Solarpflicht: Für welche Dächer gilt sie?
Bin ich verpflichtet, eine Solaranlage zu installieren? Die Antwort auf diese Frage hängt von deinem Wohnort und deinem Dach ab. So haben die meisten Bundesländer inzwischen eine Form von Solarpflicht in ihren Gesetzgebungen. Wann und wofür diese jeweils gilt und was dich von ihr befreien kann: Hier bekommst du einen Überblick.
Das Wichtigste zur Solarpflicht in Deutschland
Die Solarpflicht 2026 auf einen Blick
- Flickenteppich Deutschland: Eine bundesweite Solarpflicht gibt es nicht. Viele Bundesländer haben aber bereits eigene Regelungen zur verpflichtenden PV-Installation.
- Privat vs. öffentlich: Meist gelten diese für öffentliche und gewerbliche Immobilien sowie Parkplätze. Zunehmend sind jedoch auch Wohngebäude betroffen.
- Neubau vs. Bestand: Die Solarpflicht gilt vor allem für Neubauten. Bei bestehenden Häusern greift sie nur in manchen Fällen und erst dann, wenn du das Dach grundlegend sanierst.
- Ausnahmen: Wenn dein Dach statisch ungeeignet ist, im Schatten liegt oder die Kosten unzumutbar sind, kannst du dich befreien lassen.
- Wirtschaftlichkeit: Trotz Investitionskosten lohnt sich die Pflicht meistens. Eine Anlage amortisiert sich oft nach 10 bis 15 Jahren durch gesparte Stromkosten.
Inhalt
- Was bedeutet Solarpflicht?
- Wo und wofür die Solarpflicht gilt
- Die meisten Bundesländer haben eine Solarpflicht
- Keine Pflicht, wenn Dach ungeeignet ist
- Lohnt sich PV auch ohne Pflicht?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Solarpflicht

Was bedeutet Solarpflicht?
Mit Solarpflicht – auch als Solardach-Pflicht, Solaranlagen-Pflicht oder solare Baupflicht bezeichnet – sind gesetzliche Vorgaben zur verpflichtenden Installation und Nutzung von Solaranlagen auf Gebäudedächern gemeint. In erster Linie bezieht sie sich auf Photovoltaik-Anlagen zur Gewinnung von Strom. Sie ist daher auch als Photovoltaik-Pflicht oder PV-Pflicht bekannt.
Meist stellt die Installation einer Solarthermie-Anlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung aber ebenfalls eine Erfüllungsoption der Solarpflicht dar. Denn auch damit nutzt du klimaschonende Sonnenenergie.
Gründe für die Solarpflicht
- Senkung der Treibhausemissionen: Von 1990 bis 2022 konnten in Deutschland durch PV-Nutzung 41,7 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. 2030 sollen die Emissionen mindestens 55 % geringer sein als 1990.
- Unabhängigkeit von fossilen Brennstoff-Importen: Deutschland kosten diese zwischen 40 und 130 Milliarden Euro pro Jahr. Die Sonne schickt ihre energiereichen Strahlen dagegen kostenlos zur Erde.
- Ungenutztes PV-Potenzial: 2024 stammten gerade einmal 14,7 Prozent unseres Bruttostromverbrauchs aus Solarenergie. Das liegt unter anderem daran, dass von etwa 40 Millionen für Photovoltaik geeigneten Gebäuden nur rund 3,7 Millionen mit einer Anlage ausgestattet sind.
- Steigender Strombedarf: Aufgrund der zunehmenden Verwendung von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen brauchen wir künftig noch mehr Strom. Stromerzeugung mittels fossiler Brennstoffe wie Kohle und Gas wird sich durch die immer höher werdende CO2-Abgabe weiter verteuern.
➤ Ziel ist es, bis 2045 auf eine Gesamt-PV-Leistung von 400 GW zu kommen. Derzeit beträgt sie knapp 100 GW. Der Solarausbau darf somit nicht ins Stocken geraten. Durch eine Solarpflicht lässt sich erreichen, dass immer mehr Dächer mit einer PV-Anlage versehen werden.
