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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der digitalen Dienstleistungen und Angebote der DAA GmbH

Präambel

Die DAA GmbH (nachfolgend „DAA“) betreibt unter der Marke TapTapHome eine digitale Plattform insbesondere für die Verwaltung und Analyse von Gebäudedaten, Sanierungs- und Bauvorhaben sowie damit zusammenhängende Marktvergleiche, Dienstleistungen und Informationen (nachfolgend „Plattform“).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der DAA und dem Nutzer für die Nutzung der Plattform sowie der damit verbundenen digitalen Dienstleistungen. Sie gelten für jeden Nutzer, der diesen AGB zugestimmt hat – alle verwendeten Begriffe gelten unabhängig von der Sprachform sowohl für weibliche als auch für männliche Nutzer (im Nachfolgenden „Nutzer“ genannt).

Zu den digitalen Dienstleistungen der DAA gehören insbesondere:

  • Die zentrale Verwaltung, automatisierte Erfassung und Bearbeitung von Gebäudedaten sowie die direkte Ausschreibung von Sanierungs- und Bauvorhaben aus der digitalen Gebäudeakte heraus zur Zusammenführung mit passenden Fachpartnern,
  • Die KI-gestützte Auswertung hochgeladener Dokumente (z. B. Angebote Dritter, Gutachten, Energieausweise) zur automatisierten Befüllung und Aktualisierung der digitalen Gebäudeakte sowie zur Bereitstellung von Preis-, Leistungs- und Marktvergleichen (Angebots-Checks),
  • Die Bereitstellung von Mehrwert- und Vorteilsprogrammen (z. B. „TapTapHome Vorteilswelt“) mit Sonderkonditionen, Gruppentarifen sowie Rabatt- und Aktionsangeboten ausgewählter Partnerunternehmen,
  • Die Bereitstellung von allgemeinen Ratgeber-, Informations- und Orientierungsinhalten zu den Themen Sanierung, Bauen, Energieeffizienz und Wohnen,
  • Die Empfehlung geeigneter Produkte und Fachpartner auf Basis objektiver Kriterien, insbesondere der vom Nutzer der DAA mitgeteilten Objektparameter, Leistungsdaten, Regionalität, Verfügbarkeit, Qualifikationen sowie bereits erfolgte Bewertungen der Fachpartner durch Dritte,
  • Die Herstellung von Kontakten zu formal geprüften Fachpartnern (im Nachfolgenden „Fachpartner“ genannt) sowie die Ermöglichung des Zugangs zu entsprechenden kostenpflichtigen und kostenlosen Dienstleistungen, wobei zur Klassifizierung als geprüfter Fachpartner durch die DAA eine Eintragung in die Handwerksrolle, das Vorhandensein eines Meisterbriefes, die Markenreichweite, die vorhandenen Bewertungen, die Unternehmensgröße und der Standort herangezogen werden können,
  • Die Bereitstellung von Informationen zu Fördermöglichkeiten sowie ergänzenden Dienstleistungen (z. B. Begleitung bei Förderanträgen, Energieberatung, Finanzierung),
  • Die Möglichkeit der kostenfreien Nutzung der Plattform der DAA mittels entsprechender Registrierung.

Soweit dem Nutzer Informationen zu Fördermöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, dienen diese rein als unverbindliche Erstorientierung auf Basis der Nutzerangaben. Die DAA garantiert keine Bewilligung von Fördermitteln und stellt keine eigenen Förderanträge. Auskünfte der DAA beinhalten keine Heizlastberechnung nach DIN 12831 und ersetzen eine solche nicht.

Hinweis zu unseren Leistungsgrenzen: Die DAA erbringt im Rahmen der Plattformnutzung und der Kontaktherstellung selbst keine bautechnischen, handwerklichen, energieberaterischen oder Maklerleistungen sowie keine rechtliche Beratung.

