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Durch Förde­rung Wärme­pum­pe bis zu 70 % billiger

Selten war der Zeitpunkt zum Heizungstausch günstiger. Bis zu 21.000 Euro Förderung vergibt der Staat aktuell für Wärmepum­pen in Altbauten. Auch zinsgüns­tige Kredite und ein Steuerbonus sollen zum Heizen per Wärme­pum­pe ermuntern. Welche Vo­raus­setzungen für die Förderung gelten und wo und wie du diese beantragst: Hier erfährst du es!

Alles Wissens­werte zur Förde­rung der Wär­me­pumpe 2026

Viel Förderung für Wärmepumpen

Altbau:

  • Für eine Wärmepumpe erhältst du über die KfW einen Zuschuss von 30–70 % deiner Ausgaben – bis zu 21.000 Euro.
  • Brauchst du Hilfe bei der Finanzierung, bekommst du bei der KfW zusätzlich einen zinsgünstigen Kredit.
  • Mehrere Bundesländer und Städte vergeben eigene Zuschüsse und Kredite.
  • Machst du eine alte Wärmepumpe wieder effizienter, bekommst du über das BAFA eine Förderung von 15–20 %.
  • In allen Fällen musst du den Förderantrag vor Maßnahmenbeginn stellen.
  • Alternativ kannst du 20 % der Kosten für Heizungs­tausch oder Optimierung in deiner Steuererklärung geltend machen.

Neubau:

  • Allein für die Wärmepum­pe bekommst du keine Förderung.
  • Erreichst du dank ihr die Effizienzhaus-Stufe 40, hast du Anspruch auf einen staatlichen Förder­kredit von bis zu 150.000 Euro.

Bis zu 21.000 Eu­ro Förderung für neue Wärme­pum­pe in altem Gebäude

Stattest du einen Altbau mit einer Wärmepumpe aus, übernimmt der Staat bis zu 70 % Ihrer Kosten. Besonders hoch fällt der Zuschuss aus, wenn du mit der Wärmepumpe eine alte Gas- oder Ölheizung ersetzt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestaltet sich seit 1. Januar 2024 wie folgt:

Übersicht der staatlichen Heizungsförderung: Grundförderung 30 % für Heizungen mit erneuerbaren Energien, Einkommens-Bonus 30 % für Hausbesitzer mit niedrigem Einkommen, Klimageschwindigkeits-Bonus 20 % für Austausch fossiler Heizung bis Ende 2028, Effizienz-Bonus 5 % für effiziente Wärmepumpen.
Übersicht der Wärmepumpen-Förderung 2026 | Grafik: TapTapHome

Der Staat über­nimmt bis zu 70 % deiner Kosten

Du erhältst eine prozentuale Rück­er­stattung aller förderfähigen Kosten. Damit sind alle mit dem Heizungs­tausch verbundenen Ausgaben ge­meint – und zwar bis zu einer Höhe von 30.000 Euro.

Wie viel Förderung du für deine Wär­mepumpe bekommst, richtet sich außerdem danach, wie viele der Boni für dich infrage kommen. Diese addierst du dann zur Grundförde­rung.

Allerdings hat der Staat auch hier einen Deckel festgelegt. Selbst, wenn du Anspruch auf alle Boni hast, be­kommst du maximal 70 % deiner Kosten gefördert. Die maximale Förderung für Wärmepumpen in Privathaushalten beträgt somit 21.000 Euro (70 % von 30.000 Euro).

