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Neue Wärmepumpe durch Förderung bis zu 22.400 Euro günstiger 

Mit einer Wärmepumpe zu heizen, ist günstig. Sie zu kaufen und einbauen zu lassen, dagegen meist teuer. Der Staat übernimmt jedoch einen Teil der Kosten. Haushalte mit niedrigem Einkommen und Familien mit Kindern profitieren besonders von der aktuellen Förderung. Welche Voraussetzungen du, dein Haus und die Wärmepumpe dafür erfüllen müssen, erfährst du hier. 

Wie die Förderung einer Wärmepumpe 2026 aussieht

Zuschüsse und Kredite für neue und alte Wärmepumpen

Altbau:

  • Für eine Wärmepumpe erhältst du über die KfW einen Zuschuss von 30–80 % deiner Ausgaben – bis zu 22.400 Euro.
  • Brauchst du Hilfe bei der Finanzierung, bekommst du bei der KfW zusätzlich einen zinsgünstigen Kredit.
  • Mehrere Bundesländer und Städte vergeben eigene Zuschüsse und Kredite.
  • Machst du eine alte Wärmepumpe wieder effizienter, bekommst du über das BAFA eine Förderung von 15–20 %.
  • In allen Fällen musst du den Förderantrag vor Maßnahmenbeginn stellen.
  • Alternativ kannst du 20 % der Kosten für Heizungs­tausch oder Optimierung in deiner Steuererklärung geltend machen.

Neubau:

  • Allein für die Wärmepum­pe bekommst du keine Förderung.
  • Erreichst du dank ihr die Effizienzhaus-Stufe 40, hast du Anspruch auf einen staatlichen Förder­kredit von bis zu 150.000 Euro.
Zwei Aktenordner, einer rot mit der Aufschrift Anträge und einer gelb mit der Aufschrift Fördermittel, liegen auf einem Schreibtisch neben einem Taschenrechner, einem Kugelschreiber und einigen Dokumenten.
Möchtest du für eine Wärmepumpe Förderung erhalten, solltest du ein paar Dinge wissen. | Foto: Zerbor – stock.adobe.com

Bis zu 22.400 Euro Förderung für neue Wärmepumpe in altem Gebäude

Ersetzt du mit einer Wärmepumpe das bisherige Heizsystem in deinem Altbau, erstattet dir der Staat einen Teil der dabei entstehenden Ausgaben. Von bis zu 28.000 Euro übernimmt er 30–80 %. Du bekommst also einen Zuschuss von bis zu 22.400 Euro.

 

Wie viel Förderung dir zusteht, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • wie viel dich die Wärmepumpe und ihr Einbau kosten
  • ob du das Haus selbst nutzt oder vermietest
  • welche Heizung dein Haus aktuell wärmt
  • wie viel du und andere Mitglieder deines Haushalts verdienen
  • ob es minderjährige Kinder in deinem Haushalt gibt

 

Heizungstausch-Kosten von bis zu 28.000 Euro sind förderfähig

Die Förderung ist prozentual und umfasst alle mit dem Heizungstausch verbundenen Kosten – allerdings nur bis zu einer bestimmten Summe: 28.000 Euro. Sind deine Ausgaben höher, wird der Mehrbetrag nicht in die Berechnung der Fördersumme einbezogen.

So kostet eine Wärmepumpe inklusive Installation meist zwischen 25.000 und 50.000 Euro. Wobei die einfach zu installierenden Luftwärmepumpen am günstigsten sind. Bei Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen hast du wegen der aufwändigen Erdarbeiten höhere Kosten.

Weitere Arbeiten, die unter die Förderung fallen:

  • Demontage und Entsorgung deiner alten Heizung
  • Einbau neuer Heizkörper oder einer Fußbodenheizung
  • Hydraulischer Abgleich des Heizsystems
Absinken der förderfähigen Kosten ab 2027

Ab 1. Februar 2027 reduzieren sich die förderfähigen Kosten alle 6 Monate um 750 Euro. Je länger du mit dem Förderantrag wartest, desto geringer fällt der Zuschuss also aus.

Mit den förderfähigen Kosten als Grundlage setzt sich der staatliche Zuschuss aus einer Grundförderung und zwei optionalen Boni zusammen:

 

Grundförderung in Höhe von 30 Prozent

In jedem Fall hast du Anspruch auf einen Förderzuschuss in Höhe von 30 %. Denn bei einer Wärmepumpe handelt es sich um ein Heizsystem, das erneuerbare Energien nutzt und dadurch viel CO2 einspart. Bei der Grundförderung spielt es keine Rolle, ob du die Wärmepumpe in dein Eigenheim einbaust oder in ein Haus, das du vermietest.

