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Solarpflicht: Für welche Dächer gilt sie?

Bin ich verpflichtet, eine Solar­anlage zu installieren? Die Ant­wort auf diese Frage hängt von deinem Wohnort und deinem Dach ab. So haben die meisten Bundesländer inzwischen eine Form von Solarpflicht in ihren Gesetzgebungen. Wann und wo­für diese jeweils gilt und was dich von ihr befreien kann: Hier bekommst du einen Überblick. 

Das Wichtigste zur Solarpflicht in Deutschland

Die Solarpflicht 2026 auf einen Blick
  • Flickenteppich Deutsch­land: Eine bundesweite Solarpflicht gibt es nicht. Viele Bundesländer haben aber eigene Rege­lun­gen zur verpflichtenden PV-Installation.
  • Privat vs. öffentlich: Meist gelten diese für öffentliche und gewerbliche Immobi­lien sowie Parkplätze. Zu­nehmend sind jedoch auch Wohngebäude betroffen.
  • Neubau vs. Bestand: Die Solarpflicht gilt vor allem für Neubauten. Bei beste­henden Häusern greift sie nur in manchen Fällen und erst dann, wenn du das Dach grundlegend sa­nierst.
  • Ausnahmen: Wenn dein Dach statisch ungeeignet ist, im Schatten liegt oder die Kosten unzumutbar sind, kannst du dich be­freien lassen.
  • Wirtschaftlichkeit: Trotz Investitionskosten lohnt sich die Pflicht meistens. Eine Anlage amortisiert sich oft nach 10 bis 15 Jah­ren durch gesparte Strom­kosten.

Was bedeutet Solarpflicht?

Mit Solarpflicht – auch als Solar­dach-Pflicht, Solaranlagen-Pflicht oder solare Baupflicht bezeichnet – sind gesetzliche Vorgaben zur ver­pflichtenden Installation und Nut­zung von Solaranlagen auf Gebäu­dedächern gemeint. In erster Linie bezieht sie sich auf Photovoltaik-Anlagen zur Gewinnung von Strom. Sie ist daher auch als Photovoltaik-Pflicht oder PV-Pflicht bekannt.

Meist stellt die Installation einer Solarthermie-Anlage zur Warmwas­serbereitung und Heizungsunter­stüt­zung aber ebenfalls eine Erfül­lungsoption der Solarpflicht dar. Denn auch damit nutzt du klima­schonen­de Sonnenenergie.

Gründe für die Solar­pflicht
  • Senkung der Treibhaus­emissionen: Von 1990 bis 2022 konnten in Deutsch­land durch PV-Nutzung 41,7 Millionen Tonnen CO2 ein­gespart werden. 2030 sol­len die Emissionen min­destens 55 % geringer sein als 1990.
  • Unabhängigkeit von fos­silen Brennstoff-Impor­ten: Deutschland kosten diese zwischen 40 und 130 Milliarden Euro pro Jahr. Die Sonne schickt ihre e­nergiereichen Strahlen da­gegen kostenlos zur Erde.
  • Ungenutztes PV-Poten­zial: 2024 stammten ge­rade einmal 14,7 Prozent unseres Bruttostrom­ver­brauchs aus Solarenergie. Das liegt unter anderem daran, dass von etwa 40 Millionen für Photovoltaik geeigneten Gebäuden nur rund 3,7 Millionen mit ei­ner Anlage ausgestattet sind.
  • Steigender Strombedarf: Aufgrund der zunehmen­den Verwendung von Wär­mepumpen und Elektro­fahrzeugen brauchen wir künftig noch mehr Strom. Stromerzeugung mittels fossiler Brennstoffe wie Kohle und Gas wird sich durch die immer höher werdende CO2-Abgabe weiter verteuern.

✹ Ziel ist es, bis 2045 auf eine Gesamt-PV-Leistung von 400 GW zu kommen. Derzeit beträgt sie knapp 100 GW. Der Solaraus­bau darf somit nicht ins Sto­cken geraten. Durch eine Solar­pflicht lässt sich erreichen, dass immer mehr Dächer mit einer PV-Anlage versehen werden.