1. Anfragen und Nutzung von Dienstleistungen der DAA

1.1 Vertragsschluss

Die Einbeziehung dieser AGB und das Zustandekommen des Vertrags richten sich nach dem gewählten Zugangskanal:

  • Direkte DAA-Kanäle (Webseiten, Widgets, Plattform-Registrierung): Stellt der Nutzer eine Projektanfrage über eigene Formulare, Widgets oder Registrierungsstrecken der DAA, erfolgt die Zustimmung zu diesen AGB verpflichtend im Rahmen des Eingabeprozesses. Der Vertrag über die Nutzung der Plattform und der digitalen Dienstleistungen der DAA kommt mit dem Absenden bzw. der Bestätigung durch die DAA zustande.
  • Externe Partner-Kanäle (Dritt-Formulare, Schnittstellen): Geht eine Projektanfrage über Formulare externer Partner ohne direkte Einbindung der AGB der DAA ein, erbringt die DAA zunächst rein die Dienstleistung der Prüfung und Weiterleitung als vorvertragliche Maßnahme. Die vollumfängliche Geltung dieser AGB für die Plattformnutzung tritt in diesem Fall erst mit der nachgelagerten Zustimmung des Nutzers (gemäß Präambel) ein.

Ergänzende Anfragen zu sonstigen Dienstleistungen der DAA gelten lediglich als unverbindliche Aufforderung zur Angebotsabgabe durch die DAA (invitatio ad offerendum). Das Stellen der Projektanfrage und/oder die Registrierung für die Plattform ist für den Nutzer in jedem Fall kostenlos und im Falle einer Projektanfrage nach einer konkreten Dienstleistung unverbindlich. Etwaige Provisionen für die Weiterleitung der Projektanfrage werden ausschließlich von den Fachpartnern getragen.

1.2 Kontaktaufnahme, Projektvalidierung und Ersteinweisung

  • a) Kontaktaufnahme bei reinen Projektanfragen (Erstvalidierung): Stellt der Nutzer eine konkrete Projektanfrage (z. B. über ein Formular der DAA oder eines externen Partners), kontaktiert die DAA den Nutzer über die angegebenen Kontaktdaten (telefonisch, per E-Mail, SMS, Instant-Messaging-Dienste wie WhatsApp, KI-Voice-Agents sowie im Nutzerbereich), um die übermittelten Adress- und Projektdaten zu überprüfen, die technischen Parameter zu validieren und darauf aufbauend passende Fachpartner aus dem DAA-Netzwerk zusammenzuführen (Vertragserfüllung bzw. vorvertragliche Maßnahmen auf Projektanfragen des Nutzers).
  • b) Kontaktaufnahme bei Plattformnutzung und neuen Projekten (Onboarding, Projektvalidierung & Gebäudeakte): Registriert sich der Nutzer auf der Plattform oder legt er im Rahmen eines bestehenden Benutzerkontos weitere Projekte oder Sanierungsvorhaben an, kontaktiert die DAA den Nutzer über die zur Verfügung gestellten Kommunikationskanäle (telefonisch, per E-Mail, SMS, Instant-Messaging-Dienste wie WhatsApp, KI-Voice-Agents sowie im Nutzerbereich) zur Validierung der technischen Parameter, zur Ersteinweisung in die Plattform und die digitale Gebäudeakte sowie zur laufenden Begleitung seiner Vorhaben und Übermittlung von Statusupdates.

1.3 Bereitstellung von Informationen und Service-Hinweisen

Sowohl im Rahmen von einzelnen Projektanfragen als auch im laufenden Plattformbetrieb informiert die DAA den Nutzer über passende Fachpartner, den Bearbeitungsstatus seiner Projekte sowie über ergänzende, plattformbezogene Angebote (z. B. Informationen zu Förderprogrammen oder Energieberatungen), soweit dies der Erfüllung der jeweiligen Projektanfrage oder des Plattformzwecks dient. Eine darüber hinausgehende werbliche Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesondert erteilten Einwilligung des Nutzers oder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

1.4 Informationskanäle und Widerspruchsmöglichkeit

Die Übermittlung von projektrelevanten Informationen, Statusupdates sowie Fachpartnerempfehlungen erfolgt über die angegebenen Kontaktdaten sowie im persönlichen Nutzerbereich auf der Plattform. Der Nutzer kann der Zusendung rein informatorischer Mitteilungen, die nicht direkt für die Validierung, Bearbeitung der Projektanfrage oder Kontaktherstellung erforderlich sind, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen (z. B. in Textform per E-Mail oder über die entsprechenden Einstellungen im Nutzerbereich).