Wertschöpfungsbonus ab 2027

Aktuellen Planungen zufolge soll ab dem 1. Quartal 2027 die Herkunft der Wärmepumpe die Höhe der Grundförderung bestimmen. 30 % bekommst du dann nur noch für in der EU hergestellte Wärmepumpen. Für sie gibt es dann den Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 %. Ohne ihn liegt die Grundförderung ab 2027 bei nur noch 15 %.

Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 16 Prozent

Wenn du den Heizungstausch noch 2026 durchführst, steigt der Fördersatz um 16 Prozent. Für diesen Bonus gelten allerdings ein paar Voraussetzungen:

  • Der Einbau der Wärmepumpe erfolgt in deinem Eigenheim. Das musst du per Grundbuchauszug und Meldebescheinigung nachweisen.
  • Du heizt derzeit mit einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung. Für eine Biomasse- oder Gasheizung gibt es den Bonus nur, wenn diese seit mindestens 20 Jahren in Betrieb ist.
  • Du heizt künftig nicht mehr mit fossilen Brennstoffen. Hast du vor, die Wärmepumpe als Teil einer Gas- oder Öl-Hybridheizung zu betreiben, bekommst du den Bonus nicht.
Absinken des Bonus ab 2027

Stichwort „Geschwindigkeit“: Der Bonus verringert sich ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Er läuft somit August 2028 aus.

Noch gibt es auch Förderung bei Austausch bestehender Wärmepumpe 

Du hast bereits eine Wärmepumpe und möchtest sie gegen eine neue tauschen? Auch dann erhältst du Förderung. Denn eine nach neuesten Standards arbeitende Wärmepumpe ist viel effizienter als eine, die durch langjährigen Betrieb bereits Verschleiß-Erscheinungen hat.

Ab 2027 ändert sich jedoch die Förderkulisse:

  • Bei vor 2008 eingebauten Wärmepumpen gibt es die Förderung dann nur noch auf die Hälfte der förderfähigen Kosten, die für andere Heizsysteme gelten (14.000 Euro statt 28.000 Euro).
  • Der Austausch einer nach 2008 installierten Wärmepumpe wird dann gar nicht mehr gefördert.

Einkommensbonus in Höhe von 10–40 Prozent

Von diesem Bonus profitierst du, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen in deinem Haushalt 50.000 Euro nicht übersteigt. Je weniger dein Haushalt verdient, desto höher fällt der Bonus aus:

  • bis 30.000 Euro: 40 %
  • 30.001–40.000 Euro: 30 %
  • 40.001–50.000 Euro: 10 %

 

Leben in deinem Haushalt minderjährige Kinder, verringert das dein anzurechnendes Jahreseinkommen um 10.000 Euro. Dieser Familienzuschuss kann dazu führen, dass dir ein höherer Bonus-Satz zusteht:

  • Einkommen von 30.001–40.000 Euro + mindestens 1 minderjähriges Kind: 40 %
  • Einkommen von 40.001–50.000 Euro + mindestens 1 minderjähriges Kind: 30 %
  • Einkommen von 50.001–60.000 Euro + mindestens 1 minderjähriges Kind: 10 %

 

Um den Bonus zu erhalten, brauchst du die Einkommenssteuerbescheide des letzten und vorletzten Jahres vor der Antragstellung. Beantragst du die Förderung für eine Wärmepumpe im Jahr 2026, zählt somit, wie viel dein Haushalt 2023 und 2024 verdient hat. Auch diesen Bonus erhältst du nur, wenn du den Heizungstausch in deinem Eigenheim durchführst.

 

Förderdeckel bei 70–80 Prozent

Hast du Anspruch auf beide Boni, addierst du ihre Fördersätze zur Grundförderung. Rein rechnerisch kommen so bis zu 86 % Förderung zusammen. Der Staat hat allerdings einen Deckel für seinen Zuschuss festgelegt.

So bekommen Haushalte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro beziehungsweise jene, die durch den Familienzuschlag dort eingruppiert werden, bis zu 80 % Förderung. Für alle anderen Haushalte beträgt die Maximalförderung 70 %.

Der TapTapHome Fördermittel-Guide
Älterer Mann in gelbem Hemd hebt triumphierend die Faust, Werbung für Heizungsförderung bis 70%.