Wo und wofür eine Solarpflicht gilt

Die Photovoltaikanlagen-Pflicht kann sowohl für Gebäude als auch für Parkplatzflächen gelten. Bei Gebäu­den wird zwischen öffentlichen, ge­werblich genutzten und privaten un­terschieden. So galt beziehungswei­se gilt sie in den meisten Fällen zunächst für Nicht-Wohngebäude.

Bisher haben acht Bundesländer ei­ne Solarpflicht, die auch Wohnhäu­ser umfasst:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Schleswig-Holstein

Des Weiteren wird bei der Solar­pflicht zwischen Neubauten und Altbauten differenziert. So wurde sie bisher fast immer zuerst für Neubau­ten eingeführt.

Eine Verpflichtung zur PV-Installa­tion im Rahmen einer umfassenden Dachsanierung gibt es bisher in sieben Bundesländern:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
Neubau mit Gerüst und Solaranlage
In den meisten Bundesländern gilt für bestimmte Neubauten eine Pflicht zur Installation einer Solaranlage. | Foto: tl6781 – stock.adobe.com

Die meisten Bun­desländer ha­ben eine Solar­pflicht

Als erste Bundesländer führten 2022 Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eine Solardach-Pflicht ein – zunächst jedoch nur für Nicht-Wohngebäude und größere Park­plät­ze.

2023 zogen Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein mit eigenen Regelungen nach.

Seit Mitte 2024 gehören auch Bran­denburg und Bremen zu den Bundes­ländern mit Solarpflicht.

Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thü­ringen verfügen bisher noch nicht über entsprechende Regelungen.

Einen schnellen Überblick, in wel­chen Bundesländern es eine Solar­pflicht für Wohngebäude gibt und wann diese gilt, bietet dir die folgen­de Tabelle:

Bundesland Derzeit Solarpflicht? Wohngebäude? Neubau o. Sanierung?
Baden-Württemberg ja beides
Bayern (✅) ja beides
Berlin ja beides
Brandenburg nein
Bremen ja beides
Hamburg ja beides
Hessen nein
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen ja beides
Nordrhein-Westfalen ja beides
Rheinland-Pfalz jein (Pflicht zur Vorbereitung, nicht zur Installation) beides
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein ja Neubau
Thüringen

Solarpflicht in Ba­den-Württemberg – Bei Neubau und Sanierung

Baden-Württemberg war 2022 das erste Bundesland, das die Einfüh­rung einer Solarpflicht vornahm. Da­mit machte es zum Landesgesetz, was die Städte Waiblingen und Tübingen bereits 2006 bzw. 2018 auf kommunaler Ebene erfolgreich er­probt hatten. Die entsprechenden Vorgaben finden sich im Klima­schutz- und Klimawandelanpas­sungsgesetz BW (§ 23). So möchte das Bundesland bereits 2040 klima­neutral sein.

  • seit 1. Januar 2022: für neue Nichtwohngebäude u. neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen
  • seit 1. Mai 2022: für neue Wohngebäude
  • seit 1. Januar 2023: bei allen grundlegenden Dachsanie­rungen

Zur Erfüllung der Solardachpflicht muss auf mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche eine Solaranlage installiert werden (bei gleichzeitiger Pflicht zur Dachbegrü­nung: 30 Prozent). Alternativ zu Pho­tovoltaik-Modulen können auch So­larthermie-Kollektoren zum Einsatz kommen. Die Anlage kann auch an anderen Gebäudeflächen ange­bracht werden, z. B. in Form einer Solarfassade. Außerdem musst du nicht notwendigerweise eine PV-An­lage kaufen – die Vermietung deiner Dachfläche an eine Solarfirma ist ebenfalls möglich.

Solarpflicht in Bayern – Bei Neu­bau und Sanierung

Im Freistaat besteht seit 2023 eine PV-Pflicht – zunächst nur für neu errichtete Nichtwohngebäude. Fest­gehalten ist diese in der Bayerischen Bauordnung (Art. 44a). Inzwischen wurde sie auf Wohngebäude und Altbauten ausgeweitet.