1.5 Weiterleitung bei Interesse an Finanzierung und Förderkrediten

Sofern der Nutzer gegenüber der DAA Interesse an einer Beratung oder Vermittlung von Förderkrediten, Zuschüssen oder Finanzierungslösungen bekundet oder eine entsprechende Dienstleistung anfragt, leitet die DAA die erforderlichen Daten zu diesem Zweck an ausgewählte Kreditinstitute, Darlehensvermittler oder spezialisierte Finanzierungspartner weiter.

1.6 Nutzung von KI-gestützten Voice-Agents bei der Projektanfrage

Zur Erfassung der Projektanfrage, zur Validierung der technischen Anforderungen sowie zur Terminvereinbarung für die Fachpartnersuche setzt die DAA gegebenenfalls einen KI-gestützten Voice-Agent ein. Sofern dieser zum Einsatz kommt, erfolgt die Erfassung der Angaben automatisiert durch die Analyse des gesprochenen Wortes. Die durch den Voice-Agenten erfassten Projektdaten werden dem Nutzer im Anschluss (z. B. per E-Mail oder in seinem Benutzerkonto) zur Verfügung gestellt. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Sollten Angaben fehlerhaft oder unvollständig von der KI erfasst worden sein, hat der Nutzer der DAA diese Korrekturen unverzüglich mitzuteilen oder diese selbstständig anzupassen. Die DAA übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die Zusammenführung mit unpassenden Fachpartnern oder sonstige Nachteile, die darauf beruhen, dass fehlerhaft erfasste Projektdaten oder Termine vom Nutzer nicht rechtzeitig korrigiert wurden.

1.7 Nutzung der Plattform der DAA

a) Registrierung: Die Nutzung der Plattform erfordert die Erstellung eines persönlichen Benutzerkontos. Jeder Nutzer darf nur ein Konto erstellen und ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten. Eine Übertragung des Kontos auf Dritte ist untersagt.

b) Vertragsschluss: Die Registrierung erfolgt durch die Eingabe der erforderlichen Daten und die Zustimmung zu diesen AGB. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Registrierung durch die DAA zustande.

c) Plattform-Kommunikation, Datenaustausch und Rechte an hochgeladenen Inhalten:

  • (1) Kommunikation und Datenaustausch: Die Plattform ermöglicht die direkte Kommunikation sowie den Datenaustausch (z. B. via integrierte Chat-Funktionen, Instant-Messaging-Schnittstellen wie WhatsApp, Filesharing sowie die Übermittlung von Projektunterlagen, Fotos oder Angeboten zum Vergleich) zwischen dem Nutzer und Fachpartnern. Die DAA stellt hierfür die technische Infrastruktur bereit. Für den Inhalt der ausgetauschten Nachrichten, Dateien und Dokumente sind die kommunizierenden Parteien selbst verantwortlich. Die DAA behält sich das Recht vor, übermittelte Inhalte bei begründetem Verdacht auf Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese AGB zu prüfen, zu sperren oder zu löschen.
  • (2) Garantie der Rechteinhaberschaft: Der Nutzer erklärt und garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Eigentums- und Geschäftsgeheimnisrechte) an sämtlichen von ihm auf die Plattform hochgeladenen, eingestellten oder der DAA überlassenen Inhalten, Fotos und Dokumenten (z. B. Projektfotos, Grundrisse, Baubeschreibungen, Angebote Dritter, Texte oder sonstige Dateien) verfügt und dass durch deren Überlassung und Nutzung keine Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzt werden.
  • (3) Rechteeinräumung für Plattformfunktionen: Der Nutzer räumt der DAA mit dem Hochladen bzw. Übermitteln der Inhalte ein unentgeltliches, nicht-ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes sowie übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen überlassenen Inhalten, Fotos und Dokumenten (wie z. B. Drittangeboten, Energieberatungsberichten, Rechnungen) ein, soweit dies zur Erfüllung des Plattformzwecks, der Bereitstellung der Dienste sowie zur datenbasierten Weiterentwicklung der Plattform (z. B. KI-Training und Marktvergleiche) erforderlich ist. Die Rechteeinräumung umfasst insbesondere das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, technischen Übermittlung an relevante Fachpartner sowie zur (auch automatisierten) inhaltlichen Erfassung, Analyse und Auswertung mittels Algorithmen und Künstlicher Intelligenz. Dies dient der automatisierten Aktualisierung der digitalen Gebäudeakte des Nutzers sowie der Erstellung, dem Training und der Bereitstellung von anonymisierten Branchen-, Leistungs- und Preisvergleichen (z. B. Angebots-Checks) für die Plattform.
  • (4) Fortbestand der Rechteeinräumung: Die eingeräumten Nutzungsrechte bleiben auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder Löschung des Benutzerkontos in dem Umfang bestehen, wie es zur Aufrechterhaltung der Plattformfunktionalität, zur Dokumentation von Projektverläufen im Verhältnis zu Fachpartnern oder zur Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für das Nutzungsrecht an solchen Inhalten und Dokumenten, die durch die DAA bereits für Marktvergleiche, Preis-Checks oder KI-Modelle analysiert und anonymisiert wurden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen (wie das Recht auf Löschung personenbezogener Daten nach der DSGVO) bleiben unberührt, finden jedoch auf vollständig anonymisierte Daten keine Anwendung.

