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Durch Förderung Wärmepumpe bis zu 70 % billiger

Selten war der Zeitpunkt zum Heizungstausch günstiger. Bis zu 21.000 Euro Förderung vergibt der Staat aktuell für Wärmepumpen in Altbauten. Auch zinsgünstige Kredite und ein Steuerbonus sollen zum Heizen per Wärmepumpe ermuntern. Welche Voraussetzungen für die Förderung gelten und wo und wie du diese beantragst: Hier erfährst du es!

Alles Wissenswerte zur Förderung der Wärmepumpe 2026

Viel Förderung für Wärmepumpen

Altbau:

  • Für eine Wärmepumpe erhältst du über die KfW einen Zuschuss von 30–70 % deiner Ausgaben – bis zu 21.000 Euro.
  • Brauchst du Hilfe bei der Finanzierung, bekommst du bei der KfW zusätzlich einen zinsgünstigen Kredit.
  • Mehrere Bundesländer und Städte vergeben eigene Zuschüsse und Kredite.
  • Machst du eine alte Wärmepumpe wieder effizienter, bekommst du über das BAFA eine Förderung von 15–20 %.
  • In allen Fällen musst du den Förderantrag vor Maßnahmenbeginn stellen.
  • Alternativ kannst du 20 % der Kosten für Heizungstausch oder Optimierung in deiner Steuererklärung geltend machen.

Neubau:

  • Allein für die Wärmepumpe bekommst du keine Förderung.
  • Erreichst du dank ihr die Effizienzhaus-Stufe 40, hast du Anspruch auf einen staatlichen Förderkredit von bis zu 150.000 Euro.

Bis zu 21.000 Euro Förderung für neue Wärmepumpe in altem Gebäude

Stattest du einen Altbau mit einer Wärmepumpe aus, übernimmt der Staat bis zu 70 % Ihrer Kosten. Besonders hoch fällt der Zuschuss aus, wenn du mit der Wärmepumpe eine alte Gas- oder Ölheizung ersetzt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestaltet sich seit 1. Januar 2024 wie folgt:

Grafik der Heizungsförderung & ihrer Komponenten
Übersicht der Wärmepumpen-Förderung 2026 | Grafik: © TapTapHome & KI

Der Staat übernimmt bis zu 70 % deiner Kosten

Du erhältst eine prozentuale Rückerstattung aller förderfähigen Kosten. Damit sind alle mit dem Heizungstausch verbundenen Ausgaben gemeint – und zwar bis zu einer Höhe von 30.000 Euro.

Wie viel Förderung du für deine Wärmepumpe bekommst, richtet sich außerdem danach, wie viele der Boni für dich infrage kommen. Diese addierst du dann zur Grundförderung.

Allerdings hat der Staat auch hier einen Deckel festgelegt. Selbst, wenn du Anspruch auf alle Boni hast, bekommst du maximal 70 % deiner Kosten gefördert. Die maximale Förderung für Wärmepumpen in Privathaushalten beträgt somit 21.000 Euro (70 % von 30.000 Euro).

Komponenten-Kombination

Maximaler Fördersatz

Maximale Fördersumme

Grundförderung

30 % von 30.000 Euro

9.000 Euro

+ Effizienzbonus

35 % von 30.000 Euro

10.500 Euro

+ Klimageschwindigkeits-Bonus

50 % von 30.000 Euro

15.000 Euro

+ Effizienz- u. Klimabonus

55 % von 30.000 Euro

16.500 Euro

+ Einkommensbonus

60 % von 30.000 Euro

18.000 Euro

+ Effizienz- u. Einkommensbonus

65 % von 30.000 Euro

19.500 Euro

+ Klimageschwindigkeits- u. Einkommensbonus (auch + Effizienzbonus möglich)

70 % von 30.000 Euro

21.000 Euro

Wie viel du durch den staatlichen Zuschuss sparst, hängt von den Kosten deiner Wärmepumpe ab. Diese wiederum richten sich nach deren Typ und Modell sowie den Installationskosten. So bekommst du nicht nur die Wärmepumpe selbst gefördert. Auch die Ausgaben für den Ausbau deines alten Heizkessels, den Einbau neuer Heizkörper oder notwendige Elektroarbeiten zählen zu den förderfähigen Kosten.