Wo und wofür eine Solarpflicht gilt
Die Photovoltaikanlagen-Pflicht kann sowohl für Gebäude als auch für Parkplatzflächen gelten. Bei Gebäuden wird zwischen öffentlichen, gewerblich genutzten und privaten unterschieden. So galt beziehungsweise gilt sie in den meisten Fällen zunächst für Nicht-Wohngebäude.
Bisher haben acht Bundesländer eine Solarpflicht, die auch Wohnhäuser umfasst:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Schleswig-Holstein
Des Weiteren wird bei der Solarpflicht zwischen Neubauten und Altbauten differenziert. So wurde sie bisher fast immer zuerst für Neubauten eingeführt.
Eine Verpflichtung zur PV-Installation im Rahmen einer umfassenden Dachsanierung gibt es bisher in sieben Bundesländern:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen

Die meisten Bundesländer haben eine Solarpflicht
Als erste Bundesländer führten 2022 Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eine Solardach-Pflicht ein – zunächst jedoch nur für Nicht-Wohngebäude und größere Parkplätze.
2023 zogen Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein mit eigenen Regelungen nach.
Seit Mitte 2024 gehören auch Brandenburg und Bremen zu den Bundesländern mit Solarpflicht.
Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verfügen bisher noch über keine entsprechenden Regelungen.
Einen schnellen Überblick, in welchen Bundesländern es eine Solarpflicht für Wohngebäude gibt und wann diese gilt, bietet dir die folgende Tabelle:
Solarpflicht in Baden-Württemberg – Bei Neubau und Sanierung
Baden-Württemberg war 2022 das erste Bundesland, das die Einführung einer Solarpflicht vornahm. Damit machte es zum Landesgesetz, was die Städte Waiblingen und Tübingen bereits 2006 bzw. 2018 auf kommunaler Ebene erfolgreich erprobt hatten. Die entsprechenden Vorgaben finden sich im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW (§ 23). So möchte das Bundesland bereits 2040 klimaneutral sein.
- seit 1. Januar 2022: für neue Nichtwohngebäude u. neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen
- seit 1. Mai 2022: für neue Wohngebäude
- seit 1. Januar 2023: bei allen grundlegenden Dachsanierungen
Zur Erfüllung der Solardachpflicht muss auf mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche eine Solaranlage installiert werden (bei gleichzeitiger Pflicht zur Dachbegrünung: 30 Prozent). Alternativ zu Photovoltaik-Modulen können auch Solarthermie-Kollektoren zum Einsatz kommen. Die Anlage kann auch an anderen Gebäudeflächen angebracht werden, z. B. in Form einer Solarfassade. Außerdem usst du nicht notwendigerweise eine PV-Anlage kaufen – die Vermietung deiner Dachfläche an eine Solarfirma ist ebenfalls möglich.
Solarpflicht in Bayern – Bei Neubau und Sanierung
Im Freistaat besteht seit 2023 eine PV-Pflicht – zunächst nur für neu errichtete Nichtwohngebäude. Festgehalten ist diese in der Bayerischen Bauordnung (Art. 44a). Inzwischen wurde sie auf Wohngebäude und Altbauten ausgeweitet.
- seit 1. März 2023: für neue Gewerbe- und Industriegebäude
- seit 1. Juli 2023: für sonstige neue Nichtwohngebäude
- seit 1. Januar 2025: für neue Wohngebäude sowie bei vollständiger Dachhaut-Erneuerung von Wohngebäuden u. Nichtwohngebäuden
Zur Erfüllung muss mindestens ein Drittel der Dachfläche mit Solarmodulen belegt werden. Außer, diese gilt der Belichtung oder Be- und Entlüftung. Auch Solarthermieanlagen kommen als Option infrage.
Für Wohngebäude hat die bayrische Landesregierung lediglich eine Soll-Vorschrift erlassen. Hierbei handelt es sich eher um eine Handlungsanweisung als um eine direkte Solarpflicht. So bist du zwar dazu angehalten, bei Neubau oder Dachsanierung eine PV-Anlage zu installieren. Jedoch besteht ein gewisser Spielraum für Ausnahmen. Ob diese vorliegen, entscheiden Einzelfallprüfungen. Ohne entsprechende Gründe können dir jedoch auch bei einer Soll-Vorschrift rechtliche Konsequenzen drohen, wenn du dieser nicht nachkommst.