d) Leistungen und Weiterentwicklung der Plattform: Die Plattform bietet dem Nutzer insbesondere die Möglichkeit, eine digitale Gebäudeakte anzulegen, zu verwalten und daraus direkt neue Sanierungs- und Bauvorhaben zur Validierung und Fachpartnerzusammenführung auszuschreiben, Einsicht in Zeitlinien zu nehmen, Dokumente hochzuladen, KI-gestützte Analysen zu nutzen, Angebote im Rahmen von Mehrwert- und Vorteilsprogrammen Angebote im Rahmen von Mehrwert- und Vorteilsprogrammen (z. B. ‚TapTapHome Vorteilswelt‘) einzusehen. Die Vorteilswelt umfasst reine Vermittlungs-, Rabatt- und Informationsangebote unabhängiger Partnerunternehmen. Die DAA gewährt dem Nutzer lediglich Zugang zu diesen Sonderkonditionen. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter Vorteilswelt-Angebote oder Rabatte besteht nicht.

e) Pflichten des Nutzers: Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen. Es ist insbesondere untersagt, Inhalte hochzuladen, die gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Die Nutzung der Plattform zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken durch den Nutzer ist nur mit ausdrücklicher, vorheriger Genehmigung der DAA gestattet.

f) Haftung, Verfügbarkeit und KI-Ergebnisse: Die Haftung der DAA richtet sich ausschließlich nach Ziffer 4 dieser AGB. Die DAA übernimmt keine Gewähr für eine jederzeitige technische Verfügbarkeit der Plattform und haftet nicht für systembedingte Ausfälle.

g) Sperrung und Kontolöschung: Die DAA behält sich das Recht vor, Benutzerkonten bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB zu sperren oder zu löschen. Die Löschung eines Benutzerkontos ist für den Nutzer jederzeit möglich. Mit der Löschung endet die Nutzung der Plattform und der Zugang zur digitalen Gebäudeakte. Sofern Daten vor der Löschung rechtmäßig an Fachpartner weitergeleitet wurden, bleiben diese Verarbeitungen unberührt; die Fachpartner agieren ab Übermittlung als eigenständige datenschutzrechtlich Verantwortliche.

1.8 Kontaktaufnahme durch Fachpartner

Nach Weiterleitung der Projektanfrage durch die DAA kontaktieren die Fachpartner den Nutzer bezüglich dieser konkreten Projektanfrage nach ihrer Wahl unter Nutzung der angegebenen Kontaktdaten (telefonisch, per E-Mail, SMS, Instant-Messaging-Dienste wie WhatsApp, KI-Voice-Agents sowie über die im Nutzerbereich angebundenen Kommunikationskanäle) und unterbreiten ihm gegebenenfalls passende Angebote.

1.9 Unabhängigkeit der Vertragsbeziehung

Soweit der Nutzer Angebote der TapTapHome Vorteilswelt oder sonstiger Partnerunternehmen in Anspruch nimmt, kommen etwaige Verträge ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Partnerunternehmen zustande. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Partnerunternehmens. Die DAA wird nicht Vertragspartei dieser Vereinbarungen.