Je nach Aufwand können die Gesamtkosten für eine Wärmepumpe auch schonmal bei 40.000 Euro oder mehr liegen. Dies ist insbesondere bei Erdwärmepumpen und Grundwasser-Wärmepumpen häufig der Fall. Denn für sie sind umfangreiche Bodenarbeiten notwendig. Der Fördersatz wird stets nur auf die ersten 30.000 Euro angewendet.

➤ Tipp: Hol dir Angebote von mehreren Heizungsfachbetrieben ein. Vergleiche bei diesen nicht nur den Gesamtpreis, sondern auch die aufgeführten Posten. Nicht jeder Kostenvoranschlag umfasst wirklich alle notwendigen Komponenten und Arbeiten.

Angebote für Wärmepumpen erhalten

Hochprozentig – Das Bonussystem in der Übersicht

Auf welche Boni du Anspruch hast, hängt zum einen davon ab, womit du jetzt heizt und welche Wärmepumpe du wählst, und zum anderen davon, wie viel du in den letzten Jahren verdient hast. Je höher die Effizienzsteigerung im Heizsystem und je niedriger dein Einkommen, desto mehr Förderung erhältst du.

Grundförderung in Höhe von 30 Prozent

Für eine Wärmepumpe im Altbau bekommst du in jedem Fall einen Zuschuss von 30 Prozent (siehe Voraussetzungen). Bei Anschaffung einer Hybrid-Wärmepumpe – also der Kombination mit einer neuen Gas- oder Ölheizung – gibt es die Förderung nur für die Wärmepumpe.

Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent

Wenn du deine Heizung zeitnah durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhöht sich der Fördersatz um bis zu 20 Prozent. Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus sind:

  • Du bist „selbstnutzender Eigentümer“. Das heißt: Der Heizungstausch erfolgt in einem Haus, das dir gehört und dein Wohnsitz ist.
  • Derzeit heizt du mit einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung. Um den Bonus für eine Biomasse- oder Gasheizung zu bekommen, muss diese mindestens 20 Jahre ihren Dienst verrichtet haben.
  • Die alte Heizung wird komplett entfernt und entsorgt. Das neue Heizsystem darf keine fossilen Brennstoffe mehr nutzen. Soll die Wärmepumpe Teil einer Gas- oder Öl-Hybridheizung sein, erhältst du den Bonus also nicht.

Stichwort „Geschwindigkeit“: Den Bonus gibt es nur in den ersten Jahren in voller Höhe. Ab 2028 sinkt er alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte – und endet 2037 schließlich ganz:

  • 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028: 20 Prozent
  • 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2030: 17 Prozent
  • 1. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 14 Prozent
  • 1. Januar 2033 bis 31. Dezember 2034: 11 Prozent
  • 1. Januar 2035 bis 31. Dezember 2036: 8 Prozent

Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent

Von diesem Bonus profitierst du, wenn dein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Dabei zählen die Einkommen aller im Haus lebenden Eigentümer und deren Ehe- oder Lebenspartner. Um den Bonus zu erhalten, brauchst du lediglich die Einkommenssteuerbescheide des letzten und vorletzten Jahres vor der Antragstellung. Beantragst du die Förderung für die Wärmepumpe 2026, zählt also, wie viel du 2023 und 2024 verdient hast.

Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent

Fällt deine Wahl auf eine Erdwärmepumpe oder Grundwasser-Wärmepumpe beziehungsweise eine Luftwärmepumpe, die ein natürliches Kältemittel (z. B Propan) verwendet, erhöht sich deren Förderung um 5 Prozent.

Auch bei Austausch alter Wärmepumpe Förderung

Du erhältst die BEG-Förderung übrigens auch, wenn du eine alte Wärmepumpe gegen eine neue tauscht. Denn laut KfW fördert der Staat alle Maßnahmen, die eine Verbesserung des energetischen Niveaus bewirken. So kommt es auch bei Wärmepumpen im Laufe des Betriebs zu Verschleiß und sie verlieren an Effizienz. Moderne Wärmepumpen arbeiten derweil nach den neuesten technischen Standards.

Förderkredit bei knappem Budget

Sollte die Anschaffung einer Wärmepumpe dein derzeitiges Budget übersteigen, bietet die KfW auch dafür Unterstützung an. So vergibt sie zusätzlich einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro (Programm 358). Diesen kannst du beantragen, wenn du die Wärmepumpe in deinem Eigenheim einbaust. Liegt dein Haushaltsjahreseinkommen bei maximal 90.000 Euro, ist der KfW-Kredit besonders zinsgünstig.