Kombinationen Maximaler Fördersatz Maximale Fördersumme
Grundförderung 30 % von 30.000 € 9.000 €
GF + Effizienzbonus 35 % von 30.000 € 10.500 €
GF + Klimageschwindigkeitsbonus 50 % von 30.000 € 15.000 €
GF + Klima- & Effizienzbonus 55 % von 30.000 € 16.500 €
GF + Einkommensbonus 60 % von 30.000 € 18.000 €
GF + Einkommens- & Effizienzbonus 65 % von 30.000 € 19.500 €
GF + Einkommens- & Klimabonus (& Effizienzbonus) 70 % von 30.000 € 21.000 €

Wie viel du durch den staatlichen Zuschuss sparst, hängt von den Kosten deiner Wärmepumpe ab. Diese wiederum richten sich nach deren Typ und Modell sowie den Installationskosten. So bekommst du nicht nur die Wärmepumpe selbst gefördert. Auch die Ausgaben für den Ausbau deines alten Heizkes­sels, den Einbau neuer Heizkörper oder notwendige Elektroarbeiten zählen zu den förderfähigen Kosten.

Je nach Aufwand können die Ge­samt­kosten für eine Wärmepumpe schonmal bei 40.000 Euro oder mehr liegen. Dies ist insbesondere bei Erdwärmepumpen und Grund­wasser-Wärmepumpen der Fall. Denn für sie sind umfangreiche Bodenarbeiten notwendig. Der Fördersatz wird stets nur auf die ersten 30.000 Euro angewendet.

ℹ️ Tipp: Hol dir Angebote von mehre­ren Heizungsfachbetrieben ein. Ver­gleiche bei diesen nicht nur den Ge­samtpreis, sondern auch die aufge­führten Posten. Nicht jeder Kosten­voranschlag umfasst wirklich alle notwendigen Komponenten und Arbeiten.

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Hochprozentig – Das Bonussystem in der Übersicht

Auf welche Boni du Anspruch hast, hängt zum einen davon ab, womit du jetzt heizt und welche Wärmepumpe du wählst, und zum anderen davon, wie viel du in den letzten Jahren verdient hast. Je höher die Effizienz­steigerung im Heizsystem und je niedriger dein Einkommen, desto mehr Förderung erhältst du.

Grundförderung in Höhe von 30 Prozent

Für eine Wärmepumpe im Altbau bekommst du in jedem Fall einen Zuschuss von 30 Prozent (siehe Voraussetzungen). Bei Anschaffung einer Hybrid-Wärmepumpe – also der Kombination mit einer neuen Gas- oder Ölheizung – gibt es die Förde­rung nur für die Wärmepumpe.

Klimageschwindigkeits­bonus in Höhe von 20 Prozent

Wenn du deine Heizung zeitnah durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhöht sich der Fördersatz um bis zu 20 Prozent. Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus sind:

  • Du bist „selbstnutzender Eigentümer“. Das heißt: Der Heizungstausch erfolgt in einem Haus, das dir gehört und dein Wohnsitz ist.
  • Derzeit heizt du mit einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung. Um den Bonus für eine Biomasse- oder Gasheizung zu bekom­men, muss diese mindestens 20 Jahre alt sein.
  • Die alte Heizung wird kom­plett entfernt und entsorgt. Das neue Heizsystem darf keine fossilen Brennstoffe mehr nutzen. Soll die Wärme­pumpe Teil einer Gas- oder Öl-Hybridheizung sein, erhältst du den Bonus also nicht.

Stichwort „Geschwindigkeit“: Den Bonus gibt es nur in den ersten Jah­ren in voller Höhe. Ab 2028 sinkt er alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte – und endet 2037 schließlich ganz:

  • 1. Januar 2024 bis 31. Dezem­ber 2028: 20 Prozent
  • 1. Januar 2029 bis 31. Dezem­ber 2030: 17 Prozent
  • 1. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 14 Prozent
  • 1. Januar 2033 bis 31. Dezem­ber 2034: 11 Prozent
  • 1. Januar 2035 bis 31. Dezem­ber 2036: 8 Prozent

Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent

Von diesem Bonus profitierst du, wenn dein zu versteuerndes Haus­haltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Dabei zählen die Einkommen aller im Haus leben­den Eigentümer und deren Ehe- oder Lebenspartner. Um den Bonus zu erhalten, brauchst du lediglich die Einkommenssteuerbescheide des letzten und vorletzten Jahres vor der Antragstellung. Beantragst du die Förderung für die Wärmepumpe 2026, zählt also, wie viel du 2023 und 2024 verdient hast.

Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent

Fällt deine Wahl auf eine Erdwärme­pumpe oder Grundwasser-Wärme­pumpe beziehungsweise eine Luft­wärmepumpe, die ein natürliches Kältemittel (z. B Propan) verwendet, erhöht sich deren Förderung um 5 Prozent.

Auch bei Austausch einer alten Wärmepumpe erhältst du Förderung

Du erhältst die BEG-Förderung übrigens auch, wenn du eine alte Wärmepumpe gegen eine neue tauscht. Denn laut KfW fördert der Staat alle Maßnah­men, die eine Verbesserung des energetischen Niveaus bewir­ken. So kommt es bei Wär­mepumpen im Laufe des Be­triebs zu Verschleiß und sie ver­lieren an Effizienz. Moderne Wär­mepumpen arbeiten derweil nach den neuesten technischen Standards.

Förderkredit bei knappem Bud­get

Sollte die Anschaffung einer Wärme­pumpe dein derzeitiges Budget übersteigen, bietet die KfW auch dafür Unterstützung an. So vergibt sie zusätzlich einen Ergänzungs­kredit von bis zu 120.000 Euro (Programm 358). Diesen kannst du beantragen, wenn du die Wärme­pumpe in deinem Eigenheim ein­baust. Liegt dein Haushalts­jah­res­einkommen bei maximal 90.000 Euro, ist der KfW-Kredit besonders zinsgünstig.

Er ist an eine Förderzusage ge­knüpft. Die KfW gewährt ihn also nur, wenn du im Rahmen der Wärme­pumpen-Förderung auch einen Zu­schuss erhältst. Die Kreditsumme kann dann bis zu 100 % der förder­fähigen Kosten betragen. Um den Ergänzungskredit bei der KfW zu beantragen, brauchst du einen Fi­nan­zierungspartner. Dabei kann es sich um deine Hausbank, ein ande­res Geldinstitut, eine Versicherung oder einen Finanzvermittler handeln. Dort schließt du vor Antragstellung einen Kreditvertrag ab.

Alternative zur BEG: Steuerbonus

Die BEG-Förderung für eine Wär­mepumpe musst du beantragen, bevor du diese kaufst und ein­baust. Hast du eines oder beides bereits getan, ist aber noch nicht alles verloren. Dann hast du noch die Möglichkeit, dir ei­nen Teil der Investitionskosten über deine Steuererklärung zu­rückzuholen. So kannst du dort im Jahr nach dem Heizungs­tausch 20 % der Handwerker­kosten geltend machen.

Einmalig steht dir außerdem ein Steuerbonus für Sanierungen zur Verfügung. Dieser gilt für effizienzsteigernde Maßnahmen von bis zu 200.000 Euro. Hier erhältst du die 20 % auch auf die Anschaffungskosten für die neue Wärmepumpe.

Antrag, Anschaffung, Auszahlung – Der Ablauf der Wärmepumpenförderung

Acht Schritte des Prozesses zur Wärmepumpenförderung, von Beratungsgespräch bis Förderung erhalten, mit passenden Symbolen und einem farbigen Pfeil nach unten.
Förderung für eine Wärmepumpe beantragen – So kommst du zu deinem Geld | Grafik: TapTapHome

Um Förderung für eine neue Wärme­pumpe zu erhalten, musst du einen Antrag über das Online-Portal der KfW stellen. Während du beim Ergänzungskredit einen Finanzie­rungspartner brauchst, kannst du den Förderantrag für den Investi­tions­zuschuss selbst stellen – oder dies einen Fachbetrieb bzw. Energie­berater erledigen lassen.

Dabei musst du einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag einreichen. In diesem vereinbarst du mit dem Fachbetrieb den Einbau der Wärmepumpe. Auch das Datum der voraussichtlichen Umsetzung ist darin festzuhalten. Zu deinem Schutz muss der Vertrag eine spe­ziel­le Klausel enthalten: Derzufolge gilt er entweder erst bei Förderzu­sa­ge (= aufschiebende Bedingung) be­ziehungsweise nicht bei einer Absa­ge (= auflösende Bedingung).