  • seit 1. März 2023: für neue Gewerbe- und Industrie­ge­bäude
  • seit 1. Juli 2023: für sonstige neue Nichtwohngebäude
  • seit 1. Januar 2025: für neue Wohngebäude sowie bei voll­ständiger Dachhaut-Erneue­rung von Wohngebäuden u. Nichtwohngebäuden

Zur Erfüllung muss mindestens ein Drittel der Dachfläche mit Solarmo­dulen belegt werden. Außer, diese gilt der Belichtung oder Be- und Entlüf­tung. Auch Solarthermieanlagen kommen als Option infrage.

Für Wohngebäude hat die bayrische Landesregierung lediglich eine Soll-Vorschrift erlassen. Hierbei handelt es sich eher um eine Handlungs­an­weisung als um eine direkte Solar­pflicht. So bist du zwar dazu ange­halten, bei Neubau oder Dachsanie­rung eine PV-Anlage zu installieren. Jedoch besteht ein gewisser Spiel­raum für Ausnahmen. Ob diese vor­liegen, entscheiden Einzelfallprü­fun­gen. Ohne entsprechende Gründe können dir jedoch auch bei einer Soll-Vorschrift rechtliche Konse­quenzen drohen, wenn du dieser nicht nachkommst.

Ausgenommen von der Solardach­pflicht sind u.a.:

  • Gebäude, deren Dachfläche kleiner als 50 m2 ist,
  • zu Wohnhäusern gehörende Gebäude wie Garagen oder Carports,
  • Gewächshäuser,
  • sowie nur zeitweise nutzbare Gebäude.

Solarpflicht in Berlin – Bei Neubau und Sanierung

2021 wurde das Solargesetz Berlin beschlossen. Dieses enthält die seit dem 1. Januar 2023 geltende Solar­pflicht für Wohngebäude und Nicht­wohngebäude (ab einer Nutzfläche von 50 m2) umfasst und sowohl bei Neubauten als auch Dachhaut-Erneuerungen greift.

Wenn möglich, soll der Solarstrom Mietern per Mieterstrom-Modellen zur Verfügung gestellt werden. Es darf aber anstelle einer Photovoltaik­anlage auch eine Solarthermieanlage installiert werden; oder anstelle des Dachs eine andere Außenfläche mit Modulen belegt werden. Mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche (Neubau) bzw. Nettodachfläche (Umbau) müssen belegt werden. Alternativ kannst du dich bei der Größe der Anlage auch an der Leis­tung orientieren:

  • bei bis zu 2 Wohneinheiten: mindestens 2 kW
  • bei 3 bis 5 Wohneinheiten: mindestens 3 kW
  • bei 6 bis 10 Wohneinheiten: mindestens 6 kW

Solarpflicht in Bremen – Bei Neu­bau und Sanierung

Das Bremische Gesetz zur Beschleu­nigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie (BremSolarG) wurde 2023 beschlossen. Die darin enthaltene PV-Pflicht betraf zu­nächst nur Sanierungen, und erst im zweiten Schritt Neubauten:

  • seit 1. Juli 2024: für grundle­gende Dachsanierungen bei Wohn- und Nichtwohngebäu­den
  • seit 1. Juli 2025: für alle Neu­bauten (WG u. NWG)

Zur Erfüllung müssen die Module mindestens 50 Prozent der Brutto­dachfläche bedecken (bei vorge­schriebener Dachbegrünung abzüg­lich 50 Prozent der begrünten Flä­che). Alternativ darfst du auch Solar­thermie-Kollektoren anbringen.

Änderungen vom Mai 2024: Die Solarpflicht greift bereits ab einer Sanierung von 80 % der Dachfläche. Dafür besteht nun nicht mehr die Verpflichtung, das Dach bei der Sa­nierung erst PV-ready zu machen, um die Anlage dann innerhalb von zwei Jahren zu installieren. Die Anzei­gepflicht ist entfallen. Stattdessen musst du der Behörde nun Nachwei­se erst auf Verlangen vorlegen. In Fällen von unzumutbaren Härten ist eine Befreiung von der Solarpflicht möglich. Außerdem greift sie nun erst ab einer Dachfläche von 25 m2.