Ausgenommen von der Solardachpflicht sind u.a.:
- Gebäude, deren Dachfläche kleiner als 50 m2 ist,
- zu Wohnhäusern gehörende Gebäude wie Garagen oder Carports,
- Gewächshäuser,
- sowie nur zeitweise nutzbare Gebäude.
Solarpflicht in Berlin – Bei Neubau und Sanierung
2021 wurde das Solargesetz Berlin beschlossen. Dieses enthält die seit dem 1. Januar 2023 geltende Solarpflicht für Wohngebäude und Nichtwohngebäude (ab einer Nutzfläche von 50 m2) umfasst und sowohl bei Neubauten als auch Dachhaut-Erneuerungen greift.
Wenn möglich, soll Mietern per Mieterstrom-Modellen die Nutzung des Solarstroms ermöglicht werden. Es darf aber anstelle einer Photovoltaikanlage auch eine Solarthermieanlage installiert werden; oder anstelle des Dachs eine andere Außenfläche mit Modulen belegt werden. Mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche (Neubau) bzw. Nettodachfläche (Umbau) müssen belegt werden. Alternativ kannst du dich bei der Größe der Anlage auch an der Leistung orientieren:
- bei bis zu 2 Wohneinheiten: mindestens 2 kW
- bei 3 bis 5 Wohneinheiten: mindestens 3 kW
- bei 6 bis 10 Wohneinheiten: mindestens 6 kW
Solarpflicht in Bremen – Bei Neubau und Sanierung
Das Bremische Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie (BremSolarG) wurde 2023 beschlossen. Die darin enthaltene PV-Pflicht betraf zunächst nur Sanierungen, und erst im zweiten Schritt Neubauten:
- seit 1. Juli 2024: für grundlegende Dachsanierungen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden
- ab 1. Juli 2025: für alle Neubauten (WG u. NWG)
Zur Erfüllung müssen die Module mindestens 50 Prozent der Bruttodachfläche bedecken (bei vorgeschriebener Dachbegrünung abzüglich 50 Prozent der begrünten Fläche). Alternativ darfst du auch Solarthermie-Kollektoren anbringen.
Änderungen vom Mai 2024: Die Solarpflicht greift bereits ab einer Sanierung von 80 % der Dachfläche. Dafür besteht nun nicht mehr die Verpflichtung, das Dach bei der Sanierung erst PV-ready zu machen, um die Anlage dann innerhalb von zwei Jahren zu installieren. Die Anzeigepflicht ist entfallen. Stattdessen musst du der Behörde nun Nachweise erst auf Verlangen vorlegen. In Fällen von unzumutbaren Härten ist eine Befreiung von der Solarpflicht möglich. Außerdem greift sie nun erst ab einer Dachfläche von 25 m2.
Solarpflicht in Hamburg – Bei Neubau und Sanierung
Nach der ersten Novelle 2020 wurde das Hamburger Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) 2023 ein weiteres Mal überarbeitet. Dies führte zu einer Erweiterung der bereits bestehenden Photovoltaik-Pflicht (§ 16).
- seit 1. Januar 2023: für neue Wohn- und Nichtwohngebäude
- seit 1. Januar 2024: bei vollständiger Dachhaut-Erneuerung aller Wohn- und Nichtwohngebäude sowie neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellflächen
- ab 1. Januar 2027: bei Flachdächern Pflicht zur Errichtung von Solargründächern (70 % Gründach + 30 % Photovoltaik)
Die PV-Module müssen mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche (Neubau) bzw. Nettodachfläche (Bestandsbau) belegen. Die Solarpflicht greift erst ab einer Bruttodachfläche von 50 m2. Die Installation kann alternativ auch auf anderen Gebäudeteilen oder auf anderen sich auf demselben Grundstück befindlichen Gebäuden erfolgen. Auch eine Solarthermie-Anlage ist zur Erfüllung der Vorgaben anrechenbar.
Solarpflicht in Hessen – Nur für Liegenschaften
Das Hessische Energiegesetz (HEG) § 9a schreibt derzeit nur eine Photovoltaik-Pflicht für landeseigene Gebäude und Parkplätze vor. Private Wohngebäude sind derzeit nicht betroffen.