Er ist an eine Förderzusage geknüpft. Die KfW gewährt ihn also nur, wenn du im Rahmen der Wärmepumpen-Förderung auch einen Zuschuss erhältst. Die Kreditsumme kann dann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Um den Ergänzungskredit bei der KfW zu beantragen, brauchst du einen Finanzierungspartner. Dabei kann es sich um deine Hausbank, ein anderes Geldinstitut, eine Versicherung oder einen Finanzvermittler handeln. Dort schließt du vor Antragstellung einen Kreditvertrag ab.

Alternative zur BEG: Steuerbonus

Die BEG-Förderung für eine Wärmepumpe musst du beantragen, bevor du diese kaufst und einbaust. Hast du eines oder beides bereits getan, ist aber noch nicht alles verloren. Dann hast du noch die Möglichkeit, dir einen Teil der Investitionskosten über deine Steuererklärung zurückzuholen. So kannst du dort im Jahr nach dem Heizungstausch 20 % der Handwerkerkosten geltend machen.

Einmalig steht dir außerdem ein Steuerbonus für Sanierungen zur Verfügung. Dieser gilt für effizienzsteigernde Maßnahmen von bis zu 200.000 Euro. Hier erhältst du die 20 % auch auf die Anschaffungskosten für die neue Wärmepumpe.

Antrag, Anschaffung, Auszahlung – Der Ablauf der Wärmepumpen-Förderung

Förderung für eine Wärmepumpe beantragen – So kommen Sie zu Ihrem Geld | Grafik: © TapTapHome & KI

Um Förderung für eine neue Wärmepumpe zu erhalten, musst du einen Antrag über das Online-Portal der KfW stellen. Während du beim Ergänzungskredit einen Finanzierungspartner brauchst, kannst du den Förderantrag für den Investitionszuschuss selbst stellen – oder dies einen Fachbetrieb bzw. Energieberater erledigen lassen.

Dabei musst du einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag einreichen. In diesem vereinbarst du mit dem ausgewählten Fachbetrieb den Einbau der Wärmepumpe. Auch das Datum der voraussichtlichen Umsetzung ist darin festzuhalten. Zu deinem Schutz muss der Vertrag eine spezielle Klausel enthalten: Derzufolge gilt er entweder erst bei Förderzusage (= aufschiebende Bedingung) beziehungsweise nicht bei einer Absage (= auflösende Bedingung).

Bei der Antragsstellung musst du die Höhe der zu erwartenden förderfähigen Kosten angeben. Diese Angabe rundest du am besten etwas auf. Denn ist die Fördersumme erst einmal ermittelt, ist eine nachträgliche Erhöhung nicht mehr möglich – auch dann nicht, wenn deine Kosten am Ende höher ausfallen. Beantragst du den Klimageschwindigkeitsbonus oder den Einkommensbonus, musst du dem Antrag außerdem eine Meldebescheinigung und einen Grundbuchauszug beifügen.

Sobald dir die Eingangsbestätigung deines Förderantrags vorliegt, kannst du mit dem Heizungstausch beginnen. Willst du sicher sein, die Förderung auch wirklich zu erhalten, solltest du die Zustellung des Zuwendungsbescheids abwarten. Von da an hast du 36 Monate Zeit, deine Wärmepumpe einzubauen (Bewilligungsfrist). In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung um zwei weitere Jahre möglich.

Nach Inbetriebnahme deiner Wärmepumpe musst du innerhalb von 6 Monaten einen Verwendungsnachweis einreichen. Dem Zuwendungsbescheid entnimmst du, welche Unterlagen dafür benötigt werden (u. a. Rechnungen, Kontoauszüge und Fachunternehmererklärung). Die KfW prüft diese. Gibt es dabei keine Unstimmigkeiten, wird dir anschließend die Fördersumme überwiesen.

Kombination von Förderprogrammen

Grundsätzlich kannst du die Wärmepumpen-Förderung der BEG mit anderen Fördermitteln kombinieren. Allerdings darf für dieselbe Maßnahme immer nur ein Antrag bei der KfW gestellt werden.