Solarpflicht in Hamburg – Bei Neu­bau und Sanierung

Nach der ersten Novelle 2020 wurde das Hamburger Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) 2023 ein weiteres Mal überarbeitet und die bestehende Photovoltaik-Pflicht erweitert (§ 16).

  • seit 1. Januar 2023: für neue Wohn- und Nichtwohngebäude
  • seit 1. Januar 2024: bei voll­ständiger Dachhaut-Erneue­rung aller Wohn- und Nicht­wohngebäude sowie neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellflächen
  • ab 1. Januar 2027: bei Flachdä­chern Pflicht zur Errichtung von Solargründächern (70 % Grün­dach + 30 % Photovoltaik)

Die PV-Module müssen mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche (Neubau) bzw. Nettodachfläche (Bestandsbau) belegen. Die Solar­pflicht greift erst ab einer Brutto­dachfläche von 50 m2. Die Installa­tion kann alternativ auch auf ande­ren Gebäudeteilen oder auf anderen sich auf demselben Grundstück be­findlichen Gebäuden erfolgen. Auch eine Solarthermie-Anlage ist zur Erfüllung der Vorgaben anrechenbar.

Solarpflicht in Hessen – Nur für Liegenschaften

Das Hessische Energiegesetz (HEG) § 9a schreibt derzeit nur eine Photo­voltaik-Pflicht für landeseigene Gebäude und Parkplätze vor. Private Wohngebäude sind derzeit nicht betroffen.

  • seit 29.11.2023: für neue lan­deseigene Gebäude u. neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen
  • seit 29.11.2024: für bestehende landeseigene Gebäude

Solarpflicht in Mecklenburg-Vorpommern – Nicht eingeführt

Bisher gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Solarpflicht. Der Entwurf des Landes-Klimaschutzge­setzes M-V sah zunächst eine für alle Gebäude geltende Solaranlagen-Pflicht vor. Am 30. Juni 2025 wurde es jedoch ohne die entsprechenden Regelungen beschlossen. Somit ist vorerst nicht mit einer Einführung zu rechnen.

Solarpflicht in Niedersachsen – Bei Neubau und Sanie­rung

Im § 32a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) findet sich seit 2023 eine Solaranlagen-Pflicht. Diese sah zunächst nur für überwiegend gewerblich genutzte Gebäude eine sofortige Installation von Photovol­taikanlagen vor. Bei neuen Wohnge­bäuden gab es anfangs nur die Vor­gabe, das Dach so zu konstruieren, dass darauf eine Solaranlage errich­tet werden kann (PV-ready). Seit 2025 musst du auch diese direkt mit einer solchen ausstatten.

  • seit 1. Januar 2023: für neue gewerblich genutzte Gebäude u. neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellflächen sowie Vorberei­tung neuer Wohngebäude auf PV-Installation
  • seit 1. Januar 2024: für sons­tige neue Nichtwohngebäude
  • seit 1. Januar 2025: für neue Wohngebäude und bei umfas­sender Dachsanierung sowie für neue Parkplätze ab 25 Stell­flächen

Die Photovoltaikanlagen-Pflicht greift ab einer Dachfläche von 50 m2. 50 Prozent der Dachfläche hast du dann mit PV-Modulen oder aber Solarthermie-Kollektoren zu belegen.

Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen – Bei Neu­bau und Sanierung

NRW führte schon 2022 eine PV-Pflicht für größere Parkplätze ein. Für Gebäude gibt es sie seit Anfang 2023. Zunächst auf Nichtwohnge­bäude beschränkt, umfasst sie seit 2025 auch Wohnhäuser. Zu finden ist sie in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in § 42a.