1.10 Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung, Weitergabe und Speicherung der personenbezogenen Daten des Nutzers erfolgt streng nach den Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung befinden sich in der Datenschutzerklärung der DAA unter: https://www.taptaphome.com/de/datenschutzhinweise.

2. Projektstatus, Bewertungen und Ranking von Fachpartnern

a) Projektstatus und Qualitätssicherung

Um eine zielgerichtete Zuordnung von Fachpartnern auf Basis der Angaben des Nutzers zu unterstützen und den Nutzer bei potenziellen Projekthürden zu begleiten, fragt die DAA in regelmäßigen Abständen den aktuellen Status des Sanierungs- oder Bauvorhabens (z. B. „Angebot erhalten“, „Projekt realisiert“) ab. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die DAA ihn hierzu über die vereinbarten und an die Plattform angebundenen Kommunikationskanäle (telefonisch, per E-Mail, SMS, Instant-Messaging-Dienste wie WhatsApp, KI-Voice-Agents sowie im Nutzerbereich) kontaktiert.

b) Bewertung von Anbietern und Qualitätsmessung

Die DAA räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, Fachpartner sowie weitere eingebundene Dienstleister (z. B. aus der Vorteilswelt) nach erfolgter Kontaktherstellung oder Projektabschluss zu bewerten. Die Verarbeitung dieser Bewertungen erfolgt differenziert:

  • Fachpartner: Ausschließlich vollständig verifizierte, sachlich begründete und freigegebene Bewertungen über Fachpartner sowie bestätigte Statusmeldungen dienen als zentrales Kriterium für den datengestützten Verteilungs- und Empfehlungsalgorithmus der Plattform. Das Ranking und die Zuteilungswahrscheinlichkeit von Projektanfragen an Fachpartner richten sich maßgeblich nach diesen qualitativen Faktoren.
  • Sonstige Dienstleister (z. B. aus Partner- und Vorteilsprogrammen): Bewertungen über sonstige eingebundene Dienstleister fließen nicht in den Verteilungsalgorithmus für Projektanfragen ein. Sie dienen der DAA zur fortlaufenden Qualitätssicherung, dem Kundenservice und der Optimierung des Partnernetzwerks.

Die DAA behält sich vor, bei kritischen Bewertungen bezüglich aller Anbieterkategorien mit dem Nutzer zur Sachverhaltsklärung, Unterstützung bei Leistungsstörungen oder Einholung von vertiefendem Feedback über die Plattform oder die vereinbarten Kommunikationskanäle in Kontakt zu treten. Unabhängig von der Art des bewerteten Anbieters entsteht für den Nutzer aus der Abgabe einer Bewertung kein Anspruch auf deren Veröffentlichung oder systemische Berücksichtigung.

c) Prüfvorbehalt bei kritischen Bewertungen, Pflicht zum Textkommentar und Ausschluss

Um dem Recht auf freie Meinungsäußerung des Nutzers sowie den schutzwürdigen Interessen der Fachpartner (Schutz vor unbegründeter Rufschädigung und fehlerhafter Algorithmus-Gewichtung) gleichermaßen Rechnung zu tragen, unterliegen Bewertungen folgenden Regeln:

  • Freigabe positiver Bewertungen: Überdurchschnittlich positive Bewertungen werden in der Regel nach einer Basisprüfung öffentlich zugänglich gemacht und fließen in das System ein.
  • Prüfvorbehalt bei kritischen Bewertungen: Neutrale, durchschnittliche oder negative Bewertungen (z. B. 3 Sterne oder weniger bzw. entsprechende mittlere oder niedere Skalenwerte) werden vor einer Veröffentlichung oder systemischen Berücksichtigung einer individuellen Prüfung unterzogen.
  • Erfordernis eines sachlichen Textkommentars: Kritische oder negative Bewertungen setzen zwingend eine sachliche, nachvollziehbare Begründung im Freitext voraus. Reine Noten-, Zahlen- oder Symbolabgaben ohne erläuternden Kommentar werden weder öffentlich veröffentlicht noch im Empfehlungsalgorithmus berücksichtigt.
  • Nachfassverfahren und Neutralisierung: Bestreitet der bewertete Fachpartner den zugrundeliegenden Sachverhalt substanziiert oder fehlt der Textkommentar, fordert die DAA vom Nutzer weitere Informationen an. Reagiert der Nutzer nicht innerhalb der gesetzten Frist oder erweist sich die Bewertung als unberechtigt, wird die Bewertung weder öffentlich dargestellt noch fließt sie in den Verteilungs- und Empfehlungsalgorithmus ein.