Was hingegen nicht gestattet ist, ist eine Kombination aus BEG-Förderung und Steuerbonus. Wenn du also bereits für deine neue Wärmepumpe eine Förderung erhalten hast, darfst du deren Einbau im Anschluss nicht mehr in deiner Steuererklärung geltend machen.

Was du auf jeden Fall prüfen solltest, ist die Kombination der BEG mit einer Förderung deines Bundeslandes oder deiner Stadt beziehungsweise Kommune.

Die Wärmepumpen-Förderung der Bundesländer

Folgende Bundesländer haben aktuell (Stand Dezember 2025) eine Förderung für Wärmepumpen:

Da diese Fördertöpfe häufig schnell geleert sind, sollten Sie nicht zu lange mit der Entscheidung für eine Wärmepumpe warten. Möglicherweise gibt es auch auf kommunaler Ebene eine Förderung für regenerative Heiztechnik. Ein regionaler Fachbetrieb kann dir darüber Auskunft geben.

Über BAFA Förderung von Wärmepumpen-Optimierung

Nicht nur für den Austausch, sondern auch für die Optimierung einer Heizung gibt es Förderung. Diese erhältst du über das BAFA. Dort kannst du einen Zuschuss beantragen, wenn

  • deine derzeitige Wärmepumpe seit mindestens zwei Jahren in Betrieb ist,
  • sich in einem Altbau (Bauantrag ist mindestens 5 Jahre her) befindet, welcher maximal 5 Wohneinheiten hat
  • und die Mindestinvestionssumme 300 Euro beträgt.

Eine noch junge Wärmepumpe musst du schließlich nicht gleich austauschen. Du kannst jedoch durch gezielte Maßnahmen dafür sorgen, dass sie wieder effizienter arbeitet. Der Staat unterstützt dies mit einem Zuschuss von 15 %. Mögliche Maßnahmen sind:

  • Austausch der Heizkörper
  • Einbau einer Fußbodenheizung
  • Dämmen der Rohrleitungen
  • Durchführen eines hydraulischen Abgleichs
  • Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Anpassen der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung

Geschieht die Heizungsoptimierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans, bekommst du zusätzlich den iSFP-Bonus von 5 %.

Keine Einzelförderung für Wärmepumpe im Neubau

Förderung für eine Wärmepumpe im Neubau erhältst du nur indirekt. So fördert der Staat hier nicht einzelne Maßnahmen, sondern das Gebäude in seiner Gesamtheit. Dafür muss es durch Dämmung, Photovoltaik und Wärmepumpe auf den Effizienzhaus-Standard 40 kommen. So ist eine Voraussetzung im Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“, dass nicht mit Gas, Öl oder Biomasse geheizt wird. Planst du ein Haus entsprechend der Vorgaben, erhältst du für dessen Bau einen zinsgünstigen Förderkredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.

Für eine Wärmepumpe im Neubau gibt es keine Zuschüsse. | Foto: © Ariane Müller

Voraussetzungen für die Förderung einer Wärmepumpe

Für eine Förderung kommen Luftwärmepumpe, Erdwärmepumpe und Grundwasserwärmepumpe infrage. Denn alle drei können sowohl heizen als auch Warmwasser bereiten.

Dies trifft nicht auf Warmwasser-Wärmepumpen zu. Sie erwärmen lediglich Brauchwasser. Für sie allein bekommst du die Förderung daher nicht. Du kannst sie dir aber als Umfeldmaßnahme mitfördern lassen. Das heißt: Wenn du dir eine Warmwasser-Wärmepumpe zusammen mit einem förderfähigen Heizsystem zulegst, erhältst du den Zuschuss auf die Gesamtanlage.

Damit du eine Wärmepumpe gefördert bekommst, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Die Wärmepumpe muss eine Mindesteffizienz gewährleisten. Das BAFA bietet eine laufend aktualisierte Liste mit allen zur Förderung zugelassenen Wärmepumpen.
  • Einbau von Wärmemengenzähler
  • Einbau eines Stromzählers
  • Anschluss an Smart-Meter-Gateway
  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Anpassen der Heizkurve an das Gebäude
  • bei Wärmepumpen mit neuer Erdsondenbohrung: Abschluss einer verschuldensunabhängigen Versicherung gegen unvorhergesehene Sachschäden und Zertifizierung der Bohrfirma nach DVGW
Keine Förderung für Eigenbau, dafür aber für Eigen-Einbau

Nicht förderfähig sind Eigenbauanlagen sowie Prototypen, von denen bisher weniger als vier Exemplare in Betrieb sind. Auch gebrauchte Anlagen erfüllen die Anforderungen der Wärmepumpen-Förderung nicht.