  • seit 1. Januar 2022: für neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen
  • seit 1. Januar 2023: für neue Nichtwohngebäude
  • seit 1. Juli 2024: bei vollstän­diger Dachhaut-Erneuerung von kommunalen Gebäuden
  • seit 1. Januar 2025: für neue Wohngebäude
  • seit 1. Januar 2026: bei voll­ständiger Dachhaut-Erneue­rung sonstiger Gebäude

Das Gebäude muss dafür mindes­tens eine Nutzfläche von 50 m2 haben. Auch eine Solarthermieanlage stellt eine Erfüllungsoption dar.

Solarpflicht in Rheinland-Pfalz – Wohngebäude nur PV-ready

In Rheinland-Pfalz ist die solare Baupflicht im Landessolargesetz geregelt. Sie gilt in erster Linie für öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude. Als privater Hausbesitzer habenst du bei der Errichtung oder Sanierung einer Immobilie jedoch darauf zu achten, dass deren Trag­konstruktion auf das Gewicht einer PV-Anlage ausgelegt ist (PV-ready). Ob und wann du diese installierst, bleibt aber dir selbst überlassen.

  • seit 1. Januar 2023: für neue öffentlich u. gewerblich genutz­te Gebäude sowie Parkplätze ab 50 Stellflächen
  • seit 1. Januar 2024: bei grund­legender Dachsanierung öffent­licher u. gewerblich genutzter Gebäude

Die PV-Pflicht greift ab einer Nutzflä­che von mindestens 100 m2 (bei Wohngebäuden mindestens 50 m2). Mindestens 60 Prozent der Dach­flä­che ist für die Solaranlage zu ver­wenden. Alternativ können auch an­dere Außenflächen des Gebäudes genutzt oder aber Solarthermie-Kollektoren angebracht werden.

Solarpflicht in Saarland – Für Wohngebäude nicht geplant

Das Saarland hat derzeit noch keine Photovoltaik-Pflicht. Es wird aller­dings bereits an einem Klimaschutz­gesetz gearbeitet. In diesem Zusam­menhang ist eine Solarpflicht für öffentliche Gebäude im Gespräch. Private Hausbesitzer brauchen aber wohl keine Vorschriften befürchten.

Solarpflicht in Sachsen – Nicht geplant

Im Freistaat gibt es derzeit keine PV-Pflicht und es existieren auch keine Pläne, eine auf Landesebene einzuführen. So wurde im sächsi­schen Energieministerium beschlos­sen, sich eher für eine bundesweite Solarpflicht einzusetzen.

Solarpflicht in Sachsen-Anhalt – Nicht geplant

Sachsen-Anhalt hat bisher noch keine Solaranlagen-Pflicht, und aktuell ist deren Einführung auch nicht geplant.

Solarpflicht in Schleswig-Holstein – Für neue Wohn­ge­bäude

Im Energiewende- und Klimaschutz­gesetz Schleswig-Holstein (EWKG) findet sich eine Photovoltaik-Pflicht für Parkplätze ab 70 Stellflächen (§ 25) sowie für Nichtwohngebäude (§ 26). Diese gilt bei Errichtung oder Sanierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche. In Kraft trat sie am 1. Januar 2023. Die Installation der Solaranlage kann auch auf anderen Außenflächen erfolgen. Neben PV-Modulen stellen auch Solarthermie-Kollektoren eine Erfüllungsoption dar.

Änderungen vom 30.01.2025: Ange­sichts weltweiter Extremwetterereig­nisse beschloss die schleswig-holsteinische Landesregierung am 30.01.2025 eine Novelle des EWKG, um den PV-Ausbau voranzutreiben. Seit 30.01.2026 gilt die Solarpflicht auch für neu errichtete Wohnge­bäude.

Solarpflicht in Thüringen – Keine konkreten Pläne

Thüringen ist bisher noch ohne Photovoltaik-Pflicht. Deren Einfüh­rung ist aber bereits im Gespräch gewesen. Denn das Land hat sich im Thüringer Klimaschutzgesetz das Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu werden.

Wird es eine Solarpflicht für ganz Deutschland geben?