d) Verifizierung der Echtheit, Pseudonymität und Auskunftsrechte

Um den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere nach dem UWG und dem Digitalen-Dienste-Gesetz) zu entsprechen und sicherzustellen, dass Bewertungen von echten Verbrauchern stammen, verifiziert die DAA die Bewertungen durch den Abgleich mit den in der Gebäudeakte und den Projektanfragen hinterlegten Daten und Kommunikationshistorien. Veröffentlichte Bewertungen werden auf der Plattform grundsätzlich in anonymisierter bzw. pseudonymisierter Form dargestellt. Gesetzliche Auskunftsansprüche betroffener Fachpartner im Falle von rechtswidrigen Inhalten bleiben unberührt.

e) Rechteeinräumung an Bewertungen

Mit der Abgabe einer Bewertung räumt der Nutzer der DAA ein unentgeltliches, nicht-ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Recht zur weiteren Verwendung der Kundenbewertung in jedweder zulässigen Art ein. Dies umfasst insbesondere das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung und Kürzung (ohne den inhaltlichen Sinn zu entstellen), Einbindung in Marktvergleiche sowie zur Nutzung für die Optimierung des Plattform-Algorithmus und das Training von KI-Modellen. Bewertungen geben ausschließlich die Meinung des abgebenden Nutzers wieder; die DAA macht sich diese nutzergenerierten Inhalte ausdrücklich nicht zu eigen.

f) Bewertungsrichtlinien und Moderation

Bewertungen müssen sich auf Tatsachen beziehen, sachlich formuliert sein und dürfen keine rechtswidrigen Inhalte, Schmähkritik, Kraftausdrücke, Diskriminierungen oder unzulässige Eigenwerbung enthalten. Die DAA ist berechtigt, Bewertungen jederzeit – auch unter Einsatz automatisierter Verfahren – zu überprüfen, zu sperren, zu löschen oder vom Verteilungsalgorithmus auszunehmen. Schwerwiegende Verstöße können zur temporären oder dauerhaften Sperrung des Benutzerkontos führen.

3. Gewährleistungen und Leistungseinschränkungen

3.1 Kein Erfolgsversprechen bezüglich Kontaktherstellung, Angeboten und Vertragsschlüssen

Die DAA erbringt reine Plattform-, Zuordnungs- und Informationsdienstleistungen. Die DAA kann nicht gewährleisten oder garantieren, dass für jede Projektanfrage eines Nutzers passende Fachpartner, Finanzierungspartner, Energieberater oder sonstige Partnerunternehmen gefunden werden, diese zur Abgabe von Angeboten bereit sind oder Rückmeldungen erfolgen. Von der DAA wird weder das Zustandekommen eines Vertragsschlusses zwischen einem Nutzer und Drittanbietern noch die erfolgreiche oder mangelfreie Durchführung eines solchen Vertrages geschuldet oder garantiert.

3.2 Ausschluss der Zurechnung und Haftung für Dritte

Für Pflichtverletzungen, Mängel, Verzögerungen oder sonstige Schäden, die sich aus einem zustande gekommenen Vertrag oder dessen Anbahnung zwischen dem Nutzer und Fachpartnern, Finanzierungspartnern, Energieberatern oder sonstigen Partnerunternehmen ergeben, ist die DAA nicht verantwortlich. Die DAA muss sich solche Pflichtverletzungen nicht zurechnen lassen. Weder handeln Fachpartner oder Partnerunternehmen als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der DAA, noch agiert die DAA als Vertreterin oder Erfüllungsgehilfe der jeweiligen Vertragsparteien.

