingebaut bzw. abgenommen. | Foto: Alexander Raths – stock.adobe.com

Sparen bei der Heizungswahl

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In 8 Schritten zur Förderung: Deine Anleitung für den Antrag

Der Weg zum Zuschuss ist klar struk­turiert. Wenn du diese Schritte der Reihe nach befolgst, vermeidest du Fehler und sicherst dir deine Förderung.

  1. Planung mit Experten: Triff die Wahl deiner neuen Hei­zung in Abstimmung mit ei­nem Heizungsfachbetrieb oder einem gelisteten Energie-Effizienz-Experten (EEE).
  2. Angebot einholen und Ver­trag schließen: Lass dir von Fachbetrieben ein detailliertes Angebot für den Einbau einer förderfähigen Heizung erstel­len. Achte darauf, dass alle Kostenpunkte klar ausgewie­sen sind. Schließe dann mit einem Unternehmen einen Lieferungs- oder Leistungsver­trag ab. ❗️ Wichtig: Der Ver­trag muss eine Klausel enthal­ten, die seine Gültigkeit an die Zusage der Förderung knüpft (aufschiebende oder auflösen­de Bedingung).
  3. Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen: Der Heizungsbauer erstellt die "Bestätigung zum Antrag" (BzA) und generiert eine BzA-ID, die du für den Antrag benötigst.
  4. Antrag im KfW-Portal stellen: Registriere dich im Kunden­portal „Meine KfW“. Fülle dort den Online-Antrag für den „Heizungstausch für Privat­personen – Wohngebäu­de“ (458) aus. Hierfür brauchst du die BzA-ID und musst den Vertrag deines Heizungsbau­ers hochladen.
  5. Zusage abwarten: Nachdem du den Antrag gestellt hast, erhältst du eine Benachrichti­gung über den Eingang. Kurz darauf folgt die offizielle För­derzusage. Warte mit dem Beginn der Arbeiten, bis du diese hast, um kein Risiko einzugehen.
  6. Heizung einbauen lassen: Nach Erhalt der Zusage hast du 36 Monate Zeit, um den Heizungstausch umzusetzen.
  7. Nachweise einreichen: Nach Abschluss der Arbeiten erstellt dein Fachbetrieb die „Bestäti­gung nach Durchführung“ (BnD). Diese lädst du zusam­men mit allen Rechnungen und ggf. den Einkommen­steuer­bescheiden im Portal hoch.
  8. Zuschuss erhalten: Die KfW prüft die Unterlagen und überweist den Zuschuss direkt auf dein Bankkonto.
Ordner mit den Aufschriften "Anträge" und "Fördermittel" sowie Papiere, ein Taschenrechner und ein Kugelschreiber
Erhältst Du für eine Heizung Förderung, musst Du die Unterlagen 10 Jahre lang aufheben. | Foto: Zerbor – stock.adobe.com

Förderung auch für Optimierung bestehender Heizung

Auch, wenn du nur deine alte Hei­zung modernisierst, kannst du dir dies fördern lassen. Voraussetzun­gen für die Förderung einer Hei­zungs­optimierung sind:

  • Deine Anlage ist länger als zwei Jahre in Betrieb.
  • Handelt es sich um eine fossi­le Heizung, darf sie nicht äl­ter als 20 Jahre sein.
  • Die Heizung befindet sich in einem mindestens 5 Jahre alten Altbau.
  • Darin befinden sich maximal 5 Wohneinheiten.
  • Die Maßnahmen kosten min­destens 300 Euro.

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) be­kommst du einen

  • Zuschuss von 15 % für Maß­nahmen wie den hydrau­li­schen Abgleich, den Tausch alter Heizungspumpen oder die Dämmung von Heizungs­rohren
  • + 5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Teil eines indivi­duellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist
  • Zuschuss von 50 % für die Nachrüstung von Partikel­abscheidern bei Biomasse­heizungen, um den Feinstaub-Ausstoß zu reduzieren
Heizungsförderung im Neubau

Im Neubau werden keine einzel­nen Heizungen mehr gefördert. Stattdessen wird der Bau eines kompletten Effizienzhauses im Rahmen des Programms „Klima­freundlicher Neubau“ (KFN) mit zinsgünstigen Krediten unter­stützt.

Weitere Förder­mög­lichkeiten, die du kennen solltest

Finanzielle Unterstützung beim Heizungstausch gibt es nicht nur über die Bundesförderung. Auch auf lokaler Ebene wird die Anschaffung einer klimafreundlichen Heizung teils bezuschusst oder über zins­günstige Kredite erleichtert.

