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Steuerbefreiung für Photovoltaik: Weder beim Kauf noch auf den Stromertrag Steuern zahlen

Früher war die Versteuerung von PV-Anlagen sehr kompliziert. Das hat sich inzwischen geändert. Seit 2023 ist die eigene Solaranlage steuerlich so einfach wie nie. Wir zeigen dir, warum du heute wegen deiner PV-Anlage keine Post mehr vom Finanzamt bekommst.

Ohne Steuerkram macht deine PV-Anlage noch mehr Spaß

Fazit der Autorin: Steuer als solare Abschreckung fällt 2026 weg
  • Keine Mehrwertsteuer: Du zahlst beim Kauf den Nettopreis dank Nullsteuersatz. Das gilt auch für zugehörige Komponenten wie zum Beispiel den Wechselrichter.
  • Keine Einkommensteuer: Deine Gewinne aus dem Stromverkauf bleiben steuerfrei.
  • Keine Steuererklärung: In den meisten Fällen musst du die Anlage nicht mehr beim Finanzamt anmelden.

Umsatzsteuer: Der Nullsteuersatz (0 %)

Seit dem 1. Januar 2023 zahlst du für PV-Anlagen 0 % Umsatzsteuer. Das gilt für den Kauf, die Lieferung und die Montage. Das gilt immer dann, wenn die Anlage nicht größer als 30 kWp ist.

Die Regeln für den 0 %-Satz:

  • Anlagengröße: Gilt für Anlagen bis 30 kWp, die auf einem Wohnhaus installiert werden.
  • Komponenten: Module, Wechselrichter und Stromspeicher sind steuerfrei.
  • Eigenverbrauch: Auch dein selbst genutzter Strom ist steuerfrei.
  • Einkommensteuer: Für deine kleine private Anlage gilt die Steuerbefreiung.

Tipp: Was nicht steuerfrei ist: Reine Reparaturen oder Wartungsverträge ohne Materialersatz kosten weiterhin 19 % MwSt. Relevant für die Steuerfreiheit ist immer, dass wesentliche Komponenten geliefert beziehungsweise ausgetauscht werden. 

Komponente MwSt. seit 2023
PV-Module und Speicher 0 %
Montage & Installation 0 %
Zubehör (Kabel, Halterung) 0 %
Wartung (ohne Teile) 19 %

Praxis-Update 2026: Jetzt PV-Anlage kaufen und von steuerlichen Entlastungen profitieren

Wenn du dir im Jahr 2026 eine PV-Anlage anschaffst, musst du dir um Steuern gar keine Gedanken mehr machen. 

  • Direkter Nettopreis: Du erhältst von Fachbetrieben direkt Angebote ohne Mehrwertsteuer. Ein "Hinterherlaufen" oder Rückfordern der Steuer beim Finanzamt gibt es nicht mehr.
  • Keine steuerliche Erfassung: Für private Anlagen bis 30 kWp verlangt das Finanzamt 2026 keinen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ mehr. Eine solche Anlage musst du dem Amt gar nicht mehr melden. Hintergrund ist, dass durch die Steuerfreiheit keine steuerpflichtigen Gewinne mehr anfallen. Eine Ausnahme bildet der Stromverkauf in Direktvermarktung. Hier verkaufst du an einen Direktvermarkter oder an Dritte. Da musst du Umsatzsteuer erheben – außer du hast die Kleinunternehmerregelung gewählt. 
  • Wegfall der Kleinunternehmer-Wahl: Da du keine Vorsteuer mehr zurückholen kannst, gibt es keinen Grund mehr, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Du startest direkt als privater Betreiber ohne Umsatzsteuerpflicht.
  • Digitale Anmeldung: Das Marktstammdatenregister teilt dem Finanzamt nach der Anmeldung deiner Anlage mit, dass die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit vorliegen. Du musst also das Finanzamt nicht gesondert informieren.

Tipp: Erfahre alles zur Umsatzsteuer im Umsatzsteuergesetz.

PV-Anlage steuerfrei. Stift auf Formular für Einkommensteuererklärung.
Steuererklärung für Einkommensteuer_Bild: AdobeStock_Stockfotos-MG
Schritt-für-Schritt: So einfach ist die Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung funktioniert fast automatisch. So gehst du vor:

  1. Bestellung: Prüfe, ob dein Installateur 0 % MwSt. im Angebot ansetzt.
  2. Bestätigung: Unterschreibe dem Handwerker, dass die Anlage auf einem Wohngebäude steht.
  3. Registrierung: Melde die Anlage im Marktstammdatenregister an. Das ist Pflicht.
  4. Finanzamt: Seit 2023 musst du den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ nicht mehr abgeben, wenn deine Anlage befreit ist. Das ist im privaten Bereich normalerweise der Fall. 

Einkommensteuer: Gewinne ohne Finanzamt

Früher musstest du dem Finanzamt vorrechnen, ob deine Anlage Gewinn macht. Das ist jetzt anders.