4. Haftungsbeschränkungen

4.1 Grundsätzliche Haftung

Die DAA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der DAA, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haftet die DAA unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie bei der Übernahme von Garantien und bei zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).

Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sogenannten Kardinalpflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der DAA auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung der DAA bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

4.2 Nutzerinhalte, übermittelte Daten und Freistellung

Die DAA übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die inhaltliche Richtigkeit von durch den Nutzer hochgeladenen oder übermittelten Daten, Dokumenten und Inhalten (wie z. B. Fotos, Grundrisse, Baubeschreibungen, Angebote Dritter oder sonstige Gebäudeakten-Daten). Der Nutzer stellt die DAA von allen begründeten Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Rechtsverletzung durch diese nutzergenerierten Inhalte geltend gemacht werden, sofern der Nutzer die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

4.3 Automatisierte KI-Ergebnisse, Analysen & Ratgeber

Die Plattform stellt automatisierte KI-Analysen, Preisschätzungen, Marktvergleiche (z. B. Angebots-Checks), Ratgeberinhalte sowie allgemeine Orientierungshinweise zu Fördermöglichkeiten als unverbindliche Erstorientierung zur Verfügung. Die DAA übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser automatisierten Auswertungen und KI-Ergebnisse, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der DAA vor.

4.4 Gehilfen & Mitverschulden

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der DAA. Ein eventuelles Mitverschulden des Nutzers bleibt unberührt.

4.5 Verjährung

Schadensersatzansprüche des Nutzers verjähren in zwei (2) Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Verkürzung der Verjährungsfrist gilt ausdrücklich NICHT für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen der §§ 199 ff. BGB.

5. Datenschutz und Datenverarbeitung

5.1 Grundsatz und vertragsbezogene Verarbeitung

Die DAA verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Erbringung der vertraglich vereinbarten digitalen Dienstleistungen – insbesondere die Führung der digitalen Gebäudeakte zur Dokumentenablage, die Zusammenführung mit passenden Fachpartnern, die KI-gestützte Auswertung übermittelter Dokumente (Angebots-Checks) sowie die Bereitstellung von Marktvergleichen – erforderlich ist, erfolgt diese auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).

5.2 Trennung von AGB und Datenschutzhinweisen

Detaillierte Informationen über Art, Umfang und Zwecke der Datenverarbeitung, den Einsatz von Dienstleistern sowie die dem Nutzer zustehenden Rechte (wie Auskunft, Löschung oder Widerspruch) sind nicht Bestandteil dieser AGB, sondern in der separaten Datenschutzerklärung der DAA transparent aufgeführt. Diese ist jederzeit abrufbar unter: https://www.taptaphome.com/de/datenschutzhinweise.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Änderung der AGB und Ausdrückliche Zustimmung

Die DAA behält sich das Recht vor, diese AGB anzupassen, soweit dies aus sachlich gerechtfertigten Gründen erforderlich ist (z. B. bei der Weiterentwicklung der Plattformdienste, der Einführung neuer digitaler Funktionen wie KI-Analysen oder Gebäudeakten-Erweiterungen, zur Schließung von Regelungslücken oder bei geänderten gesetzlichen Vorgaben).

Geplante Änderungen werden dem Nutzer beim nächsten Login auf der Plattform oder in Textform (z. B. per E-Mail) angezeigt. Die Weiternutzung der Plattform und ihrer Funktionen setzt die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers zu den aktualisierten AGB voraus (z. B. durch Anklicken eines Bestätigungs-Buttons). Stimmt der Nutzer den neuen AGB nicht zu, kann die DAA den kostenfreien Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen und den Zugang zur Plattform sperren. Bis zur Beendigung gelten die bisherigen AGB fort.

6.2 Barrierefreiheit (BFSG)

Die DAA stellt sicher, dass die digitalen Plattformdienste den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie den anwendbaren Standards (EN 301 549 / WCAG 2.1 AA) entsprechen. Bei technischen Mängeln bezüglich der Barrierefreiheit steht dem Nutzer ein Recht auf kostenfreie Nacherfüllung und Nachbesserung zu.

6.3 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendbares Recht

Erfüllungsort ist der Sitz der DAA. Sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gesetzliche Bestimmungen zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Stand: September 2026