Bei der Antragsstellung musst du die Höhe der zu erwartenden förderfä­hi­gen Kosten angeben. Diese Angabe rundest du am besten etwas auf. Denn ist die Fördersumme erst ein­mal ermittelt, ist eine nachträgliche Erhöhung nicht mehr möglich – auch dann nicht, wenn deine Kosten am Ende höher ausfallen. Beantragst du den Klimageschwindigkeitsbonus oder den Einkommensbonus, musst du dem Antrag eine Mel­­de­bescheinigung und einen Grund­buchauszug beifügen.

Sobald dir die Eingangsbestätigung deines Förderantrags vorliegt, kannst du mit dem Heizungstausch beginnen. Willst du sicher sein, die Förderung auch wirklich zu erhalten, solltest du die Zustellung des Zu­wen­dungsbescheids abwarten. Von da an hast du 36 Monate Zeit, deine Wärmepumpe einzubauen (Bewilli­gungsfrist). In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung um zwei weitere Jahre möglich.

Nach Inbetriebnahme deiner Wärme­pumpe musst du innerhalb von 6 Monaten einen Verwendungs­nach­weis einreichen. Dem Zuwendungs­be­scheid entnimmst du, welche Un­terlagen dafür benötigt werden (u. a. Rechnungen, Kontoauszüge und Fachunternehmererklärung). Die KfW prüft diese. Gibt es dabei keine Un­stimmigkeiten, wird dir anschlie­ßend die Fördersumme überwiesen.

Kombination von Förderprogram­men

Grundsätzlich kannst du die Wärme­pumpen-Förderung der BEG mit an­de­ren Fördermitteln kombinieren. Allerdings darf für dieselbe Maßnah­me immer nur ein Antrag bei der KfW gestellt werden.

Was hingegen nicht gestattet ist, ist eine Kombination aus BEG-Förde­rung und Steuerbonus. Wenn du al­so bereits für deine neue Wärme­pum­pe eine Förderung erhalten hast, darfst du deren Einbau im Anschluss nicht mehr in deiner Steuererklärung geltend machen.

Was du auf jeden Fall prüfen solltest, ist die Kombination der BEG mit ei­ner Förderung deines Bundeslandes oder deiner Stadt beziehungsweise Kommune.

Die Wärmepum­pen-Förderung der Bundeslän­der

Folgende Bundesländer haben aktuell (Stand April 2026) eine Förderung für Wärmepumpen:

Bundesland Förderprogramme
Berlin Effiziente GebäudePLUS
Brandenburg Wohneigentum - Modernisierung / Instandsetzung (ILB)
Hamburg Erneuerbare Wärme (IFB)
Energiedarlehen (IFB)
Nordrhein-Westfalen Förderung von oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe
Rheinland-Pfalz Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (ISB)
Sachsen SAB Sachsenkredit Energie und Speicher
Sachsen-Anhalt Förderung energieeffizienter und altersgerechter Wohnraummodernisierung (Sachsen-Anhalt MODERN)

Da diese Fördertöpfe häufig schnell geleert sind, solltest du nicht zu lan­ge mit der Entscheidung für eine Wärmepumpe warten. Möglicherwei­se gibt es auch auf kommunaler Ebene eine Förderung für regenera­tive Heiztechnik. Ein regionaler Fach­betrieb kann dir darüber Auskunft geben.

Über BAFA För­de­rung von Wär­mepumpen-Op­ti­mierung

Nicht nur für den Austausch, son­dern auch für die Optimierung einer Heizung gibt es Förderung. Diese er­hältst du über das BAFA. Dort kannst du einen Zuschuss beantragen, wenn

  • deine derzeitige Wärmepumpe seit mindestens zwei Jahren in Betrieb ist,
  • sich in einem Altbau (Bauan­trag ist mindestens 5 Jahre her) befindet, welcher maxi­mal 5 Wohneinheiten hat
  • und die Mindestinvestions­summe 300 Euro beträgt.

