Bisher konntest du E-Auto und Speicher nicht mit Netzstrom und Solarstrom beladen und beliebig wieder entladen. Das neue Regelwerk MiSpeL der Bundesnetzagentur schafft diese Hürde ab, wenn du die Direktvermarktung nutzt: Ab Oktober 2027 darfst du Solar- und Netzstrom in Stromspeicher und Autobatterie mischen, im Haushalt verbrauchen oder gewinnbringend ins Stromnetz einspeisen – ohne doppelte Gebühren zu zahlen.

Logisch ist: Das E-Auto bei Sonne mit dem günstigen Strom aus seiner PV-Anlage vollzuladen. Der kostet nur rund 8 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Folgerichtig wäre auch, diesen geladenen Strom, den du nicht verfährst, im Haushalt zu verbrauchen – und den überschüssigen gegen Geld ins Netz einzuspeisen.
Doch halt! Diese Logik gilt gemäß § 19 Abs. 3a EEG bislang nicht. Sobald auch nur einmal neben PV-Strom auch Netzstrom im Autoakku landet, zum Beispiel, wenn du nachts oder unterwegs lädst, hat das – nach alter Regelung – gravierende Folgen: den Verlust der EEG-Förderung in Form der Marktprämie.
Für das bidirektionale Laden mit dem E-Auto war diese bisherige “Ausschließlichkeitsregel” eine nahezu unüberwindbare rechtliche Hürde. Denn: Das Laden mit Netzstrom lässt sich bei einem naturgemäß mobilen E-Auto nicht vermeiden. Weil aber daran unweigerlich der Verlust der EEG-Förderung gekoppelt war, war es de facto nie möglich, die volle Flexibilität aus cleverem Laden und Einspeisen zu nutzen.
Oder wie die Bundesnetzagentur das bisherige Problem formuliert:
"Elektronen haben keine Namensschilder und keine Farbe. Fließen Netzstrom und Solarstrom in dieselbe Batterie, vermischen sie sich wie Wasser im Eimer. Wie stellt man sicher, dass die Förderung nur für die Elektronen aus der Solaranlage gezahlt wird?"
=> Mit diesen unpassenden Puzzleteilen ist nun Schluss: Am 01. Oktober 2026 hat die Bundesnetzagentur die Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten, kurz “MiSpeL”, beschlossen.
Das Problem des gemischten Stroms ist damit gelöst. Du darfst Netzstrom ohne Einbußen durch Netzentgelte, Umlagen und Abgaben gemeinsam mit Solarstrom speichern. Daraus ergibt sich ein weiterer Geldvorteil, wenn du einen dynamischen Stromtarif nutzt. Sobald dieser sehr günstige Strompreise bietet, kannst du deinen Speicher oder dein E-Auto vollladen. Ist der Strompreis teurer, speist du den Strom mit Gewinn wieder ein. Ohne, dass Gebühren diesen Verdienst auffressen.
Betreibst du eine kleine Anlage bis 30 kWp, nutzt du die vereinfachte Pauschaloption: Du musst nichts umbauen und brauchst nur einen Smart Meter. Für deinen Solarstrom erhältst du pauschale Fördergelder. Die Pauschalgrenze ist an die Leistung deiner PV-Anlage gekoppelt und liegt bei 500 kWh/kWp im Jahr.
Hast du zum Beispiel eine PV-Anlage mit 10 kWp auf dem Dach, liegt deine Pauschalgrenze bei 5.000 kWh im Jahr. Jedes Watt, das du bis zu dieser Grenze eingespeist, wird pauschal als förderfähiger Solarstrom abgerechnet.
Außerdem musst du auf den zwischengespeicherten und wieder eingespeisten Strom Netzentgelte, Umlagen und Abgaben nicht doppelt zahlen. Der Grund ist die “Umlagesaldierung”. Mit der Umlagesaldierung zahlst du Netzentgelte und Abgaben nur noch für den Strom, den du tatsächlich im Haus verbrauchst – nicht für zwischengespeicherten Netzstrom.
Diese Variante ist bei PV-Anlagen mit mehr als 30 kWp Leistung bzw. bei gewerblicher Nutzung geeignet. Hier wird über einen separaten Zähler im 15-Minuten-Takt erfasst, welche Kilowattstunde Strom woher kam und wohin sie ging. Die EEG-Marktprämie bleibt erhalten, auch für zwischengespeicherten Strom. Durch unterschiedlichste hinterlegte Rechenformeln sind die verschiedensten Modelle abgedeckt.
Ohne die neue MiSpeL-Regelung (also ohne Umlagesaldierung) war es so, als würde der Supermarkt dir das Pfand beim Zurückgeben der Flasche einfach nicht wiedergeben. Du hättest das Pfand bezahlt, die Flasche abgegeben, aber kein Geld zurückbekommen. Das hat das Speichern von Netzstrom völlig unrentabel gemacht. Du zahlst die "Gebühren" am Ende wirklich nur für den Strom, den du behältst und selbst im Haus verbrauchst.