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Förderkredit bei knappem Bud­get

Sollte die Anschaffung einer Wärme­pumpe dein Budget übersteigen, bietet die KfW auch dafür Unterstützung an. So vergibt sie zusätzlich einen Ergänzungs­kredit von bis zu 120.000 Euro (Programm 358). Diesen kannst du beantragen, wenn du die Wärme­pumpe in deinem Eigenheim ein­baust. Liegt dein Haushalts­jah­res­einkommen bei maximal 90.000 Euro, ist der KfW-Kredit besonders zinsgünstig.

Er ist an eine Förderzusage ge­knüpft. Die KfW gewährt ihn also nur, wenn du dich auch für den Wärmepumpen-Zuschuss qualifizierst. Die Kreditsumme kann dann bis zu 100 % der förder­fähigen Kosten betragen. Um den Ergänzungskredit bei der KfW zu beantragen, brauchst du einen Fi­nan­zierungspartner. Das kann deine Hausbank, ein anderes Geldinstitut, eine Versicherung oder ein Finanzvermittler sein. Dort schließt du vor Antragstellung einen Kreditvertrag ab.

❗️Achtung: Oft sträuben sich Banken, einen KfW-Kredit zu vergeben. Es kann also sein, dass du bei mehreren Kreditinstituten anfragen musst.

Alternative Förderoption: Steuerbonus

Den KfW-Zuschuss musst du beantragen, bevor du eine Wärmepumpe kaufst und einbauen lässt. Hast du eines oder beides bereits getan, ist aber noch nicht alles verloren. Denn dann kannst du dir immer noch einen Teil der Kosten über deine Steuererklärung zurückholen. Für Sanierungsmaßnahmen kannst du Ausgaben bis zu 200.000 Euro geltend machen und bekommst davon dann 20 % erstattet.

Antrag, Anschaffung, Auszahlung – Der Ablauf der Wärmepumpenförderung

Acht Schritte des Prozesses zur Wärmepumpenförderung, von Beratungsgespräch bis Förderung erhalten, mit passenden Symbolen und einem farbigen Pfeil nach unten.
Förderung für eine Wärmepumpe beantragen – So kommst du zu deinem Geld | Grafik: TapTapHome

Um Förderung für eine neue Wärme­pumpe zu erhalten, musst du einen Antrag über das Online-Portal der KfW stellen. Während du beim Ergänzungskredit einen Finanzie­rungspartner brauchst, kannst du den Förderantrag für den Investi­tions­zuschuss selbst stellen – oder dies einen Fachbetrieb bzw. Energie­berater erledigen lassen.

Dabei musst du einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag einreichen. In diesem vereinbarst du mit dem Fachbetrieb den Einbau der Wärmepumpe. Auch das Datum der voraussichtlichen Umsetzung ist darin festzuhalten. Zu deinem Schutz muss der Vertrag eine spe­ziel­le Klausel enthalten: Derzufolge gilt er entweder erst bei Förderzu­sa­ge (= aufschiebende Bedingung) be­ziehungsweise nicht bei einer Absa­ge (= auflösende Bedingung).

Bei der Antragsstellung musst du die Höhe der zu erwartenden förderfä­hi­gen Kosten angeben. Diese Angabe rundest du am besten etwas auf. Denn ist die Fördersumme erst ein­mal ermittelt, ist eine nachträgliche Erhöhung nicht mehr möglich – auch dann nicht, wenn deine Kosten am Ende höher ausfallen. Beantragst du den Klimageschwindigkeitsbonus oder den Einkommensbonus, musst du dem Antrag eine Mel­­de­bescheinigung und einen Grund­buchauszug beifügen.

Sobald dir die Eingangsbestätigung deines Förderantrags vorliegt, kannst du mit dem Heizungstausch beginnen. Willst du sicher sein, die Förderung auch wirklich zu erhalten, solltest du die Zustellung des Zu­wen­dungsbescheids abwarten. Von da an hast du 36 Monate Zeit, deine Wärmepumpe einzubauen (Bewilli­gungsfrist). In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung um zwei weitere Jahre möglich.

Nach Inbetriebnahme deiner Wärme­pumpe musst du innerhalb von 6 Monaten einen Verwendungs­nach­weis einreichen. Dem Zuwendungs­be­scheid entnimmst du, welche Un­terlagen dafür benötigt werden (u. a. Rechnungen, Kontoauszüge und Fachunternehmererklärung). Die KfW prüft diese. Gibt es dabei keine Un­stimmigkeiten, wird dir anschlie­ßend die Fördersumme überwiesen.