Für die aktuellen Regierungs­parteien ist eine bundesweite Solarpflicht bisher kein Thema. Bei der Vorgängerregierung war zumindest eine für gewerbliche Neubauten im Gespräch. Die könnte auch durchaus noch kommen. Denn am 12. März 2024 beschloss das Europäische Parlament die Überarbeitung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD). Der zufolge sollen alle Neubauten künftig "solartaug­lich" erstellt werden (§ 10). Dabei liegt der Fokus zunächst auf öffentlichen sowie sonstigen Nichtwohngebäuden ab 250 m2. Bereits bestehende öffentliche Gebäude sollen nach Größe gestaffelt solar nachgerüstet werden. Spätestens ab 2030 sollen die Vorgaben dann auch für neue Wohngebäude gelten.

Was von der Solarpflicht befreit

Gibt es an deinem Wohnort eine Solarpflicht, brauchst du dennoch nicht in jedem Fall eine PV-Anlage zu installieren. Denn die Pflicht greift nicht, wenn der Betrieb einer Solar­anlage technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Gründe dafür können sein:

  • Statik: Dein Dachstuhl trägt das zusätzliche Gewicht der Module (ca. 15–20 kg/m²) nicht.
  • Verschattung: Große Bäume oder Nachbarhäuser werfen so viel Schatten, dass die Anlage kaum Strom produzieren würde.
  • Dachausrichtung: Eine reine Nordausrichtung mit steilem Winkel macht PV oft unwirt­schaftlich.
  • Gebäudezustand: Es ist abzu­sehen, dass dein Haus keine 20 Jahre mehr genutzt wird.
  • Finanzierung: Du bist nicht in der Lage, die Investitions­sum­me aufzubringen und erhältst auch keine Kredite.

 

Ausnahmeregelungen können auch für unter Denkmalschutz stehende Häuser gelten. Eine generelle Befrei­ung denkmalgeschützter Immobi­lien von der Solaranlagen-Pflicht gibt es allerdings nicht. Hier solltest du dich bei der zuständigen Behörde erkundigen.

 

❗️ Wichtig: Dokumentiere den Grund für eine Befreiung und lass ihn dir von Experten wie einem Statiker oder Energieberater schriftlich bestätigen. Nur mit Nachweisen bist du auf der sicheren Seite.

Lohnt sich PV auch ohne Pflicht?

Greift bei dir die Solaranlagen-Pflicht nicht, kann sich die Anschaffung ei­ner Photovoltaik-Anlage trotzdem lohnen. So kostet dich Strom vom eigenen Dach in der Erzeugung nur etwa 6 bis 14 Cent pro Kilowatt­stun­de (kWh). Für Strom aus dem Netz zahlst du dagegen oft 30 bis 40 Cent. Mit einer eigenen Solaranlage sparst du also einiges an Kosten.

💶 Beispielrechnung für ein Einfami­lienhaus:

  • Investition für 8 kWp-Anlage: ca. 12.000 € – 15.000 €
  • Ersparnis bei Stromkosten pro Jahr: ca. 1.000 € – 1.400 €
  • Amortisation: Nach ca. 11 bis 13 Jahren hast du die Kosten wie­der drin. Danach machst du Gewinn.

Kombinierst du die PV-Anlage mit einer Wärmepumpe oder einem E-Auto, erhöht sich dein Eigenver­brauch und die Anlage rechnet sich noch schneller.

Solarteur neben Solaranlage
PV-Anlagen sind auch ohne gesetzliche Verpflichtung die Installation wert. | Foto: OpticalDesign – stock.adobe.com
Meine Meinung: Ob mit oder ohne Solarpflicht, PV lohnt sich

Unabhängig davon, ob dein Bun­desland oder deine Kommune eine Solarpflicht hat, solltest du die Anschaffung einer PV-Anlage in Erwägung ziehen. Denn bei hohem Eigenverbrauch brauchst du viel weniger vom teuren Netz­strom. Und für nicht selbst ver­brauchten Strom erhältst du ei­ne Einspeise­vergütung.