Dann gehörst du zu den vielen Betreibern älterer PV-Anlagen, für die MisPeL nicht konzipiert wurde. Du solltest auf keinen Fall den gespeicherten Strom aus deinem E-Auto ins Netz einspeisen. Denn das könnte den Verlust deiner Einspeisevergütung für das ganze Jahr bedeuten. Nichtsdestotrotz kannst du den gespeicherten Strom in deinem Haushalt verbrauchen (V2H) und teuren Netzstrom vermeiden.

Bevor du über die Vorteile nachdenkst, die MiSpeL dir bietet, checke erst mal dein heimisches Kraftwerk. Sind alle Komponenten aufeinander abgestimmt und läuft alles effizient? Dann hast du mit der neuen Regelung künftig die Chance, noch mehr rauszuholen, weil dein E-Auto voll ins Energiemanagement deines Hauses einsteigen kann. Aber wenn du als Privatperson deine PV-Anlage planst, solltest du MiSpeL zuletzt denken. Wichtiger ist, dass alle Komponenten zu deinem Strombedarf und deinem Lebensstil passen.
Neben der PV-Anlage, einer passenden Wallbox und einem HEMS (Home Energy Management System) benötigst du vor allem ein E-Auto, das zum bidirektionalen Laden fähig ist. Das sind, Stand Oktober 2026, überraschend wenige Modelle. Denn auch wenn ein Auto zwar bidirektional laden kann, heißt das noch nicht, dass das Einspeisen ins Netz in Deutschland funktioniert. Bei vielen gibt es nur die V2H (Vehicle-to-Home)-Option. Der ADAC stellt Autos vor, die rein technisch V2G (Vehicle-to-Grid)-fähig sind.
Sofort V2G-fähig:
Serienmäßig V2G-vorbereitet:
Wichtig: Schau dir für jedes Modell das technische Datenblatt an und lass dich vom Händler ausgiebig beraten. Unsere Angaben sind nur ein Überblick und ohne Gewähr.
Mit der neuen MiSpeL-Regelung fungiert dein E-Auto als mobiler Stromspeicher. Er speichert tagsüber den Solarstrom und gibt ihn abends an den Haushalt ab. Der Vorteil gegenüber einem stationären Speicher liegt auf der Hand: Gegen durchschnittlich 40 kWh Speicherkapazität des E-Autos wirken die 10 kWh eines üblichen Heimspeichers sehr klein.
Am Beispiel mit einer 10 kWp-PV-Anlage
✔️ Hoher flexibler Stromverbrauch: Neben der PV-Anlage und einem Batteriespeicher fährst du ein Elektroauto und/oder heizt mit einer Wärmepumpe. Nur so kannst du große Strommengen zeitlich flexibel verschieben.
✔️ Passender Stromtarif: Du hast einen dynamischen Stromtarif, mit dem du günstigen Strom zu Tiefpreisphasen beziehen und zu Hochpreisphasen einspeisen kannst. Vor allem rechnest du über die Direktvermarktung ab und erhältst keine Einspeisevergütung.
✔️ Technisch gerüstet: Du nutzt bereits einen Smart Meter. Er ist Voraussetzung.
✔️ Ausreichende Preisspannen & Effizienz: An der Strombörse bestehen ausreichend hohe Preisunterschiede zwischen Lade- und Entladezeiten. Dein Speichersystem arbeitet mit hohem Wirkungsgrad, um Umwandlungsverluste wettzumachen.
✔️ Geringe Fix- und Verwaltungskosten: Für eine Anlage bis 30 kWp gilt die Pauschaloption mit Abrechnung über einen Zähler und es gibt eine automatisierte Steuerung mit einem HEMS - damit die Nebenkosten nicht die Erträge übersteigen. Prüfe auch, was der Direktvermarkter kostet. Es können 5 bis 15 Euro an monatlichen Gebühren anfallen.
Es rechnet sich, wenn du zuhause vollelektrifiziert bist. Das heißt, du hast eine PV-Anlage, eventuell einen Heimspeicher, ein E-Auto und/oder eine Wärmepumpe. Außerdem musst du bereit sein, von der festen Einspeisevergütung in die geförderte Direktvermarktung, am besten mit einem dynamischen Stromtarif, zu wechseln. Denn mit Einspeisevergütung hast du keinen Zugang zu den Vorteilen durch MiSpeL. Der Wechsel in die Direktvermarktung kann sich aber lohnen: Mit dem MiSpeL-Effekt sind bis zu einem Drittel Ersparnis drin. Das ist wie mit der Geldanlage: An der Börse ist das Risiko höher, aber das Gewinnpotenzial größer. Mit dem Sparbuch weiß man, was man hat, kann aber keine großen Sprünge erwarten.