- seit 29.11.2023: für neue landeseigene Gebäude u. neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen
- seit 29.11.2024: für bestehende landeseigene Gebäude
Solarpflicht in Mecklenburg-Vorpommern – Nicht eingeführt
Bisher gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Solarpflicht. Der Entwurf des Landes-Klimaschutzgesetzes M-V sah zunächst eine für alle Gebäude geltende Solaranlagen-Pflicht vor. Am 30. Juni 2025 wurde es jedoch ohne die entsprechenden Regelungen beschlossen. Somit ist vorerst nicht mit einer Einführung zu rechnen.
Solarpflicht in Niedersachsen – Bei Neubau und Sanierung
Im § 32a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) findet sich seit 2023 eine Solaranlagen-Pflicht. Diese sah zunächst nur für überwiegend gewerblich genutzte Gebäude eine sofortige Installation von Photovoltaikanlagen vor. Bei neuen Wohngebäuden gab es anfangs nur die Vorgabe, das Dach so zu konstruieren, dass darauf eine Solaranlage errichtet werden kann (PV-ready). Seit 2025 musst du auch diese direkt mit einer solchen ausstatten.
- seit 1. Januar 2023: für neue gewerblich genutzte Gebäude u. neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellflächen sowie Vorbereitung neuer Wohngebäude auf PV-Installation
- seit 1. Januar 2024: für sonstige neue Nichtwohngebäude
- seit 1. Januar 2025: für neue Wohngebäude und bei umfassender Dachsanierung sowie für neue Parkplätze ab 25 Stellflächen
Die Photovoltaikanlagen-Pflicht greift ab einer Dachfläche von 50 m2. 50 Prozent der Dachfläche hast du dann mit PV-Modulen oder aber Solarthermie-Kollektoren zu belegen.
Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen – Bei Neubau und Sanierung
NRW führte schon 2022 eine PV-Pflicht für größere Parkplätze ein. Für Gebäude gibt es sie seit Anfang 2023. Zunächst auf Nichtwohngebäude beschränkt, umfasst sie seit 2025 auch Wohnhäuser. Zu finden ist sie in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in § 42a.
- seit 1. Januar 2022: für neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen
- seit 1. Januar 2023: für neue Nichtwohngebäude
- seit 1. Juli 2024: bei vollständiger Dachhaut-Erneuerung von kommunalen Gebäuden
- seit 1. Januar 2025: für neue Wohngebäude
- seit 1. Januar 2026: bei vollständiger Dachhaut-Erneuerung sonstiger Gebäude
Das Gebäude muss dafür mindestens eine Nutzfläche von 50 m2 haben. Auch eine Solarthermieanlage stellt eine Erfüllungsoption dar.
Solarpflicht in Rheinland-Pfalz – Wohngebäude nur PV-ready
In Rheinland-Pfalz ist die solare Baupflicht im Landessolargesetz geregelt. Sie gilt in erster Linie für öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude. Als privater Hausbesitzer habenst du bei der Errichtung oder Sanierung einer Immobilie jedoch darauf zu achten, dass deren Tragkonstruktion auf das Gewicht einer PV-Anlage ausgelegt ist (PV-ready). Ob und wann du diese installierst, bleibt aber dir selbst überlassen.
- seit 1. Januar 2023: für neue öffentlich u. gewerblich genutzte Gebäude sowie Parkplätze ab 50 Stellflächen
- seit 1. Januar 2024: bei grundlegender Dachsanierung öffentlicher u. gewerblich genutzter Gebäude
Die PV-Pflicht greift ab einer Nutzfläche von mindestens 100 m2 (bei Wohngebäuden mindestens 50 m2). Mindestens 60 Prozent der Dachfläche ist für die Solaranlage zu verwenden. Alternativ können auch andere Außenflächen des Gebäudes genutzt oder aber Solarthermie-Kollektoren angebracht werden.
Solarpflicht in Saarland – Für Wohngebäude nicht geplant
Das Saarland hat derzeit noch keine Photovoltaik-Pflicht. Es wird allerdings bereits an einem Klimaschutzgesetz gearbeitet. In diesem Zusammenhang ist eine Solarpflicht für öffentliche Gebäude im Gespräch. Private Hausbesitzer brauchen aber wohl keine Vorschriften befürchten.