Keine Förderung für Eigenbau, dafür aber für Eigen-Einbau

Nicht förderfähig sind gebrauchte und Eigenbau-Anlagen. Dafür erhältst du aber auch dann Förderung, wenn du die Wärmepumpe selbst einbaust. Du kannst dann zwar deine Arbeitszeit nicht in Form von Installationskosten geltend machen. Aber du bekommst einen Anteil der Materialkosten bezuschusst. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Energieeffizienz-Experte oder ein Heizungsfachbetrieb dir per Verwendungsnachweis be­schei­nigt, dass alle Arbeiten korrekt durchgeführt wurden und die angegebenen Kosten stimmen.

Kombination von Förderprogram­men

Grundsätzlich kannst du die Wärme­pumpen-Förderung mit an­de­ren Fördermitteln kombinieren. Allerdings darf für dieselbe Maßnah­me immer nur ein Antrag bei der KfW gestellt werden.

Was hingegen nicht gestattet ist, ist eine Kombination aus KfW-Förde­rung und Steuerbonus. Wenn du al­so bereits für deine neue Wärme­pum­pe eine Förderung erhalten hast, darfst du deren Einbau im Anschluss nicht mehr in deiner Steuererklärung geltend machen.

Was du auf jeden Fall prüfen solltest, ist die Kombination des KfW-Zuschusses mit einem Förderprogramm deines Bundeslandes oder deiner Kommune.

 

Folgende Bundesländer haben aktuell (Stand Juli 2026) eine Förderung für Wärmepumpen:

Bundesland Förderprogramme
Berlin Effiziente GebäudePLUS
Brandenburg Wohneigentum - Modernisierung / Instandsetzung (ILB)
Hamburg Erneuerbare Wärme (IFB)
Energiedarlehen (IFB)
Nordrhein-Westfalen Förderung von oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe
Rheinland-Pfalz Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (ISB)
Sachsen SAB Sachsenkredit Energie und Speicher
Sachsen-Anhalt Förderung energieeffizienter und altersgerechter Wohnraummodernisierung (Sachsen-Anhalt MODERN)

Da diese Fördertöpfe häufig schnell geleert sind, solltest du nicht zu lange mit der Entscheidung für eine Wärmepumpe warten.

Über das BAFA gibt es För­de­rung für Wär­mepumpen-Op­ti­mierung

Nicht nur für den Austausch, son­dern auch für die Optimierung einer Heizung gibt es Förderung. Diese er­hältst du über das BAFA. Dort kannst du einen Zuschuss beantragen, wenn

  • deine derzeitige Wärmepumpe seit mindestens zwei Jahren in Betrieb ist,
  • sich in einem Altbau (Bauan­trag ist mindestens 5 Jahre her) befindet, welcher maxi­mal 5 Wohneinheiten hat
  • und die Mindestinvestions­summe 300 Euro beträgt.

Eine noch junge Wärmepumpe musst du schließlich nicht gleich austauschen. Du kannst jedoch durch gezielte Maßnahmen dafür sorgen, dass sie wieder effizienter arbeitet. Der Staat unterstützt dies mit einem Zuschuss von 15 %. Mögliche Maßnahmen sind:

  • Austausch der Heizkörper
  • Einbau einer Fußbodenheizung
  • Dämmen der Rohrleitungen
  • Durchführen eines hydraulischen Abgleichs
  • Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Anpassen der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung

Geschieht die Heizungsoptimierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans, bekommst du zusätzlich den iSFP-Bonus von 5 %. Die BAFA-Förderung erhöht sich dadurch auf 20 %.

Keine Einzelför­de­rung für Wär­me­pumpe im Neu­bau

Bei einem Neubau erhältst du für eine Wärmepumpe nur indirekt Förderung. So fördert der Staat hier nicht einzelne Maßnahmen, sondern das Gebäude in seiner Gesamtheit. Dafür muss es durch Dämmung, Photovoltaik und Wärmepumpe auf den Effizienz­haus-Standard 40 kommen. So ist eine Voraussetzung im Förderpro­gramm „Klimafreundlicher Neubau“, dass nicht mit Gas, Öl oder Biomas­se geheizt wird. Planst du ein Haus entsprechend der Vorgaben, erhältst du für dessen Bau einen zinsgüns­tigen Förderkredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.

Ein niedriger Neubau mit grauem Ziegeldach, Solarpanelen auf der linken Seite und einer installierten Wärmepumpe vor dem Haus.
Für eine Wärmepumpe im Neubau gibt es keine Zuschüsse. | Foto: © Ariane Müller

Voraussetzungen für die Förde­rung einer Wär­me­pumpe

Für eine Förderung kommen Luft­wär­mepumpe, Erdwärmepumpe und Grundwasserwärmepumpe infrage. Denn alle drei können so­wohl heizen als auch Warmwasser bereiten.