Die Befreiung gilt automatisch für:

  • Einfamilienhäuser: Bis zu einer Leistung von 30 kWp.
  • Mehrfamilienhäuser: Bis zu 15 kWp pro Einheit.
  • Rückwirkend: Die Befreiung gilt bereits für alle Einnahmen seit dem Jahr 2022.

Die „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“ (EÜR) ist für dich kein Thema mehr. Die Anlage gilt steuerlich als „Liebhaberei“, egal wie viel Gewinn sie macht. Wichtig: Dafür entfällt die Option, Verluste oder Abschreibungen (AfA) steuerlich geltend zu machen.

Steuerliche Sonderfälle im Überblick

Balkon mit zwei Solarpaneelen
Balkonkraftwerk ist steuerfrei | Bild: Adobe Stock 565848580
Sonderfall Balkonkraftwerk – Steuern geschenkt

Auch für die kleinen „Stecker-Solargeräte“ hat der Gesetzgeber die Hürden komplett abgebaut. Wenn du dir ein Balkonkraftwerk zulegst, profitierst du doppelt:

  • 0 % Mehrwertsteuer: Genau wie bei großen Anlagen zahlst du beim Kauf im Baumarkt oder Online-Shop keine Umsatzsteuer. Das gilt für das gesamte Set, also Module, Wechselrichter und Halterung.
  • Keine Einkommensteuer: Da Balkonkraftwerke weit unter der 30 kWp-Grenze liegen, sind die Ersparnisse durch den selbst genutzten Strom komplett steuerfrei.
  • Kein Finanzamt: Du musst dein Balkonkraftwerk nicht beim Finanzamt anmelden. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur reicht völlig aus.

Wichtig für Mieter: Du betreibst das Balkonkraftwerk rein privat. Du musst dafür weder ein Gewerbe anmelden noch Steuern auf den erzeugten Strom zahlen.

Hauskauf und Gewerbe

Immobilie mit PV-Anlage kaufen:

Kaufst du ein Haus mit einer bestehenden Anlage? Achte auf die Montage:

  1. Aufdach-Anlage: Zählt als Zubehör. Du zahlst gemäß § 4 Nr. 9a UStG keine Grunderwerbsteuer auf den Wert der Anlage.
  2. Indach-Anlage: Gilt als Teil des Daches. Hier wird die Grunderwerbsteuer fällig.
  • Tipp: Du kannst vermeiden, Grundsteuer zu zahlen, indem der Wert der PV-Anlage im Kaufvertrag separat vom Hauspreis aufgeführt wird.

Gewerbesteuer:

Für private Anlagen auf dem eigenen Dach ist das kein Thema. Erst bei großen Anlagen über 30 kWp und hohen Gewinnen über dem Freibetrag von 24.500 Euro prüft das Amt.

Fazit der Autorin: Steuer als solare Abschreckung fällt 2026 weg

Betreibe einfach deine PV-Anlage – ganz ohne Finanzamt

Im Jahr 2026 musst du dich beim Kauf einer PV-Anlage, außer in absoluten Ausnahmefällen, nicht mehr mit Steuern befassen. Fokussiere dich lieber darauf, den Platz auf deinem Dach möglichst effizient zu nutzen. Und erfreue dich an zwar geringen, aber doch netten Einnahmen aus der Einspeisevergütung. Denn die musst du auch nicht versteuern, genauso, wie du nicht mehr offiziell unter die Unternehmer gehen musst. Im Gegensatz zu noch vor 5 Jahren. Da gab es neben der Frage, ob du eine PV-Anlage betreiben möchtest, auch noch die, ob du Lust hast, unternehmerisch tätig zu werden.

Mein Tipp: Informiert sein schadet nicht. Aber um eine PV-Anlage zu betreiben, brauchst du dich nicht mit dem Finanzamt auseinanderzusetzen.

Gina Doormann

Fachredakteurin für Sanierungs- und Energiethemen

Gina nimmt dich mit auf die spannende Reise zur klimafreundlichen und kostensparenden Energiegewinnung und zum CO2-neutralen Heizen. Außerdem zeigt sie dir, wie sich die Entwicklungen am Energiemarkt direkt auf deine heimische Heizung auswirken. Gina weiß aus erster Hand, worüber sie schreibt: Denn sie ist Eigentümerin eines hundert Jahre alten Hauses.

FAQ: Häufige Fragen

Kann ich die PV-Anlage steuerlich absetzen?

Nein. Da die Einnahmen steuerfrei sind, kannst du die Kosten nicht mehr absetzen. Da du aber pauschal 19 % MwSt. sparst, fährst du so fast immer besser.

Gilt die Steuerbefreiung auch rückwirkend?

Bei der Einkommensteuer ja, ab 2022. Bei der Umsatzsteuer (MwSt) gilt das Kaufdatum.

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

In der Regel nein. Für das Finanzamt bist du bei Anlagen bis 30 kWp kein Unternehmer im klassischen Sinne mehr.

Solaranlage ohne Steuerfrust

Um deine PV-Anlage effizient zu betreiben, brauchst du keinen Steuerberater. Was dich aber weiterbringt, ist unser Beratungsangebot. Damit auf dein Dach die optimale Anlage kommt. Und das so schnell wie möglich.

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