Solarpflicht in Sachsen – Nicht geplant
Im Freistaat gibt es derzeit keine PV-Pflicht und es existieren auch keine Pläne, eine auf Landesebene einzuführen. So wurde im sächsischen Energieministerium beschlossen, sich eher für eine bundesweite Solarpflicht einzusetzen.
Solarpflicht in Sachsen-Anhalt – Nicht geplant
Sachsen-Anhalt hat bisher noch keine Solaranlagen-Pflicht, und aktuell ist deren Einführung auch nicht geplant.
Solarpflicht in Schleswig-Holstein – Für neue Wohngebäude
Im Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) findet sich eine Photovoltaik-Pflicht für Parkplätze ab 70 Stellflächen (§ 25) sowie für Nichtwohngebäude (§ 26). Diese gilt bei Errichtung oder Sanierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche. In Kraft trat sie am 1. Januar 2023. Die Installation der Solaranlage kann auch auf anderen Außenflächen erfolgen. Neben PV-Modulen stellen auch Solarthermie-Kollektoren eine Erfüllungsoption dar.
Änderungen vom 30.01.2025: Angesichts weltweiter Extremwetterereignisse beschloss die schleswig-holsteinische Landesregierung am 30.01.2025 eine Novelle des EWKG, um den PV-Ausbau voranzutreiben. Seit 30.01.2026 gilt die Solarpflicht auch für neu errichtete Wohngebäude.
Solarpflicht in Thüringen – Keine konkreten Pläne
Thüringen ist bisher noch ohne Photovoltaik-Pflicht. Deren Einführung ist aber bereits im Gespräch gewesen. Denn das Land hat sich im Thüringer Klimaschutzgesetz das Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu werden.
Wird es eine Solarpflicht für ganz Deutschland geben?
Für die aktuellen Regierungsparteien ist eine bundesweite Solarpflicht bisher kein Thema. Bei der Vorgängerregierung war zumindest eine für gewerbliche Neubauten im Gespräch. Die könnte auch durchaus noch kommen. Denn am 12. März 2024 beschloss das Europäische Parlament die Überarbeitung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD). Der zufolge sollen alle Neubauten künftig "solartauglich" erstellt werden (§ 10). Dabei liegt der Fokus zunächst auf öffentlichen sowie sonstigen Nichtwohngebäuden ab 250 m2. Bereits bestehende öffentliche Gebäude sollen nach Größe gestaffelt solar nachgerüstet werden. Spätestens ab 2030 sollen die Vorgaben dann auch für neue Wohngebäude gelten.
Was von der Solarpflicht befreit
Gibt es an deinem Wohnort eine Solarpflicht, brauchst du dennoch nicht in jedem Fall eine PV-Anlage zu installieren. Denn die Pflicht greift nicht, wenn der Betrieb einer Solaranlage technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Gründe dafür können sein:
- Statik: Dein Dachstuhl trägt das zusätzliche Gewicht der Module (ca. 15–20 kg/m²) nicht.
- Verschattung: Große Bäume oder Nachbarhäuser werfen so viel Schatten, dass die Anlage kaum Strom produzierenwürde.
- Dachausrichtung: Eine reine Nordausrichtung mit steilem Winkel macht PV oft unwirtschaftlich.
- Gebäudezustand: Es ist abzusehen, dass dein Haus keine 20 Jahre mehr genutzt wird.
- Finanzierung: Du bist nicht in der Lage, die Investitionssumme aufzubringen und erhältst auch keine Kredite.
Ausnahmeregelungen können auch für unter Denkmalschutz stehende Häuser gelten. Eine generelle Befreiung denkmalgeschützter Immobilien von der Solaranlagen-Pflicht gibt es allerdings nicht. Hier solltest du dich bei der zuständigen Behörde erkundigen.
Wichtig: Dokumentiere den Grund für eine Befreiung und lass ihn dir von Experten wie einem Statiker oder Energieberater schriftlich bestätigen. Nur mit Nachweisen bist du auf der sicheren Seite.
Lohnt sich PV auch ohne Pflicht?
Greift bei dir die Solaranlagen-Pflicht nicht, kann sich die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage trotzdem lohnen. So kostet dich Strom vom eigenen Dach in der Erzeugung nur etwa 10 bis 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Für Strom aus dem Netz zahlst du dagegen 30 bis 40 Cent. Mit einer eigenen Solaranlage sparst du also einiges an Kosten.