  • Regionale und kommunale Programme: Viele Bundes­län­der, Städte und sogar Energie­versorger bieten eigene För­der­programme an, die du oft mit der Bundesförderung kombinieren kannst. In Nord­rhein-Westfalen (progres.nrw), Hamburg (IFB) oder Berlin (IBB) gibt es beispielsweise spezielle Zuschüsse, etwa für Erdwärmesonden oder die intelligente Steuerung von Wärmepumpen. Eine Recher­che bei den örtlichen Stadt­werken kann sich ebenfalls für dich auszahlen. Beachte aber, dass die Gesamtförde­rung aus allen öffentlichen Töpfen in der Regel 60 % der Kosten nicht übersteigen darf.
  • Steuerbonus als Alternative (§ 35c EStG): Wenn du die Antragsfrist verpasst hast oder eine sehr teure Komplett­sanierung planst, kann der Steuerbonus nach §35c EStG eine Option sein. Du kannst 20 % der Sanierungskosten (maximal 40.000 €) über drei Jahre von deiner Steuerschuld abziehen. Voraussetzung: Dein Haus ist älter als zehn Jahre. Für einen reinen Heizungs­tausch ist der direkte KfW-Zuschuss aufgrund der höhe­ren Förderquote aber fast im­mer die bessere Wahl. ❗️ Wichtig: Eine Kombination von BEG-Zuschuss und Steu­erbonus für dieselbe Maß­nah­me ist nicht möglich. Du musst dich für einen Weg entscheiden.

Staat hilft auch bei der Finanzie­rung

Die Kosten für den Heizungstausch musst du zunächst aus eigener Ta­sche bezahlen. Die Förderung er­hältst Du erst nach Einreichen aller Unterlagen, inklusive Rechnungen und Zahlungsbelegen. Damit das Erneuern deiner Heizung nicht am fehlenden Kapital scheitert, unter­stützt dich der Staat auch bei der Finanzierung. So bekommst du bei der KfW einen zinsgünstigen Ergän­zungskredit (Programm 358/359):

  • Kreditsumme: bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit
  • Besondere Zinsvorteile: Liegt dein zu versteuerndes Haus­halts­einkommen bei maximal 90.000 Euro pro Jahr, erhältst du eine zusätzliche Zinsver­billigung.
  • Antragsweg: Den Kredit bean­tragst du nicht direkt bei der KfW, sondern über deine Haus­bank oder einen anderen Finanzierungspartner. ❗️ Ach­tung: Finanzinstitute verge­ben nur ungern KfW-Kredite. Es kann also sein, dass du bei mehreren Banken anfragen musst.

Durch Preisver­gleich und För­de­rung doppelt sparen

Beim Heizungstausch lässt sich dank der umfangreichen Förderung einiges sparen. Die Investition in eine neue Heizung lohnt sich somit nicht erst durch geringere Heizkos­ten. Um sicherzugehen, dass du am Ende nicht trotzdem zu viel zahlst, weil die Förderung mit eingepreist wurde, solltest du dir von mehreren Fachbetrieben Angebote einholen. Vergleiche diese genau und wähle das mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Auf diese Weise sparst du doppelt: Du hast geringere Aus­gangs­kosten und senkst diese durch die Förderung noch weiter.

Meine Empfehlung: Heizung tauschen, solange die Förderung noch so hoch ist

Wenn du überlegst, deine alte Heizung gegen eine Wärmepum­pe oder ein anderes klimascho­nendes Heizsystem zu tauschen, solltest du nicht zu lange war­ten. Aktuell ist die Förderung so hoch wie nie. Reduzierst du mit ihr deine Kosten um 50 % oder mehr, bleibt nur noch ein ge­ringer Preisunterschied zu einer neuen Gas- oder Ölhei­zung.

Deren Betriebskosten dürften in den kommenden Jahren auf­grund der steigenden CO2-Steuer kräftig zunehmen. Heiz­sys­teme, die erneuerbare Ener­gien nutzen, sind davon ausge­nommen und lassen dich meist schon jetzt günstiger heizen. Je früher du also wechselst, desto eher profitierst du von den Vor­zügen des umweltschonen­den Heizens.

Frau mit braunen Haaren und schwarzem Oberteil vor grünem Hintergrund lächelt in die Kamera.
Ariane Müller

Fachredakteurin für Energiethemen

Ich recherchiere und rechne, analysiere Forschungsdaten und Förderprogramme – damit du auf einen Blick erfährst, welche Maßnahmen sich für dein Haus lohnen. Als Altbau-Besitzerin weiß ich aus eigener Erfahrung, wie kostspielig Sanierungen sein können und wie wichtig es ist, gut informiert zu sein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Heizungsförderung

Förderung für neue Heizung – Wie lange wird es sie noch geben?