Dies trifft nicht auf Warmwasser-Wärmepumpen zu. Sie erwärmen lediglich Brauchwasser. Für sie allein bekommst du die Förderung daher nicht. Du kannst sie dir aber als Um­feldmaßnahme mitfördern lassen. Das heißt: Wenn du dir eine Warm­wasser-Wärmepumpe zusammen mit einem förderfähigen Heizsystem zulegst, erhältst du den Zuschuss auf die Gesamtanlage.

Damit du eine Wärmepumpe geför­dert bekommst, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Die Wärmepumpe muss eine Mindesteffizienz gewährleis­ten. Das BAFA bietet eine lau­fend aktualisierte Liste mit allen förderfähigen Wärmepumpen.
  • Einbau von Wärmemengen­zähler
  • Einbau eines Stromzählers
  • Anschluss an Smart-Meter-Gateway
  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Anpassen der Heizkurve an das Gebäude
  • bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung: Abschluss einer verschuldens­unab­hän­gigen Versicherung gegen un­vorhergesehene Sachschäden und Zertifizierung der Bohrfir­ma nach DVGW
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Wenn du mit dem Gedanken spielst, dir eine Wärmepumpe zuzulegen, solltest du nicht zu lange mit dem Heizungstausch warten. Schon mehrfach hat die Regierung die Förderung neu gestaltet und dabei einzelne Komponenten geändert oder sogar ganz gestrichen. Weitere Kürzungen sind bereits fest eingeplant.

Wenn du also schon weißt, dass eine Wärmepumpe bei dir einziehen soll, dann sicher dir die Förderung zu den aktuellen Konditionen. Du musst den Heizungstausch ja nicht sofort durchführen, sondern hast 3 Jahre dafür Zeit.

Je früher du jedoch umsteigst, desto eher profitierst du von den Vorteilen einer Wärmepumpe. Schon heute heizt du mit ihr günstiger als mit einer Gas- oder Ölheizung. Schwankende Weltmarktpreise, die kommende Pflicht zu teureren Biobrennstoffen sowie steigende Netzentgelte werden bei diesen künftig für noch höhere Heizkosten sorgen. Mit einer Wärmepumpe kannst du kommenden Wintern gelassen entgegensehen.

Frau mit braunen Haaren und schwarzem Oberteil vor grünem Hintergrund lächelt in die Kamera.
Ariane Müller

Fachredakteurin für Energiethemen

Ich recherchiere und rechne, analysiere Forschungsdaten und Förderprogramme – damit du auf einen Blick erfährst, welche Maßnahmen sich für dein Haus lohnen. Als Altbau-Besitzerin weiß ich aus eigener Erfahrung, wie kostspielig Sanierungen sein können und wie wichtig es ist, gut informiert zu sein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Wärmepumpen-Förderung

Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe?

Beim Umstieg auf eine Wärmepumpe erstattet dir der Staat bis zu 80 % deiner Kosten sowie liefert dir – bei Bedarf – einen zinsgünstigen Kredit zur Finanzierung. Hast du es verpasst, diese Förderung vor Kauf und Installation der Wärmepumpe zu beantragen, bleibt dir noch der Steuerbonus in Höhe von 20 %. Möchtest du die Effizienz deiner bereits vorhandenen Wärmepumpe steigern, unterstützt der Staat entsprechende Maßnahmen zu 15–20 %. Für den Einbau einer Wärmepumpe im Neubau gibt es keine direkte Förderung. Hier wird sie nur mitgefördert, wenn sie dazubeiträgt, dass das Gebäude die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht.

Wie beantrage ich Förde­rung für eine Wärme­pum­pe?

Um für eine Wärmepumpe Förderung zu erhalten, musst du oder ein von dir beauftragter Experte im Online-Portal der KfW einen Förderantrag stellen. Dies muss vor Kauf und Einbau der Wärmepumpe erfolgen.

Förderung für eine Wär­me­pumpe: Wie lange wird es sie noch geben?

Das lässt sich derzeit nicht sagen. Bereits mehrfach haben die Regierungen sie reformiert. Die neueste Novelle sieht vor, dass der Fördersatz künftig alle halbe Jahr verringert wird. In ihrer aktuellen Form wird die Wärmepumpen-Förderung also nur für kurze Zeit existieren.

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