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus:
- Investition für 8 kWp-Anlage: ca. 12.000 € – 15.000 €
- Ersparnis bei Stromkosten pro Jahr: ca. 1.000 € – 1.400 €
- Amortisation: Nach ca. 11 bis 13 Jahren hast du die Kosten wieder drin. Danach machst du Gewinn.
Kombinierst du die PV-Anlage mit einer Wärmepumpe oder einem E-Auto, erhöht sich dein Eigenverbrauch und die Anlage rechnet sich noch schneller.

Meine Meinung: Ob mit oder ohne Solarpflicht, PV lohnt sich
Unabhängig davon, ob dein Bundesland oder deine Kommune eine Solarpflicht hat, solltest du die Anschaffung einer PV-Anlage in Erwägung ziehen. Denn bei hohem Eigenverbrauch sparst du Kosten für den Bezug von Netzstrom ein. Und für nicht selbst verbrauchten Strom erhältst du eine Einspeisevergütung.
Die Kosten für eine Photovoltaikanlage sind in den letzten Jahren immer weiter gesunken. Bei einem Neubau machen sie nur etwa 2 Prozent der Gesamtinvestition aus. In einigen Bundesländern und Kommunen gibt es zudem für Förderung für Photovoltaik-Anlagen und deren Komponenten. Durch eingesparte Stromkosten und die Vergütung der Netzeinspeisung amortisieren sich die Anlagen meist schon nach etwa 10 Jahren.
Hinzu kommt das gute Gefühl, selbst Energie zu gewinnen – und zwar auf regenerative und umweltschonende Weise –, sowie die Unabhängigkeit von externen Anbietern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Solarpflicht
Gibt es eine Solarpflicht für Bestandsgebäude?
Eine generelle Solarpflicht für Bestandsgebäude existiert nicht und wird wohl auch nicht kommen. Denn die rechtlichen Hürden dafür wären recht hoch. Als Hausbesitzer bist du also in keinem Bundesland dazu verpflichtet, dein Dach mit einer Solaranlage nachzurüsten. In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es aber auch für Wohngebäude die Vorgabe, diese im Zuge einer umfassenden Dachsanierung mit einer PV-Anlage auszustatten.
Was passiert, wenn ich mich nicht an die Solarpflicht halte?
Gilt in deinem Bundesland oder deiner Kommune eine Photovoltaikpflicht, musst du dieser auch entsprechend der Vorgaben nachkommen. Tust du dies nicht, droht dir eine Strafzahlung. Wie hoch diese ist, erfährst du aus den Richtlinien. Im Berliner Solargesetz etwa heißt es, dass eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro (Ein- bis Zweifamilienhäuser) bzw. bis zu 25.000 Euro (Mehrfamilienhäuser) geahndet wird. Bei Nichtwohngebäuden können es bis zu 50.000 Euro werden.
Zählt auch ein Balkonkraftwerk zur Erfüllung der Pflicht?
Meistens nein. Die Gesetze fordern oft eine Mindestleistung pro Quadratmeter Dachfläche oder eine prozentuale Belegung. Ein kleines Balkonkraftwerk reicht dafür technisch nicht aus.
Gilt die Pflicht auch für Carports oder Garagen?
In einigen Bundesländern ja, wenn die Fläche eine gewisse Mindestgröße (oft 50 m²) überschreitet und für Solarnutzung geeignet ist.
Ich kann mir die Anlage nicht leisten. Was nun?
Dann kann es sein, dass bei dir die Härtefallregelung greift. Wenn nicht, kannst du bei der KfW und einigen Landesbanken zinsgünstige Kredite zur Finanzierung bekommen. Alternativ hast du die Möglichkeit, eine PV-Anlage zu mieten. Statt einer hohen Anfangsinvestition zahlst du dann jeden Monat einen kleineren Betrag.
Kommt eine bundesweite Solarpflicht Deutschland?
Die Bundesregierung setzt bisher auf finanzielle Anreize und Bürokratieabbau, um Photovoltaik für Hausbesitzer attraktiv zu machen. Allerdings treibt die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) den Solarausbau voran – ab 2030 könnte eine Pflicht für alle neuen Wohngebäude kommen.