Eine noch junge Wärmepumpe musst du schließlich nicht gleich austauschen. Du kannst jedoch durch gezielte Maßnahmen dafür sorgen, dass sie wieder effizienter arbeitet. Der Staat unterstützt dies mit einem Zuschuss von 15 %. Mögliche Maßnahmen sind:

  • Austausch der Heizkörper
  • Einbau einer Fußbodenheizung
  • Dämmen der Rohrleitungen
  • Durchführen eines hydraulischen Abgleichs
  • Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Anpassen der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung

Geschieht die Heizungsoptimierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans, bekommst du zusätzlich den iSFP-Bonus von 5 %.

Keine Einzelför­de­rung für Wär­me­pumpe im Neu­bau

Förderung für eine Wärmepumpe im Neubau erhältst du nur indirekt. So fördert der Staat hier nicht einzelne Maßnahmen, sondern das Gebäude in seiner Gesamtheit. Dafür muss es durch Dämmung, Photovoltaik und Wärmepumpe auf den Effizienz­haus-Standard 40 kommen. So ist eine Voraussetzung im Förderpro­gramm „Klimafreundlicher Neubau“, dass nicht mit Gas, Öl oder Biomas­se geheizt wird. Planst du ein Haus entsprechend der Vorgaben, erhältst du für dessen Bau einen zinsgüns­tigen Förderkredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.

Ein niedriger Neubau mit grauem Ziegeldach, Solarpanelen auf der linken Seite und einer installierten Wärmepumpe vor dem Haus.
Für eine Wärmepumpe im Neubau gibt es keine Zuschüsse. | Foto: Ariane Müller

Voraussetzungen für die Förde­rung einer Wär­me­pumpe

Für eine Förderung kommen Luft­wär­mepumpe, Erdwärmepumpe und Grundwasserwärmepumpe infrage. Denn alle drei können so­wohl heizen als auch Warmwasser bereiten.

Dies trifft nicht auf Warmwasser-Wärmepumpen zu. Sie erwärmen lediglich Brauchwasser. Für sie allein bekommst du die Förderung daher nicht. Du kannst sie dir aber als Um­feldmaßnahme mitfördern lassen. Das heißt: Wenn du dir eine Warm­wasser-Wärmepumpe zusammen mit einem förderfähigen Heizsystem zulegst, erhältst du den Zuschuss auf die Gesamtanlage.

Damit du eine Wärmepumpe geför­dert bekommst, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Die Wärmepumpe muss eine Mindesteffizienz gewährleis­ten. Das BAFA bietet eine lau­fend aktualisierte Liste mit allen zur Förderung zugelas­senen Wärmepumpen.
  • Einbau von Wärmemengen­zähler
  • Einbau eines Stromzählers
  • Anschluss an Smart-Meter-Gateway
  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Anpassen der Heizkurve an das Gebäude
  • bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung: Abschluss einer verschuldens­unab­hän­gigen Versicherung gegen un­vorhergesehene Sachschäden und Zertifizierung der Bohrfir­ma nach DVGW
Keine Förderung für Eigenbau, dafür aber für Eigen-Einbau

Nicht förderfähig sind Eigen­bau­anlagen sowie Prototypen, von denen bisher weniger als vier Exemplare in Betrieb sind. Auch gebrauchte Anlagen erfüllen die Anforderungen nicht.

Dafür erhältst du jedoch auch dann Förderung, wenn du die Wärmepumpe selbst einbaust. Du kannst dann zwar deine Arbeitszeit nicht in Form von Installationskosten geltend machen. Aber du bekommst einen Anteil der Materialkosten bezuschusst. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Energieeffizienz-Experte oder Heizungsfachbetrieb dir per Verwendungsnachweis be­schei­nigt, dass alle Arbeiten korrekt durchgeführt wurden und die angegebenen Kosten stimmen.