Eine definitive Antwort darauf gibt es nicht. Bereits in der Vergangen­heit wurden Fördergelder gestri­chen und Fördersätze gesenkt. In der Richtlinie für die BEG ist von einer jährlichen Programmevalua­tion die Rede. Außerdem verweist sie darauf, dass kein Rechtsan­spruch auf eine Förderung besteht und dass diese nur vergeben wird, wenn von den veranschlagten Haushaltsmitteln ausreichend zur Verfügung stehen. Wenn du also sichergehen willst, dass auch du davon profitierst, solltest du mit deinem Heizungstausch nicht allzu lange warten.

Gibt es 2026 noch Förde­rung für eine Gashei­zung?

Seit Mitte 2022 bekommst du für den Einbau einer Gasheizung kei­ne Förderung mehr. Nur Heizsys­teme auf Basis erneuerbarer Ener­gien sind noch Bestandteil des Förderprogramms. Du erhältst jedoch bei wasserstofffähigen Gas-Brennwertheizungen eine Förderung für die Ausgaben, die bei einer Umstellung auf den 100-Prozent-Wasserstoffbetrieb anfallen.

Wieviel Zuschuss gibt es für eine neue Heizung?

Für eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung, eine Brenn­stoffzellenheizung, eine Solarther­mie-Anlage oder eine wasserstoff­fähige Heizung sowie den An­schluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz bekommst du einen Investitionszuschuss von mindes­tens 30 % Ihrer Kosten. Für diese gilt ein Höchstwert von 30.000 Euro. Für Wärmepumpen, die mit Erd- oder Grundwasserwärme bzw. einem natürlichen Kältemittel arbeiten, gibt es einen Effizienz­bonus von 5 %. Gehört dir das zu beheizende Haus und wohnst du auch darin, kannst du mit zwei weiteren Boni die Förderung deiner neuen Heizung auf bis zu 70 % erhöhen. Für den Klimageschwin­dig­keits-Bonus muss der Aus­tausch einer Öl-, Kohle-, Gaseta­gen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Biomasse- oder Gasheizung erfolgen. Den Einkommensbonus erhältst du, wenn Dein Haushalts­jah­reseinkommen unter 40.000 Euro liegt. Maximal ist ein Förder­betrag von 21.000 Euro möglich. Bei Biomasseheizungen sind es aufgrund des Emissionsminde­rungs-Zuschlags bis zu 23.500 Euro.

Kann ich die Förderung auch nachträglich beantragen?

Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich. Der Förderantrag muss immer vor Beginn der Arbeiten gestellt und bewilligt werden. Die einzige Alternative bei verpasster Frist ist der Steuerbonus.

Wer hilft mir bei der Antragstellung?

Dein Heizungsfachbetrieb ist in der Regel der erste Ansprechpart­ner und kann dich unterstützen. Für komplexere Sanierungen oder wenn du unsicher bist, kann auch ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte (Energieberater) helfen.

Muss ich für die Förde­rung einen Energiebe­rater beauftragen?

Für den reinen Heizungstausch ist in der Regel kein separater Ener­gie­berater notwendig. Die für den Antrag erforderlichen technischen Nachweise kann dein Fachbetrieb erbringen.

Kann ich den Zuschuss der KfW mit der steuerli­chen Förderung kombi­nie­ren?

Nein, für ein und dieselbe Maß­nahme kannst du entweder den direkten Zuschuss (BEG-Förde­rung) oder die steuerliche Ermäßi­gung nach § 35c EStG in Anspruch nehmen. Eine Kombination ist ausgeschlossen.

Was passiert, wenn mein Förderantrag abgelehnt wird?

Prüfe zunächst den Ablehnungs­grund. Der häufigste Fehler ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Wurde der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt, kannst du nach Korrektur eventuell einen neuen Antrag stellen, solange du noch nicht mit dem Vorhaben begonnen hast. Eine weitere Möglichkeit ist, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Als letzte Alternative bleibt die steuerliche Förderung, die auch nach Abschluss der Maßnahme noch geltend gemacht werden kann.

Gibt es Sonderrege­lun­gen für Opfer von Hoch­was­ser?

Ja, für Betroffene von Hochwasser­katastrophen gibt es Ausnahme­regelungen. So kann der Förderan­trag auch nachträglich, also nach Beginn der Notreparaturen, ge­stellt werden. Außerdem kann der Klimageschwindigkeits-Bonus auch dann beansprucht werden, wenn die alte Heizung durch das Hochwasser zerstört wurde. Und eine Kombination mit anderen Hilfen auf bis zu 100 % ist gestat­tet.

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