Die Kosten für eine Photovoltaik­anlage sind in den letzten Jah­ren immer weiter gesunken. Bei einem Neubau machen sie nur etwa 2 Prozent der Gesamtinves­tition aus. In einigen Bundeslän­dern und Kommunen gibt es zu­dem Förderung für Photovoltaik-Anlagen und deren Komponen­ten. Durch eingesparte Strom­kosten und die Vergütung der Netzeinspeisung amortisieren sich die Anlagen meist schon nach etwa 10 Jahren.

Hinzu kommt das gute Gefühl, selbst Energie zu gewinnen – und zwar auf regenerative und umweltschonende Weise –, sowie die Unabhängigkeit von externen Anbietern.

Frau mit braunen Haaren und schwarzem Oberteil vor grünem Hintergrund lächelt in die Kamera.
Ariane Müller

Fachredakteurin für Energiethemen

Ich recherchiere und rechne, analysiere Forschungsdaten und Förderprogramme – damit du auf einen Blick erfährst, welche Maßnahmen sich für dein Haus lohnen. Als Altbau-Besitzerin weiß ich aus eigener Erfahrung, wie kostspielig Sanierungen sein können und wie wichtig es ist, gut informiert zu sein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Solarpflicht

Gibt es eine Solarpflicht für Bestandsgebäude?

Eine generelle Solarpflicht für Be­standsgebäude existiert nicht und wird wohl auch nicht kommen. Denn die rechtlichen Hürden dafür wären recht hoch. Als Hausbesitzer bist du also in keinem Bundesland dazu verpflichtet, dein Dach mit einer Solaranlage nachzurüsten. In Baden-Württemberg, Bayern, Ber­lin, Bremen, Hamburg, Nieder­sach­sen und Nordrhein-Westfalen gibt es aber auch für Wohngebäude die Vorgabe, diese im Zuge einer um­fassenden Dachsanierung mit ei­ner PV-Anlage auszustatten.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Solar­pflicht halte?

Gilt in deinem Bundesland oder deiner Kommune eine Photovol­taikpflicht, musst du dieser auch entsprechend der Vorgaben nach­kommen. Tust du dies nicht, droht dir eine Strafzahlung. Wie hoch diese ist, erfährst du aus den Richtlinien. Im Berliner Solargesetz etwa heißt es, dass eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro (Ein- bis Zweifamilienhäuser) bzw. bis zu 25.000 Euro (Mehrfamilien­häuser) geahndet wird. Bei Nicht­wohngebäuden können es bis zu 50.000 Euro werden.

Zählt auch ein Balkon­kraft­werk zur Erfüllung der Pflicht?

Meistens nein. Die Gesetze fordern oft eine Mindestleistung pro Qua­dratmeter Dachfläche oder eine prozentuale Belegung. Ein kleines Balkonkraftwerk reicht dafür tech­nisch nicht aus.

Gilt die Pflicht auch für Carports oder Garagen?

In einigen Bundesländern ja, wenn die Fläche eine gewisse Mindest­größe (oft 50 m²) überschreitet und für Solarnutzung geeignet ist.

Ich kann mir die Anlage nicht leisten. Was nun?

Dann kann es sein, dass bei dir die Härtefallregelung greift. Wenn nicht, kannst du bei der KfW und einigen Landesbanken zinsgüns­ti­ge Kredite zur Finanzierung be­kommen. Alternativ hast du die Möglichkeit, eine PV-Anlage zu mieten. Statt einer hohen Anfangs­investition zahlst du dann jeden Monat einen kleineren Betrag.

Kommt eine bundesweite Solarpflicht in Deutsch­land?

Die Bundesregierung setzt bisher auf finanzielle Anreize und Büro­kra­tieabbau, um Photovoltaik für Hausbesitzer attraktiv zu machen. Allerdings treibt die EU-Gebäude­richtlinie (EPBD) den Solarausbau voran – ab 2030 könnte eine Pflicht für alle neuen Wohngebäu­de kommen.

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