Fazit: Hol dir die Wärmepumpen-Förderung, solan­ge es sie noch gibt

Wenn die letzten Jahre eines gezeigt haben, dann, dass Förderungen ger­ne mal kurzfristig gesenkt oder so­gar ganz gestrichen werden. Ob in Zukunft noch Förderung in dieser Höhe für neue Heizungen vergeben wird, ist nicht garantiert. In der BEG selbst heißt es, dass kein Rechtsan­spruch auf eine Förderung besteht und diese von den veranschlagten Haushaltsmitteln abhängig ist. Willst auch du von einem Zuschuss bis zu 70 % profitieren, solltest du ihn dir jetzt noch sichern. Zur Um­set­zung hast du dann ja bis zu 3 Jahre Zeit.

Meine Empfehlung: Jetzt auf Wärmepumpe um­steigen und doppelt spa­ren

Wenn du mit dem Gedanken spielst, dir eine Wärmepumpe zuzulegen, dann warte nicht zu lang. Besser wird die Förderung sehr wahrscheinlich nicht mehr. Viel eher ist davon auszu­gehen: Je mehr sich die Vorteile von Wärmepumpen zeigen, des­to weniger hat der Staat Grund, durch Förderung für sie zu wer­ben. Noch hast du die Möglich­keit, deine Investitionskosten um bis zu 70 % zu senken.

Eine Wärmepumpe ist zwar teu­rer in der Anschaffung als eine Gas- oder Ölheizung. Angesichts gestiegener Gasnetzpreise, der weiter steigenden CO2-Abgabe und der vielerorts gesunkenen Strompreise hast du mit einer Wärmepumpe aber die geringe­ren Betriebskosten. Und bereits jetzt erzielen Häuser mit Gas- und Ölheizungen schlechtere Verkaufspreise. Eine Wärme­pum­pe stellt somit auch eine Wertsteigerung deiner Immo­bilie dar.

Frau mit braunen Haaren und schwarzem Oberteil vor grünem Hintergrund lächelt in die Kamera.
Ariane Müller

Fachredakteurin für Energiethemen

Ich recherchiere und rechne, analysiere Forschungsdaten und Förderprogramme – damit du auf einen Blick erfährst, welche Maßnahmen sich für dein Haus lohnen. Als Altbau-Besitzerin weiß ich aus eigener Erfahrung, wie kostspielig Sanierungen sein können und wie wichtig es ist, gut informiert zu sein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Wärmepumpen-Förderung

Wieviel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe?

Für eine Wärmepumpe bekommst du über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Rück­erstattung von bis zu 70 % deiner Kosten sowie – bei Bedarf – einen zinsgünstigen Kredit zur Finanzierung. Hast du es ver­passt, diese Förderung vor Kauf und Installation der Wärmepumpe zu beantragen, bleibt dir noch der Steuerbonus in Höhe von 20 %. Möchtest du die Effizienz deiner bereits vorhandenen Wärmepum­pe steigen, unterstützt der Staat entsprechende Maßnahmen zu 15–20 %. Für den Einbau einer Wärme­pumpe im Neubau gibt es keine direkte Förderung. Hier wird sie nur mitgefördert, wenn sie dazu bei­trägt, dass das Gebäude die Effi­zienzhaus-Stufe 40 erreicht.

Wie beantrage ich Förde­rung für eine Wärme­pum­pe?

Willst du deine alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen bezie­hungsweise erweitern, musst du dich an die KfW wenden. In deren Online-Portal stellst du oder ein von dir beauftragter Experte den Förderantrag. Dies muss vor Kauf und Einbau der Wärmepumpe erfolgen.

Förderung für eine Wär­me­pumpe: Wie lange wird es sie noch geben?

Das lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Da jedoch nicht alle politischen Parteien die Förderung unterstützen, kann es durchaus passieren, dass sie in nicht allzu ferner Zukunft abgeschafft oder zumindest stark gesenkt wird.

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