Dafür erhältst du jedoch auch dann Förderung, wenn du die Wärmepumpe selbst einbaust. Du kannst dann zwar deine Arbeitszeit nicht in Form von Installationskosten geltend machen. Aber du bekommst einen Anteil der Materialkosten bezuschusst. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Energieeffizienz-Experte oder Heizungsfachbetrieb dir per Verwendungsnachweis bescheinigt, dass alle Arbeiten korrekt durchgeführt wurden und die angegebenen Kosten stimmen.

Fazit: Hol dir die Wärmepumpen-Förderung, solange es sie noch gibt

Wenn die letzten Jahre eines gezeigt haben, dann, dass Förderungen gerne mal kurzfristig gesenkt oder sogar ganz gestrichen werden. Ob in Zukunft noch Förderung in dieser Höhe für neue Heizungen vergeben wird, ist nicht garantiert. In der BEG selbst heißt es, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht und diese von den veranschlagten Haushaltsmitteln abhängig ist. Willst auch du von einem Zuschuss bis zu 70 % profitieren, solltest du ihn dir jetzt noch sichern. Zur Umsetzung hast du dann ja bis zu 3 Jahre Zeit.

Meine Empfehlung: Jetzt auf Wärmepumpe umsteigen und doppelt sparen

Wenn du mit dem Gedanken spielst, dir eine Wärmepumpe zuzulegen, dann warte nicht zu lang. Besser wird die Förderung sehr wahrscheinlich nicht mehr. Viel eher ist davon auszugehen: Je mehr sich die Vorteile von Wärmepumpen zeigen, desto weniger hat der Staat Grund, durch Förderung für sie zu werben. Noch hast du die Möglichkeit, deine Investitionskosten um bis zu 70 % zu senken.

Eine Wärmepumpe ist zwar teurer in der Anschaffung als eine Gas- oder Ölheizung. Angesichts gestiegener Gasnetzpreise, der weiter steigenden CO2-Abgabe und der vielerorts gesunkenen Strompreise hast du mit einer Wärmepumpe aber die geringeren Betriebskosten. Und bereits jetzt erzielen Häuser mit Gas- und Ölheizungen schlechtere Verkaufspreise. Eine Wärmepumpe stellt somit auch eine Wertsteigerung deiner Immobilie dar.

Ariane Müller

Fachredakteurin für Energiethemen

Ariane ist Expertin für energetisches Bauen und Sanieren. Sie informiert über die verschiedenen Heizungsarten, die Möglichkeiten der eigenen Stromgewinnung und Wege zur besseren Gebäudedämmung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Wärmepumpen-Förderung

Wieviel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe?

Für eine Wärmepumpe bekommen Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Rückerstattung von bis zu 70 % Ihrer Kosten sowie – bei Bedarf – einen zinsgünstigen Kredit zur Finanzierung. Haben Sie es verpasst, diese Förderung vor Kauf und Installation der Wärmepumpe zu beantragen, bleibt Ihnen noch der Steuerbonus in Höhe von 20 %. Möchten Sie die Effizienz Ihrer bereits vorhandenen Wärmepumpe steigen, unterstützt der Staat entsprechende Maßnahmen zu 15–20 %. Für den Einbau einer Wärmepumpe im Neubau gibt es keine direkte Förderung. Hier wird sie nur mitgefördert, wenn sie dazu beiträgt, dass das Gebäude die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht.

Wie beantrage ich Förderung für eine Wärmepumpe?

Wollen Sie Ihre alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen beziehungsweise erweitern, müssen Sie sich an die KfW wenden. In deren Online-Portal stellen Sie oder ein von Ihnen beauftragter Experte den Förderantrag. Dies muss vor Kauf und Einbau der Wärmepumpe erfolgen.

Förderung für eine Wärmepumpe: Wie lange wird es sie noch geben?

Das lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Da jedoch nicht alle politischen Parteien die Förderung unterstützen, kann es durchaus passieren, dass sie in nicht allzu ferner Zukunft abgeschafft oder zumindest stark gesenkt wird.

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